Kranker für Kranke * SOZIALES RECHT + GESETZE *


* Infos * Soziales * Recht & Gesetze


Letzte Änderung:
Fr. 29. Dezember 2006

Diese Seite wird nun nicht mehr weiter gepflegt, weil Sie doch prall gefüllt ist


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alten Seite 2005!!
HIER... kommen Sie zur
NEUEN Seite ab 2007!!

Kranker für Kranke wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr 2007.



WICHTIG:
Ihr Bildschirm sollte auf 1024x768 eingestellt sein !!
Mit dem IE-Browser ist alles bestens zu sehen !!



Da sich ja bei jedem Aufstehen die Gesundheits-Politik ständig dreht wie das Rad im Winde, ist es für einen normal Sterblichen nicht einfach nachvollziehbar, was ist hier aktuell und was hier ist schon wieder reine Makulatur ist !!
Darum ist vielleicht hier einiges Schnee von gestern, aber ich bin bemüht Berichte zu entfernen wenn sie nicht konform sind.
Da bin ich aber auch auf Sie angewiesen mir mitzuteilen, soweit sie sowas feststellen.

Persönliche Anmerkung:
Wirklich gute Ansätze werden solange zerredet, bis jede Partei IHR Löffelchen und Gäbelchen hat und diese sog. Volksvertreter merken oder wollen es auch nicht, dass das was vorne konstruktiv war, hinten mit dem Ars.. wieder eingerissen wird !!!!
Das ist Mißbrauch der Macht !!
In diesem SB-Laden würde ich nicht arbeiten wollen !!!!!!!


Suchen Sie Kontakt zu Menschen die ihrem Krankheitsbild entsprechen, um Erfahrungen und Informationen auszutauschen ??
Dann besuchen Sie doch mein neues
Gesundheits-Forum
Sie finden dort auch eine
"Plauderecke für Senioren", sowie etwas für poetische oder witzige Menschen.

"Radio4Handicaps" ist ein Programm zum interaktiven Mitmachen!!
Mit Klick auf das Logo kommt Ihr zur Homepage von www.radio4handicaps.de
Bei einem Klick auf das Logo
kommen Sie zur Website!

Möchten Sie sich hier näher informieren ?

Dann drücken Sie




Die
§ Krankenkasse §

Ein Mann, der eine ganze Masse
Gezahlt hat an die Krankenkasse,
Schickt jetzt die nötigen Papiere,
Damit auch Sie nun tun das Ihre.

Jedoch er kriegt nach längrer Zeit
Statt baren Gelds nur den Bescheid,
Nach Paragrafenziffer X
Bekomme vorerst er noch nichts,
Weil, siehe Ziffer Y,
Man dies und das gestrichen schon,
Sodass er nichts, laut Ziffer Z,
Beanzuspruchen weiter hätt.

Hingegen heißt's nach Ziffer A,
Dass er vermutlich übersah,
Dass alle Kassen, selbst in Nöten,
Den Beitrag leider stark erhöhten,
Und das man sich, mit gleichen Schreiben,
gezwungen seh, ihn einzutreiben.

Besagter Mann denkt, krankenkässlich,
In Zukunft ausgesprochen hässlich.

Aus aktuellem Anlaß:
Entscheidungshilfen für die vergangene Wahl zum Deutschen Bundestag
"Interessiert?
Dann drücken Sie"
Aber nur für Humoristen!!

Ja ist denn schon Weihnachten ??
* Ihre Hilfe ist gefragt *
Das Jahr neigt sich nun fast dem Ende zu.
Nur gibt es aber leidgeprüfte Menschen, die auch unter dem Jahr auf ein Christkind hoffen!!

Besucher von Kranker für Kranke haben mich auf das Schicksal von Frank Kührig hingewiesen und gebeten sein Anliegen bzw. Probleme hier meinen Besuchern vorzustellen.
Dem habe ich gerne Folge geleistet, obwohl mir aus Erfahrung bewußt ist, daß Spendenaufrufe meist unbeachtet bleiben.
Es ist eben moderner sein schlechtes Gewissen freizukaufen, wenn irgendwo in fernen Ländern was Schlimmes passiert, obwohl in unserem eigenen Lande gerade bei dieser Gesundheitspolitik schlimmste Einzelschicksale vor die Hunde gehen!!!!

Geben Sie bitte Ihrem Herzen einen Stoß und sehen sich zumindest mal die Website von Frank Kührig an.
Wenn Sie sich dann noch vorstellen, daß es nicht unbedingt normal ist daß man selbst immer gesund ist und man vielleicht auch mal auf Hilfen aus privater Hand angewiesen ist, wird es Ihnen vielleicht leichter fallen etwas "Christkind" zu spielen.

"Interessiert an der Website?"
* Dann klicken Sie bitte *
* auf den PC hier *




* News der Woche *
* Thema *
Wie lange bekomme ich finanzielle Hilfe?
Fr. 29. Dezember 2006
Beispiel:
Nach siebenjähriger Selbständigkeit bin ich jetzt wieder als Arbeitnehmer beschäftigt und zahle auch Beitrage zur Arbeitslosenversicherung.
Ich bin inzwischen 58 Jahre alt.
Sollte ich diesen Job wieder verlieren, kann ich dann auch Arbeitslosengeld beziehen?
Und wenn ja - für welche Zeit?


Antwort:
Arbeitslosengeld kann man erst beziehen, wenn man mindestens ein Jahr (innerhalb von drei Jahren) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.
Wer danach arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld für sechs Monate.
Erst nach zweijähriger Beitragszahlung verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld auf zwölf Monate.
Im übrigen gilt bis zum 1. Februar 2006 ein Übergangsrecht.

Wer vor diesem Zeitpunkt arbeitslos wird und davor für fünf Jahre und vier Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hatte, der kann noch Arbeitslosengeld für 30 Monate beziehen, wenn er bereits das 57. Lebensjahr vollendet hat.
Tritt Arbeitslosigkeit ab dem 1. Februar 2006 ein, gelten längere Bezugszeiten nur noch für Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres.
Bei vorangegangener 30monatiger Beitragszahlung beträgt der Anspruch auf Arbeitslosengeld dann 15 Monate, bei vorangegangener 36monatiger Beitragszahlung sind es 18 Monate.

Wie immer bei allem hier auf der
ganzen Seite an Erklärtem,
ist es juristisch immer sicherer,
wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!


Die Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses
Grundlage für die Arbeit des G-BA ist das Sozialgesetzbuch Nr. 5.


WICHTIG:
Elterngeld!
Schwangere sollen NICHT tricksen !!

Angesichts des Starts des neuen Elterngeldes am 1. Januar 2007 warnen Arzte vor künstlichen Verzögerungen von Geburten.
"Selbst tausende Euro sind es nicht wert, dass man die Gesundheit des Kindes gefährdet" , sagte der Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte,
Christian Albring.

Ob ihr Baby am 31. Dezember oder am 1. Januar geboren wird, kann sich im Geldbeutel der Eltern mit bis zu 25.200 Euro bemerkbar machen.
Theoretisch könnten Wehenhemmer, die bei Frühgeburten verabreicht werden, die Geburt aufschieben.
"Das wäre mit unserem ärztlichen Kodex aber nicht vereinbar", so Albring.
Komme das Kind vor Mittemacht, gebe es auch keinen Spielraum
bei der Geburtszeit.

Statt mit Medikamenten könnten Frauen vom 28. Dezember an mit ihrem Verhalten die Wehen verzögern, sagte der Arzt.
"Entscheidend ist absolute Ruhe, zum Beispiel,
sich hinzulegen und zu lesen."
Wehen fördernd wirkten dagegen heißes Baden,
Sex oder Reiben am Oberbauch.

