Fußchirurgie
Arthroskopische Chirurgie
Kniegelenkschirurgie
Knie- und Hüftendoprothetik
Schulter-, Ellbogen- und Handchirurgie
Sportmedizin
Stoßwellentherapie (ESWT)
Fusschirurgie
Ballen- und Zehenoperationen
Vor-, Mittel- und Rückfußkorrekturen
Sehnen- und Bandoperationen
Arthroskopie des Oberen Sprunkgelenkes
Knochen-Knorpel Transplantation des Oberen Sprunggelenkes
Kniegelenkchirurgie
Arthroskopische Meniskus- und Kreuzbandchirurgie
Knieendoprothetik
Umstellungsosteotomien des Kniegelenkes
Schulter, Ellenbogen und Hand
Arthroskopische subakromiale Dekompression
Rekonstruktionen der Rotatorenmanschette
Bizepssehnenchirurgie
Tennisellenbogenoperationen
Nervenengpass-syndrome Behandlung und OP
Stosswellentherapie (ESWT)
Behandlung von Sehnenansatzbeschwerden
Behandlung der Triggerpunkte-Probleme
„Fersensporn“ Behandlung
Sportmedizin
Behandlung von Sportverletzungen
Chronische, sportbedingte Beschwerden

Behandlungskosten:
Frau Becker, unsere erfahrene Arzthelferin, hat sich mit der wachsenden Erstattungsbürokratie der privaten Krankenversicherungen vertraut gemacht und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche bei der privaten Krankenversicherung.
Gehen Sie aber bitte davon aus, dass nicht alle Rechnungspositionen und diese auch nicht in vollem Umfang erstattet werden.
Bei auftretenden Fragen rufen Sie bitte in der Praxis an unter
Tel.: 089/552511-0 und hinterlassen Ihre Anliegen und die eigene Telefonnummer.
Frau Stubenrauch wird Sie dann umgehend zurückrufen.
Ab 1.1.2004 werden auch die gesetzlich krankenversicherten Patienten wieder die Chance haben wie Privatpatienten gegen Rechnungsstellung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) behandelt zu werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nach der Kostenerstattung.
In der Regel wird ein Teil der Rechnung erstattet werden.
Fragen Sie uns nach einer Behandlung auf Basis der Kostenerstattung.
Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag von unserer Praxis.
Reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein.
Nach Mitteilung Ihrer Versicherung über die Höhe des von der Versicherung übernommenen Kostenanteils kennen Sie dann den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil.
Der politische Trend ist klar: der Patient soll an den Behandlungskosten beteiligt werden.
Die Vollkasko- Krankenversicherung wird in Richtung Teilkaskoversicherung umgewandelt.