Organspende

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Die Kassenärztliche Vereinigung
Nord-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart
 
Internet:
www.kvnw.de

hat sich sehr um Aufklärung um das sehr wichtige Thema "Organsspende" bemüht.

Ihre Organspende spendet Leben

Fast 50 Jahre ist es her, dass Ärzte erstmals einem Menschen erfolgreich ein durchblutetes Organ transplantiert haben.
Noch heute umgibt die Transplantationsmedizin der Nimbus medizinischer Großtaten.
Die Realität indes ist einen großen Schritt weiter.
Organtransplantationen gehören inzwischen zum anerkannten Repertoire medizinischer Behandlungsmöglichkeiten.
In Deutschland werden jedes Jahr tausende Organverpflanzungen vorgenommen - 3.305 waren es im Jahr 2002.

Viele Patienten warten lange - und oft vergeblich auf ein Spenderorgan.
All diese Patienten kennen zwar den verstorbenen Spender "ihres" Organs nicht, doch sie wissen wohl, dass ihr Glück, ein rettendes Organ bekommen zu haben, mit dem Tod eines anderen Menschen verbunden ist.

Wann ist der Mensch tot?
Wann ist der Mensch tot? - In der Medizin haben sich die Erkenntnisse über die Todeszeichen im Laufe der Zeit verändert.

Seit mit Hilfe medizinischer Geräte Patienten, bei denen ein Atemstillstand eingetreten ist, über längere Zeit künstlich beatmet werden können, kann nicht mehr in jedem Fall der Herz- und Atemstillstand als untrügliches Todeszeichen gewertet werden, auch wenn der Verlust der Herztätigkeit bei den meisten Sterbefällen den Eintritt des Todes bedeutet.
Erst der Hirntod ist nach der Definition des 1997 verabschiedeten Transplantationsgesetzes ein sicheres Zeichen für den eingetretenen Tod:

Wird das Gehirn z.B. aufgrund eines schweren Unfalls, eines Schlaganfalls oder eines Hirntumors nur wenige Minuten lang nicht mit Blut- und Sauerstoff versorgt, sind die Hirnfunktionen unwiederbringlich verloren.
Trotz künstlicher Beatmung und aufrechterhaltener Herztätigkeit ist die Hirntätigkeit für immer erloschen.
Diesen endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der gesamten Hirnfunktionen bezeichnet man als Hirntod.

Der Hirntod lässt sich durch verschiedene Untersuchungen zweifelsfrei feststellen.
Neben wiederholten körperlichen Untersuchungen gehören dazu ergänzende Untersuchungen mit medizinischen Geräten, wie die Elektro-Enzephalographie (EEG), mit der die Hirnströme registriert und aufgezeichnet werden.
Beim Hirntod verzeichnet das Gerät keinerlei Gehirnaktivität.

Auf den Hirntod folgt unausweichlich der Herztod, weil mit dem Hirntod unter anderem die Fähigkeit zur selbständigen Atmung erloschen ist.
Intensivmedizinische Maßnahmen bringen niemals die erloschenen Hirnfunktionen zurück, sie können nur den Eintritt des Herztodes hinauszögern.
Diese Möglichkeit, das Herz-Kreislaufsystem unter bestimmten Voraussetzungen trotz eingetretenem Hirntod noch für eine begrenzte Zeit künstlich aufrecht zu erhalten, eröffnet die Chance zur Entnahme durchbluteter Organe.

Eine Organentnahme darf erst erfolgen, wenn der endgültige Hirntod von zwei dafür qualifizierten Ärzten, die den Organspender unabhängig voneinander untersucht haben, nachgewiesen wurde.

Damit ein Interessenkonflikt ausgeschlossen ist, dürfen die Ärzte, die den Hirntod eines Patienten feststellen, nicht selbst an der Organentnahme oder Transplantation beteiligt sein.

Über den Tod hinaus Leben retten
"Es ist die schwierigste Frage zum schmerzlichsten Zeitpunkt an die unglücklichste Familie", so beschrieb einmal ein Arzt die Situation, in der die Angehörigen eines Verstorbenen über eine Organspende entscheiden sollen.

Warum aber geben wir die Entscheidung über die Weitergabe unserer Organe in die Hände unserer trauernden Angehörigen, ohne jemals mit ihnen darüber gesprochen zu haben?

Das zentrale Problem ist der Mangel an Spenderorganen
Wenn Sie diese Entscheidung für sich selbst treffen, ersparen Sie Ihren Angehörigen unter Umständen erhebliche Belastungen und können sicher sein, dass in Ihrem Sinne entschieden wird.
- Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, selbst einmal auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein, um ein vielfaches höher als die Wahrscheinlichkeit, als Organspender in Frage zu kommen.

Die Entscheidung für oder gegen die Organspende, aber auch der Entschluss, nur bestimmte Organe zu spenden, berührt das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.
Ihre Haltung zur Organspende können Sie in einer "Erklärung zur Organspende" dokumentieren.

Eine solche Erklärung

befindet sich auf der Rückseite

des

Organspendeausweises

Dabei müssen Sie nicht befürchten, dass Sie sich unwiderruflich festlegen.
Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern, indem Sie dies auf dem Organspendeausweis einfach entsprechend dokumentieren.

Andere Meinungen respektieren
Es gibt viele Gründe, sich für die Organspende zu entscheiden.
Doch es gibt auch Menschen, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen nicht zur Organspende bereit sind.
In der Frage für oder gegen die Organspende gibt es kein "Richtig" oder "Falsch".
Jeder Mensch kann diese Frage nur für sich persönlich beantworten und niemand hat das Recht, die getroffene Entscheidung zu kritisieren.