WICHTIG:
Riester-Sparer,
verschenken Zuschüsse !!


Mehr als eine Million Sparer eines Riester-Vertrages zur zusätzlichen Altersvorsorge verschenken möglicherweise ihre staatlichen Zuschüsse.
Das geht aus Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen hervor.

Danach haben sie für das Jahr 2004 ihre Zulagen noch nicht beantragt.
Die derzeit 114 Euro pro Person und 138 Euro je Kind gibt es nur auf Antrag.
Nach den Zahlen der Zulagenstelle hatten bis Ende 2004 etwa 4,19 Millionen Bundesbürger einen Vertrag für eine Riester-Rente abgeschlossen.
Bis zum August 2006 - neuere Zahlen gibt es noch nicht - haben aber erst 2,55 Millionen einen Zulagenantrag gestellt.


Für die restlichen gut 1,6 Millionen Bürger
wird es höchste Zeit:
Nur noch bis Jahresende können sie
den Zuschuss für 2004 beantragen.


Oh diese Politiker

Warum wird die Welt von
soviel Dummheit regiert,
wenn Weisheit zu haben ist ??
Selbst gut gemeint ist
das Gegenteil von "GUT"!!




Zitate
"Die CDU muss sich vor dem Versuch hüten,
die SPD links überholen zu wollen".

Georg Milbradt
Sächsischer Ministerpräsident (CDU)
Die Union weiß, dass sie Angela Merkel folgen will,
aber die Union weiß nicht, in welche Richtung

Guido Westerwelle
Der FDP-Chef über die CDU



ABKÜRZUNGSLEXIKON
* Probleme bei *
* medizinischen Begriffen ?? *

"Suchen Sie einen Begriff ?"
* Dann klicken Sie auf das Buch *


HIER... erfahren Sie mehr über
Dr. Beckers Lexikon

Neue Regelungen zum 1. April 2006
Ab 1. April

gelten in Deutschland schon wieder viele neue Regelungen.

Steckzigaretten
Aus für Steckzigaretten:

Aus für Steckzigaretten:
Ab 1. April produziert die Tabakindustrie keine billigen "Sticks" mehr, weil die EU eine höhere Besteuerung dieses Tabakprodukts vorschreibt.
Der Handel darf bereits hergestellte Steckzigaretten ausverkaufen.


Mietkaution als Darlehen vom Amt
Arbeitslosengeld-II-Empfänger

Arbeitslosengeld-II-Empfänger bekommen eine Mietkaution nicht mehr als Zuschuß.
Die Kaution gibt es nur noch als Darlehen, das zurückgezahlt werden muß.


Kein Wohngeld für Junge
Junge Arbeitslose bis 25 Jahren

Junge Arbeitslose bis 25 Jahren gehören ab jetzt zum Haushalt der Eltern.
Wer ohne Zustimmung der Behörde auszieht, bekommt kein Geld mehr für Unterkunft und Heizung.
Ausnahmen machen die Ämter aber z. B. aus beruflichen Gründen.
Die neue Regel gilt nicht für diejenigen, die bis 17. Februar ausgezogen sind.



Ab 1. April

Kredite für Studenten
ab sofort Geld

Studenten können sich ab sofort Geld bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) leihen.
Es gibt unabhängig vom Einkommen max. 14 Semester lang 100 - bis 650 Euro monatlich für 5,1 % Zinsen.
Rückzahlung binnen 25 Jahren.


ASU-Pflicht
für Motorräder

Auch Motorräder müssen ab 1. April zur Abgasuntersuchung.
Sie wird mit dem nächsten TUV fällig.


Gaspreise steigen
Neuer Preisschock

Neuer Preisschock für Millionen Gaskunden!

Mindestens ein Dutzend Gasversorger drehen ab heute wieder an der Preisschraube.
Für einen durchschnittlichen Haushalt sind jetzt rund 1.242 Euro Heizkosten im Jahr fällig -197 Euro mehr als im Vorjahr, so Berechnungen des Verbraucherdienstes Verivox.





* Kann ich Altersteilzeit beantragen? * Kann ich Altersteilzeit beantragen? * Kann ich Altersteilzeit beantragen? * Kann ich Altersteilzeit beantragen? * Kann ich Altersteilzeit beantragen? *
INFO !!

Mit 63 Jahren möchte ich gern in Rente gehen.
Könnte ich bereits mit 59 oder 60 Jahren einen Antrag auf Altersteilzeitarbeit stellen?


Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz können Arbeitnehmer leisten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Ihre Planungen wären somit grundsätzlich realisierbar.
Voraussetzung ist allerdings, daß Ihr Arbeitgeber mitzieht, denn gesetzlich ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, mit einem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zur Altersteilzeitarbeit zu treffen.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung oder einer Betriebsvereinbarung den Arbeitnehmern das Recht auf Altersteilzeitarbeit eingeräumt wird.

* Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit * Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit * Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit * Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit * Die wichtigsten Fragen zur Altersteilzeit *
Wieviel Gehalt zahlt der Arbeitgeber
während der Altersteilzeit?
Nach dem Gesetz ist vom Arbeitgeber im Blockmodell auf das halbe "laufende" Gehalt (also zum Beispiel ohne Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ein 20prozentiger Zuschlag zu zahlen.
Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag kann es auch mehr sein, also etwa auch ein (Teil-)Anspruch auf die jährlichen Sonderzahlungen bestehen.
Der Arbeitgeber zahlt ferner einen Extrabeitrag für die Rentenversicherung seiner Altersteilzeiter.

Wann endet ein
Altersteilzeit-Beschäftigungsverhältnis ?
Das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis endet mit dem letzten Tag der Freistellungsphase.
Das heißt: Der Sozialversicherungsschutz besteht unabhängig davon weiter, daß in der zweiten Altersteilzeitphase nicht mehr gearbeitet wird.
Arbeitsrechtlich enden die sogenannten Hauptpflichten
(Der Arbeitnehmer arbeitet, der Arbeitgeber zahlt dafür Entgelt) mit dem letzten tatsächlichen Arbeitstag.
Der Arbeitnehmer ist aber auch während der Freistellungsphase - nicht nur wegen der Zahlung des halben Gehalts plus Zuschlag - noch an seine Firma "gebunden", etwa hinsichtlich des Verbots, für ein konkurrierendes Unternehmen zu arbeiten.

Wieviel darf neben den
Altersteilzeitbezügen verdient werden?
Grundsätzlich darf im Rahmen eines 400-Euro-Jobs hinzuverdient werden.
Der (neue) Arbeitgeber trägt dann pauschal die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung und im Regelfall auch die zweiprozentige Pauschalsteuer.

Neue Regelungen zum 1. Mai 2006
Vom 1. Mai

an gelten beim Getränkekauf, im Straßenverkehr, im Steuerrecht und in der Apotheke viele neue Regelungen. Hier sehen Sie was sich zum 1. Mai ändert:

DOSENPFAND
Ab sofort kassiert der Handel für Getränke in Einweg-Behältern (Dosen und Flaschen) einheitlich 25 Cent Pfand - auch für Größen ab 1,5 Liter, für die bisher 50 Cent Pfand fällig waren.
Neu unter die Pfandpflicht fallen z. B. Eistee, Fitnessgetränke und sogenannte "Alcopops" (Alkohol-Mischgetränke).
Ausgenommen bleiben Wein, Säfte und Milch.
Supermärkte und Geschäfte (ab 200 Quadratmeter) müssen jetzt auch Dosen und Einwegflaschen der Konkurrenz zurücknehmen und das Pfand dafür auszahlen.
Das aber nur, wenn sie die Verpackungsart selber auch anbieten.
Beispiel: Hat ein Laden keine Dosen im Sortiment, muß er auch keine leeren Dosen annehmen.
Wichtig: Die neue Rücknahmeregel gilt auch für altes oder beschädigtes Leergut!


VERKEHR
Autofahrer, die zu dicht auffahren, müssen ab Mai mit Bußgeldern von 40 bis 250 € und maximal drei Monaten Fahrverbot rechnen.
Bisher lag die Maximalstrafe für Drängeln bei 150 € plus einem Monat Fahrverbot.
Beispiel: Wer bei Tempo 120 km/h weniger als 18 Meter Abstand hält, zahlt künftig 100 € Strafe, bekommt einen Monat Fahrverbot.
Bisher: 75 € Strafe, kein Fahrverbot.
Drastische Bußgelder (bis 450 statt 50 €) und Fahrverbote gibt es jetzt auch für das Umfahren von Bahnschranken, z. B. mit dem Motorrad.


Ab 1. Mai

REISEN
Wer in die USA reisen möchte, aber nur einen vorläufigen grünen Reisepaß besitzt, benötigt ab sofort ein Visum.
Einreisen in die USA ohne Visum sind ab Mai nur noch mit dem normalen roten Reisepaß möglich.



STEUERN
Eltern können jetzt mehr Nettolohn kassieren, wenn sie ihre Kinderbetreuungskosten (z. B. für Kindergarten, Tagesmutter) vom Finanzamt als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen.
Der Fiskus erkennt zwei Drittel der nachgewiesenen Kosten an, maximal aber 4.000 € pro Kind für das Gesamtjahr 2006.
Der Steuerrabatt gilt bei berufstätigen Alleinerziehenden oder wenn beide Eltern arbeiten für jedes Kind bis 14 Jahre.
Arbeitet nur ein Elternteil, ist der Steuerrabatt auf 3- bis 6jährige beschränkt.


APOTHEKE
Es tritt das Arzneimittel-Sparpaket der Regierung in Kraft.
Gesetzliche Krankenkassen können versicherte dann von normalen Arzneimittel-Zuzahlungen (10% vom Preis, Minimum 5 €, Maximum 10 €) befreien, wenn der Arzt bestimmte, besonders günstige Medikamente verschreibt.
Allerdings: Für welche Medikamente diese Zuzahlung entfällt, müssen die Kassen noch festlegen.





Neue Regelungen zum 1. August 2006
Ab 1. August 2006

gelten in Deutschland wieder viele neue Regelungen.

Langzeit-Arbeitslose
Langzeit-Arbeitslose müssen mit Änderungen beim ALG II rechnen.
Freibeträge werden angepasst, Urlaubs- und Sanktionsregeln verschärft.
Außerdem gibt es andere Berechnungsgrundlagen für Familien und Lebenspartner.

Langzeitarbeitslose müssen sich zum 1. August auf zahlreiche Gesetzesänderungen einstellen.
Vor allem haben die Arbeitsagenturen künftig mehr Möglichkeiten, die Arbeitswilligkeit und tatsächliche Verfügbarkeit von Arbeitslosen zu testen.


Sofortangebote
Wer sich künftig arbeitslos meldet, soll ein Sofortangebot für einen Job oder eine Qualifizierungsmaßnahme erhalten.

Allerdings gilt diese Regel nur für jene Erwerbslosen, die in den 24 Monaten vor der Arbeitslosmeldung weder Arbeitslosengeld (ALG) I noch ALG II bezogen haben.
Damit soll Arbeitslosigkeit schon im Ansatz vermieden und die Vermittelbarkeit gesichert werden.


Sanktionen für junge Arbeitslose
Leistungskürzungen für arbeitsunwillige Jugendliche können künftig flexibler angewendet werden.

Bislang galt, dass Jugendliche, die sich weigern, eine zumutbare Tätigkeit aufzunehmen, mit einer Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes für drei Monate rechnen mussten.
Künftig ist auch eine Verkürzung der Sanktion auf sechs Wochen möglich.
Es bleibt indes dabei, dass Jugendliche unter 25 Jahren schon bei der ersten Ablehnung einer zumutbaren Tätigkeit nur Sachleistungen beziehen können.
Die Regelleistung wird gestrichen.

Übrigens: Ab Januar 2007 werden die Sanktionen ausgedehnt.
Weigert sich dann ein Arbeitsloser - egal welchen Alters - eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann die Regelleistung um 30 % gekürzt werden.
Wird innerhalb von zwölf Monaten erneut eine solche Tätigkeit oder Vereinbarung abgelehnt, wird der Regelsatz um 60 % gemindert.
Beim dritten Mal zahlt die Arbeitsagentur gar nichts mehr - auch nicht für Miete und Heizung.
Die vollständige Streichung aller Leistungen kann bei Jugendlichen unter 25 Jahren schon beim zweiten Mal greifen.


Mehr Kontrollen
Die Arbeitsagenturen richten Außendienste nach dem Vorbild der Sozialämter ein.

Diese sollen vor Ort die Arbeitslosen überprüfen und deren tatsächliche Erwerbslosigkeit, Bedürftigkeit und Verfügbarkeit kontrollieren.
Außerdem wird bei der Bundesagentur für Arbeit ein so genanntes "Service Center Kundenbetreuung" eingerichtet - eine Art Call Center zur telefonischen Überprüfung und Befragung der Empfänger von ALG II.
Überdies wird beim elektronischen Datenabgleich künftig auch auf ausländische Zinserträge geachtet.
Besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch, dürfen die Agenturen künftig auch beim Kraftfahrtbundesamt erfragen, ob beispielsweise ein Fahrzeug auf den Namen des ALG-II-Empfängers gemeldet ist.


Veränderungen bei den Freibeträgen
Die Freibeträge für die Altersvorsorge und für das sonstige Vermögen werden geändert:

Für die Altersvorsorge bleiben 250 statt 200 € pro Lebensjahr anrechnungsfrei.
Maximal berücksichtigt die Arbeitsagentur allerdings einen Freibetrag von 16.250 €.
Wer mehr für die Rente zurückgelegt hat, muss sich den überzähligen Betrag mit dem Arbeitslosengeld (ALG) II verrechnen lassen.
Hinzu kommt ein Freibetrag von 750 €, der für größere Anschaffungen wie eine Waschmaschine gedacht ist, und 150 € - früher 200 € - pro Lebensjahr für das sonstige Vermögen, maximal aber 9.750 €.

Allerdings wird es Übergangsregelungen geben:
Eine Überprüfung der Vermögenssituation findet erst bei der Wiederbeantragung von ALG II statt.
Wer dann nach der neuen Rechtslage als vermögend gilt, muss binnen zwei Monaten prüfen, ob überzähliges Vermögen der Altersvorsorge zugeführt wird.
Es bleibt aber dabei, dass nur das Ersparte, das nicht vor Erreichen des Renteneintrittsalters zur Verfügung steht, als Altersvorsorge gelten kann.
Keine Übergangsfristen gelten für Arbeitslose, die nicht vor dem 1. August ALG II bezogen haben - die Freibeträge für deren Vermögen werden sofort gesenkt.



Ab 1. April

Eheähnliche Gemeinschaften
Eine ehe- oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft wird vermutet,

wenn die mutmaßlichen Partner länger als ein Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen verfügen können, gemeinsame Kinder haben, Kinder des anderen oder gemeinsame Kinder versorgen.
In allen Fällen unterstellt die Arbeitsagentur eine Bedarfsgemeinschaft, bei der das Vermögen und Einkommen beider Partner herangezogen wird.