Welche Organtransplantationen sind heute möglich ?
Hornhaut des Auges
Niere
Leber
Herz
Lunge
Knochen
Bauchspeicheldrüse


Antworten auf
sehr wichtige Fragen
Muss ich mich ärztlich Untersuchen lassen, wenn ich mich bereit erklärt habe, nach meinem Tod Organe zu spenden?
Nein, eine Untersuchung ist nicht nötig und zu diesem Zeitpunkt auch nicht sinnvoll.
Nur wenige Menschen, die durch eine Erklärung ihre Bereitschaft zur Organspende erklärt haben, werden nach ihrem viele Jahre später eintretenden Tod tatsächlich als Organspender in Frage kommen.

Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, zumal nicht das kalendarische Alter, sondern der allgemeine Gesundheitszustand des Organspenders entscheidend ist.
Generell gilt, dass sich bei jüngeren Menschen mehr Organe zur Transplantation eignen als bei älteren.
Doch auch die funktionstüchtige Niere eines mit 70 Jahren Verstorbenen kann einem anderen Menschen wieder ein fast normales Leben schenken.

Erfährt der Empfänger die Identität des Spenders?
Nein, der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt.
Umgekehrt erfahren auch die Angehörigen des Verstorbenen nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat.

Werden Spenderorgane zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet?
Nein.
Spenderorgane werden dazu verwendet, kranken Menschen eine optimale medizinische Behandlung zu ermöglichen.

Muss ich die Absicht, ein Organ zu spenden, testamentarisch festhalten?
Nein, eine testamentarische Erklärung würde die Organspende eher verhindern.
Denn ein Testament wird zu einem Zeitpunkt eröffnet, zu dem es für eine Organentnahme zu spät ist.

Muss ich den Organspendeausweis ständig bei mir tragen ?
Nein, aber es ist sinnvoll, wenn Sie den Organspendeausweis beim Führerschein und Personalausweis mit sich tragen.

Benötigen Minderjährige die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ?
Nein.
Bei entsprechender Einsichtsfähigkeit können auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende erklären.
Jugendliche ab 14 Jahren können eine ablehnende Haltung und Jugendliche ab 16 Jahren eine zustimmende Haltung zur Organspende auch ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten dokumentieren.

Kann ich die Einwilligung zur Organspende widerrufen ?
Ja.
Die "Erklärung zur Organspende" müssen Sie zu diesem Zweck nur vernichten.
Auf einer neuen Erklärung sollten Sie dann ankreuzen, dass Sie der Organentnahme widersprechen.
Außerdem sollten Sie Ihre Angehörigen über die Änderung Ihres Entschlusses informieren.

Kann ich bestimmen, wer ein gespendetes Organ bekommt?
Nein.
Weder das Bestimmen des Empfängers noch der Ausschluss bestimmter Personen ist bei einer Organspende für den Todesfall möglich.
Ausschlaggebend für die Vergabe eines Spenderorgans sind allein medizinische Kriterien, wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit.
Nur bei der Lebendspende von Nieren und Leberlappen ist Ihnen der Empfänger bekannt.

Kann ich den Verstorbenen nach der Organentnahme noch einmal sehen?
Ja.
Nach der Organentnahme kann in jeder gewünschten Weise Abschied genommen werden.

Kann ich bestimmte Organe von der Spendebereitschaft ausschließen ?
Ja.
In der "Erklärung zur Organspende" können Sie ohne Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen, indem Sie dies auf der Erklärung schriftlich vermerken.

Wo bekomme ich die "Erklärung zur Organspende"?
Dieses Faltblatt enthält eine solche Erklärung.
Weitere Exemplare können Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, beim Arbeitskreis Organspende und bei der Bundesärztekammer (siehe untenstehende Adressen) anfordern.
Arztpraxen und Krankenkassen halten ebenfalls solche Erklärungen bereit.
Sie können Ihre Entscheidung auch auf einem selber formulierten und unterschriebenen Bogen dokumentieren.
Diese Erklärung gilt auch im Ausland.

Wie stehen die Kirchen zur Organspende?
"Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs höchste belastet oder gefährdet ist."

Kann ich bereits zu Lebzeiten Organe spenden?
Ja.
Für eine Lebendspende kommen Niere und Leberlappen in Frage.
In Deutschland ist die Lebendspende bei Nieren nur unter Blutsverwandten, (Ehe-) Paaren und sich nahestehenden Personen erlaubt.
Es besteht auch die Möglichkeit, Kindern mit schwersten Leberschäden einen Leberlappen eines Elternteiles zu übertragen.
Der Leberlappen wächst im Körper des Kindes zu einer funktionstüchtigen Leber heran, während die Leber des Elternteiles den Verlust des Leberlappens durch Nachwachsen ausgleicht.

Weitere Informationen zum Thema Organspende erhalten Sie bei:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Straße 220
51109 Köln
Tel. 0221 / 89 92-0
Internet: www.bzga.de

Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Str. 1
50931 Köln
Tel. 0221 / 40 04-0
Internet: www.bundesaerztekammer.de

Arbeitskreis Organspende
Postfach 1562
63235 Neu-Isenburg
Tel. 06102/ 35 96 33
Internet: www.akos.de

Das Gesetzeswerk:
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz - TPG)
Vom 5. November 1997
(BGBl. I S. 2631)

würde hier den Rahmen dieser Seite sprengen.
So habe ich mich entschlossen, Ihnen die Gesetze auf einer separaten Seite anzubieten.
* Hier... * kommen Sie dahin.

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