Die Beweislast wird auf die Betroffenen abgewälzt.
Betroffene können zwar die Vermutung widerlegen, die bloße Behauptung des Gegenteils reicht dafür aber nicht aus.
Was ein hinreichender Nachweis ist, soll im Einzelfall entschieden werden.


Änderungen für Familien
Familien haben ab August die Möglichkeit, zwischen dem Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II mit befristetem Zuschlag zu wählen - je nachdem, was sie besser stellt.
Damit soll die Ungleich- oder Schlechterbehandlung von Familien beseitigt werden.

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die ihren eigenen Bedarf über Einkommen sichern können, nicht aber den der Kinder.
So sollte vermieden werden, dass sie ALG II beziehen müssen.
"Dabei wurden aber die Empfänger von Kindergeld im Einzelfall schlechter gestellt als vergleichbare Familien, die als Bedarfsgemeinschaft ALG II bezogen".
Mit der Neuregelung soll diesem Umstand vorgebeugt werden.
Außerdem zahlt die Arbeitsagentur künftig die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
Dazu gehören beispielsweise Babykleidung, Kinderwagen oder Stilleinlagen.
In Patchworkfamilien müssen sich Partner künftig außerdem ihr Einkommen und Vermögen auch für die Kinder des Partners anrechnen lassen.


Urlaub
Künftig sind ALG-II-Empfänger verpflichtet, unter ihrer angegebenen Adresse erreichbar zu sein.

Einem Urlaub von maximal drei Wochen im Jahr kann nur auf Antrag zugestimmt werden.
Der Urlaub wird dann bewilligt, wenn kein Vermittlungsangebot vorliegt oder eine Eingliederungsmaßnahme geplant ist.
Wer aus dem Urlaub zurückkehrt, muss sich sofort beim Leistungsträger melden.
Wer unerlaubt Urlaub macht oder sich nicht zurückmeldet, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und zurückgefordert werden.


Rechtschreibreform
Acht Jahre nach Einführung der Rechtschreibreform

Acht Jahre nach Einführung der Rechtschreibreform tritt am 1. August ihre Novelle verbindlich in Kraft.
Damit werden die strittigsten Punkte für Schulen und Behörden zurückgenommen.
Während einer einjährigen Übergangsfrist sollen die Neuerungen in den Schulen und Ämtern noch nicht bindend sein.
Die Änderungen betreffen Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende.


Steuerfreiheit für Biodiesel entfällt
Ab August wird auch auf Biodiesel die Mineralölsteuer erhoben.

Reiner Biodiesel wird damit bis Ende 2007 mit neun Cent pro Liter besteuert.
Ab 2008 steigt die Steuer dann in jährlichen Sechs-Cent-Schritten bis auf 45 Cent pro Liter im Jahr 2012.

Reines Pflanzenöl bleibt dagegen noch bis Ende 2007 steuerfrei und wird ab 2008 mit zehn Cent pro Liter besteuert.
Auch hier steigen die Steuersätze jährlich gestaffelt bis zur Vollbesteuerung mit 45 Cent pro Liter ab 2012.

In der Landwirtschaft und in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingesetzte reine Biokraftstoffe bleiben weiterhin steuerfrei.


Erweiterter Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog wird erweitert und sieht Bußgelder zwischen zehn und 40 € bei Verstößen gegen folgende neue Verkehrsgebote vor:

im Tunnel ohne Abblendlicht fahren: zehn €

Wenden im Tunnel: 40 €, 1 Punkt

unberechtigtes Halten in Nothalte- oder Pannenbucht: 20 €

Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht 25 €





Stimmen aus dem Volk
aufgeschnappt im November/Dezember 2006

Wozu 260 Kassen?
Die so genannten Experten unserer Regierung wollen 15 Milliarden Steuergelder jährlich den Krankenkassen zukommen lassen.
Das ist genau der Betrag, mit dem sich die Vorstände der zirka 60 Krankenkassen ihr Leben mit Traumgehältern bis zu 250.000 € Jahresgehalt plus Luxuskarossen mit Fahrer versüßen.
Wozu brauchen wir in Deutschland 260 Krankenkassen?
Diese verschwenderische Bürokratie bei den Krankenkassen verschlingt zusätzlich weitere 15 Milliarden €.
Welche Abhängigkeiten zwingen die Politiker der großen Koalition dazu, den Beitragszahlern mit immer neuen Reformlügen das Geld aus der Tasche zu ziehen?
Es ist höchste Zeit diese Politiker mangels Sachverstand, sowie der nötigen Unabhängigkeit aus dem Verkehr zu ziehen.
Stimme aus BW

PC-Gebühr
Es ist ungeheuerlich, mit welch dummen Argumenten unsere so genannten Volksvertreter ihre Pläne mit Gewalt umsetzen und die Bürger weiter abzocken wollen.
Und die Herren Intendanten wollen wohl auch noch selbst bestimmen, wie lukrativ dieser Griff in des Bürgers Tasche auszufallen hat, damit auch zukünftig deren Geburtstagsfeiern standesgemäß zelebriert werden können.
Ich betreibe in meinem Büro weder Radio noch Fernseher (ich muss arbeiten) und benötige, wie fast jeder Geschäftsmann und jede Geschäftsfrau, einen internetfähigen PC.
Von Seiten der Politik bin ich sogar dazu gezwungen, da Umsatzsteuervoranmeldungen und Weiteres nur noch papierlos per Internet möglich sind.
Und es wird nicht nur die Klein- und Kleinstbetriebe treffen, sondern auch Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte etc.
Ob die sich dessen schon bewusst sind?
Bleibt nur weiter ansteigende Politikverdrossenheit oder ein neuer "Wir sind das Volk"-Aufstand.
Stimme aus BW

Rente mit 67
Ein dickes Lob an unsere Regierung!
Diese neu aufgetane Geldquelle wird sich lohnen, denn dank der Gesundheitsreform werden viele von uns das Rentenalter gar nicht erst erreichen.
Stimme aus Rheinland-Pfalz

Franz Müntefering
Franz Müntefering ist der unfähigste Politiker, den diese schein-sozialdemokratische Möchtegernpartei hat.
Man sollte ihn sofort aus dem Verkehr ziehen und zum Hartz-IV-Dauerpatienten machen.
Stimme aus Hessen

Wann ?
Wann gibt es endlich eine Partei, die Arbeitnehmer mit 40 und mehr Berufsjahren anständig vertritt?
Stimme aus Bayern

Vom Ausland bezahlt
Wenn Herr Verheugen meint, dass die Türken von uns schlecht behandelt werden, kann er ja in die Türkei auswandern.
Wir Bürger und Wähler Deutschlands haben schon seit vielen Jahren den Eindruck, dass unsere Regierung vom Ausland oder den Konzernen bezahlt wird.
Denn nur deren Interessen werden vertreten!
Stimme aus Bayern

Vizekanzler Franz Müntefering
"Wir müssen besser werden"
Und wenn man ihn 2007 an das erinnert, was er jetzt gesagt hat, dann heißt es, man sei unfair.
Der normale Sauerländer jedenfalls steht zu seinen Worten Herr Müntefering!
Stimme aus NRW

80 Millionen Aufbauhilfe
Während in Deutschland zigtausend Harz-IV-Empfänger in die Armut getrieben werden, spielt unsere Regierung wieder mal den Großen und setzt 80 Millionen buchstäblich in den Sand.
Deutschland ist doch zurzeit auch Entwicklungsland.
Den Ländern, die von uns Entwicklungshilfe kassiert haben, geht es besser als uns Deutschen, die könnten doch auch mal was zurückzahlen.
Stimme aus Baden-Württemberg


Angela Merkel
"Gerecht ist, wenn den Schwachen geholfen wird.
Ungerecht ist, wenn sich Starke als Schwache verkleiden und damit die Gemeinschaft ausnutzen."
Angela Merkel, Bundeskanzlerin,
in ihrer ersten Regierungserklärung
im Bundestag


Anmerkung von Kranker für Kranke
Warum soviel meckern & klagen,
geben wir ihr doch die Chancen
die sie braucht.
Hat unsere Bundeskanzlerin nicht schon mehr Profil gezeigt als man
ihr zugesprochen hat?




Wolfgang Schüssel, österreichischer Bundeskanzler und amtierender EU-Ratspräsident zur Frage:
Europa hat es erstmals mit einer
Bundeskanzlerin zu tun.
Was macht sie anders?

Angela Merkel hat einen Mehrfachvorteil:
Sie ist eine Frau, sie ist Naturwissenschaftlerin, und sie ist ganz anders sozialisiert als die meisten europäischen Altpolitiker, wie ich einer bin.
Sie ist unheimlich intelligent, geht auf die Leute zu und arbeitet mit ihnen.
Sie ist keine Domina, die anderen zuruft, was zu geschehen hat.
Das haben wir auch schon erlebt in Europa.
Sie versteht sich als Teamführerin, die nicht alles zur Chefsache macht.
Das ist ein sehr kluger Stil.

keine Domina
Angela Merkel ist natürlich keine Domina.
Zum Steuernerhöhen braucht es aber auch keinen Hochschulabschluß.
Wer anderen Schmerzen androht oder sogar zufügt und sich für diesen Dienst auch noch von seinen "Opfern" bezahlen läßt, der muß sich nicht wundern, wenn es irgendwie merkwürdig aussieht.
Stimme aus Bayern

Bundesfinanzminister
Peer Steinbrück
"Steuern bleiben hoch"

Die Bundeskanzlerin wird mit den Worten zitiert:
"Für Steuersenkungen ist derzeit - außer bei der Unternehmer- und Erbschaftsteuer - leider kein Spielraum."
Diese Aussage ist leider bezeichnend für die gesellschaftliche Realität in unserem Land.
Während Unternehmern, Aktionären und Leuten, welche ihr Geld für sich arbeiten lassen können, der Würfelzucker in den Allerwertesten geschoben wird, wird die große Masse der Beschäftigten ausgepresst wie eine Zitrone.
Dabei eröffnet ein Blick in das Internet erstaunliche Einblicke in die deutsche und in die internationale Steuersituation.

Deutschland ist danach tatsächlich ein Hochsteuerland.
Allerdings nur für abhängig Beschäftigte und für den Mittelstand.
Für Unternehmenseigner, Aktionäre und generell für Menschen mit sehr hohem Einkommen und Vermögen ist Deutschland, allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz, eher ein Steuerparadies.
Die immer wieder als Standortnachteil kritisierten Steuersätze auf hohe Gewinne und große Kapitaleinkünfte erweisen sich in der Praxis meist als Phantomsteuern.
Dank der von Lobbyisten geprägten Steuergesetze kann sich der Kreis dieser Steuerpflichtigen mit Hilfe gewiefter Steuerberater mühelos zu Lasten der übrigen Lohn- und Einkommensteuerzahler arm rechnen.
Stimme aus BW

Luxus-Abzocker
Unsere Regierung sollte sich mal Gedanken über die Festlegung einer Höchst-Rente machen.
Niemand - vor allem nicht Herr Welteke - hat mit seiner Arbeit Dinge vollbracht, die eine solche hohe Pension rechtfertigen !
Stimme aus NRW

Luxus-Abzocker
Solange sich unsere Politiker ihre Gesetze selbst machen können und es keine Mitbestimmung des Volkes gibt, solange wird sich nichts ändern.
Stimme aus dem Rheinland-Pfalz

Luxus-Abzocker
Warum regen sich alle so auf?
Der Mann, hat Courage und holt sich, was ihm zusteht.
Er hat dafür zwar nicht meine Sympathie, aber meinen Respekt.
Stimme aus NRW

Klarheit schaffen
Es ist leicht, Leute wie Ex-Finanzminister Hans Eichel oder Ex- Bundesbankpräsident Ernst Welteke als "Raffkes" hinzustellen.
Ihre Pensionen sind für den Normalrentner unvorstellbar hoch, und wenn sie dann noch klagen, ist das Wort "Gier" schnell gedruckt - zumal in Boulevardblättern.
Welteke bekam übrigens nur teilweise Recht, und Eichel betont, dass es ihm nicht um mehr Geld geht, sondern um eine Klärung seiner Ansprüche.

Das Problem ist nicht, dass Politiker das Recht bemühen.
Das Problem ist vielmehr, dass das Recht solche Klagen ermöglicht und sogar provoziert.
Wer sehr viel Zeit hat, möge einmal versuchen, das Beamtenversorgungsgesetz zu verstehen.
Eigentlich ist der Text klar: "Niemand erhält mehr Versorgung, als der Höchstbetrag aus seinem letzten Einkommen es zulässt."
So gilt das auch für jeden Lehrer und jeden Polizisten.
Aber es gibt in dem Gesetz so viele Übergangs- und Sondervorschriften für frühere Amtsträger, dass niemand sie mehr überblickt.

Und Ämter hatte gerade auch Hans Eichel in der Vergangenheit reichlich.
Die Absicherungsmentalität der Beamtenlobby prägte jahrzehntelang jede Novelle und bis heute jeden Paragrafen.
Die aktuellen Vorgänge, die das Ansehen der Politik erneut beschädigen, sollten für den Gesetzgeber Anlass genug sein, endlich klare Regelungen zu finden.
Stimme aus BW





Hinweis in eigener Sache

Seit ich Ende letzten Jahres begann hier Leserstimmen aus dem Volke wieder zu geben, dachte ich noch so nach dem Motto: "Pro & Kontra" Lesermeinungen von Bürgern zu finden, wo auch mal jemand für etwas "Positives" steht, was unsere politische Landschaft hergibt.

Um nun nicht in den Verdacht zu geraten, mich bei der Auswahl nur auf "NEGATIVE" Meinungen oder Klagen zu konzentrieren, muß ich sagen, daß es "keine" positiven Aussagen gab.
Zumindest keine die eine einigermaßen geistig nachvollziehbare Grundlage darstellten, um einem zum Nachdenken zu bringen, daß jede Medaille auch eine Rückseite hat.
Nach dem Motto: "Selbst im Negativsten wohnt noch Positives, so man es nur sucht."

Sind wir nur noch ein Volk der Jammerer geworden ??
Erwarten wir von unseren Politikern zuviel, weil wir das Gleiche essen & trinken wollen, die gleichen Alters- oder Pensionsansprüche wie sie haben möchten, die ja letztlich von uns finanziert werden ??

Erwarten wir von unserem Geist zuviel um zu erkennen, daß unsere Lage in Deutschland es nicht zulässt ZWEI aus dem "VOLLEN" Schlemmende, die und uns selbst finanzieren zu können ??


Dezember 2006

Gesundheitsreform
Verschiebung auf April

Die Gesundheitsreform droht zur unendlichen Geschichte zu werden.
Erst hieß es, das umstrittene Vorhaben tritt zum Januar 2007 in Kraft.
Dann folgte die Verschiebung auf April.
Nun wurde der Zeitplan für den parlamentarischen Hürdenlauf noch einmal gestreckt.
Die geplante Abstimmung im Bundestag vor Weihnachten fällt flach.
Offiziell führt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt formale Gründe dafür an.
Die Wahrheit ist, dass wichtige inhaltliche Punkte immer noch in der Schwebe hängen.
Bei der jüngsten Expertenanhörung im Bundestag wurde die Reform förmlich in der Luft zerrissen.
Dabei handelte es sich nicht nur um das gewohnte Geschrei der Lobby-Verbände.

Zu den Bedenkenträgern gehörten auch unabhängige Sachverständige.
So ist es zum Beispiel immer noch ein Rätsel, wie der Wettbewerb über den geplanten Zusatzbeitrag funktionieren soll, wenn er nicht mehr als ein Prozent des individuellen Einkommens ausmachen darf.
Kassen mit besonders vielen Geringverdienern und Kranken haben da von vornherein schlechte Karten.
In diesem Fall wäre es ehrlicher, solche Kassen in die Insolvenz zu schicken.
Doch Schmidt bringt eine Übergangsfrist ins Gespräch, die die Reform weiter verwässern dürfte.
Dass die Ministerin ohnehin nur von einem "Zwischenschritt" spricht, ist bezeichnend.
Selbst ein Oppositionspolitiker könnte das Regierungsvorhaben nicht kleiner reden.
Wieder einmal sollen die Bürger auf einen großen Wurf nach der nächsten Bundestagswahl vertröstet werden.
Als ob dann die Bürgerversicherung in Reinkultur käme.
Wenn schon die schwarz-rote Koalition keine nachhaltige Gesundheitsreform zu Stande bringt, dann kann es ein Regierungsbündnis unter anderen Farbvorzeichen erst recht nicht.
Schließlich verfügen Bundestag und Bundesrat traditionell über gegenläufige Mehrheiten, die sich schon allzu oft blockiert haben.


Dezember 2006

Auf Abgeordnete prasselt fundamentale Kritik ein

26 Stunden lang sind Verbände und Wissenschaftler bei den Bundestagsanhörungen zur Gesundheitsreform teils hart mit den Koalitionsplänen ins Gericht gegangen.

Vor allem die Opposition bot Vertretern von Kassen und Ärzten mit ihren Fragen ein Forum für fundamentale Kritik.
Zum Schluss stand mit Gesundheitsfonds und Zusatzbeiträgen ein zentraler Teil der Reform im Feuer.
Die Koalitions-Abgeordneten zeigten sich nur teilweise beeindruckt - und stellen Detail-Änderungen in Aussicht.
Zustimmung war rar.
Aber es gab sie:
zur geplanten Verbesserungen für Schwerstkranke oder zum Abbau von Reibungsverlusten zwischen Kliniken und Praxen.
Auf die meisten Passagen des 582-Seiten-Gesetzentwurfs reagierten die Betroffenen aber vergrätzt.
Ärzte warnten vor Praxispleiten, Kliniken vor massivem Stellenabbau, Kassen vor horrend steigenden Beiträgen.

Doris Pfeiffer, Chefin des Ersatzkassenverbands, prophezeite eine düstere Zukunft.
Nach Steigerung der Beiträge auf ein Rekordhoch von mehr als 15,4 Prozent 2009 drohten den Versicherten im Durchschnitt Zusatzprämien von zwölf € bis 2011 - bevor die Regierung den Einheitsbeitrag von Arbeitgebern und -nehmern dann erneut steigen lassen müsse.

Und was passiert, wenn künftig mehr Kassen künftig Pleite gehen können?
Rolf Hoberg, Vorsitzender der AOK Baden-Württemberg, warnte, in der Ärzteschaft kursierten bereits Gutachten, wonach Patienten in den Praxen dann nur noch behandelt werden, wenn sie direkt bezahlen.
Details wie diese brachten manche Koalitionspolitiker ins Grübeln.
An den Insolvenzregeln könnte sich nach SPD-Angaben durchaus noch etwas ändern.

Und auch in der Union zeigte man sich nach manchen Warnungen der privaten Kassen für Änderungen bereit.




Es muß nicht immer Kaviar mit Krimsekt dazu sein!!!!
Erwarten wir zuviel, wenn wir die "Opferrolle" GERECHT verteilt sehen wollen ??

Gute Politiker sind die, welche am
wenigsten volkswirtschaftlichen Schaden anrichten !!!!
Trotzdem rufe ich ALLE Bürger in unserem Lande auf, die HOFFNUNG als "LETZTES" sterben zu lassen.
Hoffen wir weiter darauf, daß nun nicht wie früher gute "Ansätze" solange zerredet und zerstückelt werden, bis wie zuvor dann nur noch "Flickschusterei" dabei heraus kommt.
Webmaster Hubert




* Sparen mit zuzahlungsfreien Arzneimitteln *
* 13.11.2006 *

Die Bundesregierung rechnet mit
zunehmend mehr Medikamenten


Seit 1. November haben die gesetzlichen Krankenkassen die Liste der Medikamente erweitert, für die Zuzahlungen wegfallen könnten.
Patienten haben aber noch weitere Möglichkeiten beim Kauf von Medikamenten zu sparen - zum Beispiel
mit Re-Importen.


Der Verzicht auf die Zuzahlung wird möglich, wenn der Preis eines Medikaments besonders niedrig ist.
Vorteil für die Krankenkassen: Sie müssen weniger erstatten - was sich trotz entgangener Zuzahlungen rechnet.
Vorteil für die Patienten: Sie müssen in der Apotheke weniger tief in die Tasche greifen, weil sie die Zuzahlung einsparen.
Die Preissenkungen sind durch das seit Mai geltende Arzneimittel-Spargesetz in Gang gekommen.
Die Kassen können preisgünstige Arzneimittel seither von Zuzahlungen befreien, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt.
Das ist der Höchstbetrag, den die Kassen bezahlen müssen.

Patienten können nach Einschätzung der Bundesregierung bald bei insgesamt 7.600 Präparaten die Zuzahlung einsparen.
Darunter befinden sich Blutdrucksenker, Magenmittel, Schmerz- und Asthmamedikamente für Chroniker.
Bislang sind rund 2.700 Mittel von Zuzahlungen befreit.
Die Hersteller könnten laut Bundesregierung fortan bei 14.600 weiteren Medikamenten durch die Senkung der Preise erreichen, dass Patienten von der Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro befreit werden.

Günstige Generika

Arzneimittel, für die der Patentschutz abgelaufen ist, können auch von anderen Herstellern unter neuem Namen auf den Markt gebracht werden.
Aufgrund der geringeren Kosten für Forschung und Entwicklung können diese Nachahmerprodukte - auch Generika genannt - deutlich günstiger angeboten werden.
Die Angebotspalette der Generika ist allerdings eingeschränkt:
Besonders viele Nachahmerprodukte gibt es bei Antibiotika, Herz-Kreislaufmedikamenten oder auch Krebsmitteln.

Die Nachahmerprodukte sind wirkungsgleich: Sowohl medizinische Wirkung als auch Nebenwirkungen sind identisch mit dem ursprünglichen Medikament.
Jedoch ist ein Aspekt besonders zu beachten: "Allergiker sollten vor einem Wechsel des Medikamentes mit ihrem Arzt Rücksprache halten, da sich Generika hinsichtlich der verwendeten Hilfsstoffe, zum Beispiel Farb- und Konservierungsstoffe, unterscheiden können", sagt Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Sparpotential bieten neben dem Einkauf in der Versandapotheke auch so genannte reimportierte Medikamente:
"Das sind Medikamente, die eigentlich für den Verkauf im Ausland bestimmt waren, aber dann wieder zurückimportiert werden", erklärt Schuldzinski.
Diese werden dann zu den für uns günstigen Auslandspreisen angeboten.
Bis zu 50 Prozent Nachlass seien hier möglich. Zu dem Thema Arzneimittelliste finden Sie hier mehr Infos:
Möchten auch Sie zu
www.gkv.info ??


Der Branchenverband Pro Generika kritisierte die Zuzahlungsbefreiungen als "Mogelpackung des Jahres".
Geschäftsführer Hermann Hofmann sagte, befreit werden könnten vor allem Medikamente, die zur Behandlung chronischer Krankheiten eingesetzt werden.
Chronisch kranke Menschen seien aber in der Regel auf Grund bestehender Überforderungsklauseln ohnehin von der Zuzahlung befreit.

SPD-Gesundheitsstaatssekretärin Marion Caspers-Merk wies die Kritik zurück, da Chroniker einen verminderten Höchstsatz von ein Prozent des Jahreseinkommens an Zuzahlungen leisten müssten.
Durch die neuen Regelungen könnten viele Betroffene unter dieser Grenze bleiben.
Unterstützung erhielt Caspers-Merk von Seiten der Krankenkassen:
Auch chronisch Kranke müssten zu Beginn jeden Jahres wieder erst einmal ein Prozent ihres Einkommens für Zuzahlungen ausgeben.
Wenn sie dies sparen könnten, sei dies für den Betroffenen viel Geld, erklärte Florian Lanz vom BKK-Bundesverband Ende Oktober.




Beschwerde an die Regierungs-Parteien
Mai 2006

Ein politisch denkender Bürger und Stammbesucher, sowie inzwischen auch Freund, stellte mir seinen Beschwerdebrief an das Regierungslager zur Verfügung, weil er der Meinung ist, so zusätzlich mehr Wirkung zu erzielen.
Er vertritt die Meinung, daß sein dezitiert dargestelltes schlechte Empfinden über die Leistungen dieser und voriger Regierungen auch die Einstellung von vielen Millionen Bürgen dieses Landes entspricht.

Ich pflichte ihm weitgehends bei seiner Darstellung über die u.a. "unsoziale" Vorgehensweisen der Politik bei.

Das Verhalten unserer politischen Klasse gleicht immer mehr dem der hochprivilegierten Aristokratie aus vergangenen Jahrhunderten.
Und das Volk zeigt sich heute genauso demütig wie die damaligen Untertanen.

Nur dieses möchte er nicht einfach so hinnehmen bzw. unwidersprochen über sich ergehen lassen.


Große Koalition mit
großen Vergeßlichkeiten !!!!
Vor der Bundestagswahl wurden zur Machterringung allseits vollmundige Versprechungen gemacht, wo jetzt nach dem Motto:
"Was geht mich das Geschwätz von gestern an"??!!
niemand mehr etwas davon wissen will.
Ein Kolumnist schrieb vor einigen Tagen: "Faul, feige, phantasielos"
Faul sind sie, weil sie die Haushaltslöcher beim fett gewordenen Vater Staat durch Steuererhöhungen stopfen wollen, anstatt mal ernsthaft darüber nachzudenken, wo man sparen könnte.
Feige sind sie, weil sie sich nicht trauen, die übergroße Anzahl von Privilegien und Subventionen einzusammeln.
Phantasielos sind sie, weil ihnen zum Thema Wachstum bisher noch gar nichts eingefallen ist.
Deshalb sind die zweiten Opfer dieser Beschlüsse die Arbeitslosen.
Höhere Abgaben für den Staat entziehen Bürgern und Wirtschaft genau die Kaufkraft und Investitionen, mit denen Arbeitsplätze geschaffen werden sollten.

Noch nie zuvor wurden so viele Wahlversprechen so schnell gebrochen.
Deshalb gibt es noch ein drittes Opfer:
"die Glaubwürdigkeit dieser Politiker".

Um etwas Platz zu sparen, können interessierte Menschen hier den Beschwerdebrief ansehen,
der von Herr Merkle auf den Weg geschickt wurde.

* Interessiert ?? *

Bei einem Klick auf diesen Leser
kommen Sie dahin!!
Inzwischen kamen Resonanzen !!
Hier... können Sie es einsehen.

Buttonnetzwerk für ein freies Internet* Rettet das Internet *Buttonnetzwerk für ein freies Internet

Als Mitglied von "Rettet das Internet"
gebe ich Ihnen hier die letzte Newsletter weiter.


Liebe Webmaster und Surfer,
erstmals seit Gründung von Rettet-das-Internet habt Ihr jetzt die Möglichkeit, selber aktiv zu werden!
Viele von Euch haben sich in der Liste eingetragen, eventuell einen Link gesetzt, und damit ist die Sache für sie erledigt.
Das ist auch okay.
Aber natürlich kamen auch immer wieder Anfragen, was man noch tun könnte.
Schreibt an das Bundesjustizministerium!
Vor allem die Abgemahnten unter Euch, oder jene, die solche Fälle kennen oder beobachtet haben, oder jene, die einfach Angst haben, sollten ihren Unmut kundtun.
Adressen und vielleicht auch ein paar Argumente findet Ihr

Wir haben ganz bewußt kein Formular oder anklickbare Links zur Verfügung gestellt.
Dies soll keine Spam-Aktion werden.
Ihr sollt aus eigenem Antrieb und mit ein paar eigenen Zeilen schreiben, per Email, oder noch besser: Als richtiger Brief.
Verweist dabei ruhig auf unseren offenen Brief, auf diese Weise erreichen wir, dass er wenigstens zur Kenntnis genommen wird.
Auch wenn eine direkte Antwort die Ministerin in ziemliche Verlegenheit bringen dürfte.

Noch ein Hinweis an die Abgemahnten unter Euch, die eventuell schon ans BMJ geschrieben hatten.
Falls Ihr einen scheinbar persönlichen Brief von Frau Zypries erhalten habt:
Dies war eine reine Pauschal-Serienantwort, die zudem erkennen lässt, dass man bislang nicht beabsichtigt, tatsächlich etwas zu ändern.
Der Vorschlag mit der "Deckelung" der Abmahnkosten ist eine reine Retusche, die in der Praxis nicht greifen wird!
Scheut Euch nicht, noch mal zu schreiben!


Wir würden uns sehr über Eure Unterstützung freuen.
Und natürlich könnt und sollt Ihr auch unseren offenen Brief verlinken oder veröffentlichen!

Dr. Reinhard Freund [reinhard@rettet-das-internet.de]
Peter Kerl [peter@rettet-das-internet.de]

Anmerkung von Kranker für Kranke:
Auch HIER... wird ums Internet gekämpft !!


* Aus aktuellem Anlaß: *
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Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de


Bei Rechtsfragen www.lawchannel.de
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Gesetze und Richtlinien



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Deutsches und Europäisches Sozialrecht Universität zu Köln



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* URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze *
INFO !!

Jeder Antragsteller des Alg II kann auf einen Grundfreibetrag für sein Vermögen von 200 € pro Lebensjahr pochen, mindestens 4.100, aber höchstens 13.000 €.
Das bedeutet für einen 50-Jährigen:
Ihm bleiben mindestens 1.0000 €, bis zu dieser Höhe muss Vermögen nicht angetastet werden.
Bei Älteren ist der Grundfreibetrag pro Lebensjahr 520 € höher.
So kann ein 60-Jähriger 31.200 € behalten.
So viel Geld bleibt selbst dann, wenn es im Sparstrumpf steckt.
Hinzu kommt pro Person eine Anschaffungsrücklage von 750 €.

Ein weiterer Freibetrag ist möglich für Vermögen, das der Altersvorsorge dient und für das eine vorzeitige Verwertung ausgeschlossen wurde.
Der Freibetrag macht dann weitere 200 € pro Lebensjahr aus, ebenfalls höchstens 13.000 €.
Ein 50- Jähriger kommt so auf mindestens 20.000 € geschütztes Vermögen, das er nicht verwerten muss.
Mit einer so genannten Hartz-Klausel im Vertrag muss der Kunde mit dem Anlageinstitut vereinbaren, dass über das Geld nicht vor Erreichen des Rentenalters verfügt werden kann.
Das muss unbedingt vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II geschehen.
Riester-Renten oder Betriebsrenten fallen generell raus, jedoch maximal bis zu der Höhe, wie sie staatlich gefördert werden.

INFO !!
Neues zu dem Alterseinkünftegesetz
Nicht alle Rentner müssen Steuer bezahlen
Seit Januar 2005 ist das "Alterseinkünftegesetz" in Kraft, das die Besteuerung von Renten und Pensionen neu regelt.
Mit der Neuregelung werden Rentner und Pensionäre erstmals konfrontiert, wenn diese ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 erstellen oder vor der Frage stehen, ob sie für 2005 erstmals wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Wer als allein stehender Rentner weniger als 1.575 Euro brutto pro Monat an Rente bezieht und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, etwa aus einer Betriebsrente, Miet- oder zinseinnahmen, muss auch künftig keine Steuern zahlen.
Wer mehr als 1.575 Euro Rente bekommt, wird steuerlich stärker belastet als bisher.
Entscheidend für den Besteuerungsanteil ist das Jahr des Rentenbeginns.
Für Renten, die bis zum Ablauf des Jahres 2005 begonnen haben, werden 50 Prozent der Jahresbruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.

Liegt der Rentenbeginn in einem späteren Jahr, steigt der steuerpflichtige Anteil in gesetzlich vorgegebenen Schritten an;
für 2006 beträgt er 52 Prozent.

Ist der Rentner wegen der Höhe seiner Rente oder wegen des Bezugs weiterer Einkünfte zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, muss diese bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen, also für das Jahr 2005 bis zum 31. Mai 2006.
Wer befürchtet, diese Frist nicht einhalten zu können, kann bei seinem zuständigen Finanzamt einen formlosen Antrag (ohne Begründung) auf Fristverlängerung stellen.
Diese verlängerte Frist endet in der Regel dann am 30. September 2006.

Wer Zweifel hat, sollte sich an das zuständige Finanzamt wenden.
Ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, kann nur das Finanzamt entscheiden.
Diese Prüfung darf nicht durch Mitarbeiter der Rentenversicherung erfolgen.
Nachfragen kann man auch bei Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen.



URTEILE * Soziales
* Gesetze

Recht und Rat
Fr. 29. Dezember 2006


Bei Klage keine Abfindung

Arbeitnehmer haben bei einer Klage gegen ihre betriebsbedingte Kündigung unter Umständen keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung.


Tarifvertragliche Regelungen, die einen solchen finanziellen Ausgleich vom Verzicht auf den Rechtsweg abhängig machen, seien rechtlich zulässig, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Sie verstoßen weder gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Maßregelungsverbot
(Aktenzeichen 4 AZR 798/05).

Nach ihrer Entlassung im Zusammenhang mit dem Abbau von 256 Arbeitsplätzen hatte die Mitarbeiterin einer Krankenkasse eine Abfindung nach dem Sozialplan gefordert, obwohl der Tarifvertrag den Verzicht auf eine Klage gegen die Kündigung ausdrücklich als Voraussetzung nennt.
Bei einem Vergleich vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht wurde der Klägerin eine Zahlung in Höhe der Hälfte der tarifvertraglichen Abfindung zugesprochen.
Mit der Forderung nach der zweiten Hälfte unterlag die Klägerin in der Vorinstanz und nun auch vor dem Bundesarbeitsgericht.



Blick ins Archiv lohnt

Hier können Sie im Archiv nach Urteilen sehen!
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Mehr Rente für geschiedene Frauen?


Geschiedene Frauen können sich nach Einschätzung des Bundesverbands der Rentenberater Hoffnungen auf eine höhere Rente machen.
Es lohne sich in "vielen Fällen, auch bei einer rechtskräftigen Scheidung, den Versorgungsausgleich neu berechnen zu lassen", sagte der Präsident des Bundesverbands der Rentenberater, Martin Reißig.
Die Berechnungsgrundlagen hätten sich aufgrund neuer Bestimmungen und Gerichtsurteile geändert.
Vor allem Ansprüche aus Betriebsrenten fielen danach deutlich höher aus als in der Vergangenheit.










Im Internet:


Detailliertere Informationen zur Verwaltungspraxis und zahlreiche Urteile gibt es hier:
"Interessiert?
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Pass und Visa sind Sache des Kunden

Reisebüro muss nicht über Pass- und Visum-Erfordernisse informieren.

Ein Alten- und Pflegeheim braucht für Bestattungskosten eines früheren Heimbewohners nicht aufzukommen, wenn es sich vertraglich nicht dazu verpflichtet hat.
Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte die Leiterin eines Alten- und Pflegeheims in Mehren (Eifel) gegen die Verbandsgemeinde Daun geklagt, in deren Auftrag ein gestorbener Heimbewohner eingeäschert und beigesetzt worden war.
Die Gemeinde hatte von der Heimleiterin die Kosten der Bestattung in Höhe von 1.200 € eingefordert, weil es keine Verwandten und auch keinen Nachlass gab und der Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten verweigert hatte.

Die Gemeinde begründete ihren Anspruch damit, die Heimleitung sei als "sonstige Sorgeberechtigte" nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz für die Kosten verantwortlich.
Das Verwaltungsgericht wies dies jedoch zurück (Az.: 2 K 522/06).
Der Begriff des "sonstigen sorgeberechtigten" sei in einer derart weiten Auslegung nicht zulässig.
Der Gesetzgeber habe mit dem Begriff "vielmehr nur Personen in den Blick nehmen wollen, die in einem persönlichen Näheverhältnis zu dem Verstorbenen gestanden hätten", hieß es in der Begründung.
Außenstehende seien nur dann bestattungsrechtlich verantwortlich, wenn sie sich vertraglich dazu verpflichtet hätten.






Mieter haften für falsche Berater

Wird ein Mieter wegen verspäteter Zahlungen aus seiner Wohnung geklagt, kann er sich nicht auf fehlerhafte Beratung des Mieterschutzverein berufen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Ein Mieter hatte - auf Rat seines Mieterschutzvereins - Nebenkosten-Vorauszahlungen von 1.700 Euro zurückgehalten.
Auf Klage der Vermieterin wurde er zur Räumung der Wohnung verurteilt.
Der BGH bestätigte das Urteil.


* Frührentner vor Gericht erfolgreich * Frührentner vor Gericht erfolgreich * Frührentner vor Gericht erfolgreich * Frührentner vor Gericht erfolgreich
INFO !!

Kassel - Ein weit reichendes Urteil hat das Bundessozialgericht gefällt:
Die gesetzlichen Rentenversicherer sind nicht berechtigt, Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Geburtstag beginnen, um bis zu 10,8 Prozent zu reduzieren.

So sieht die Praxis derzeit noch aus:
Beginnt eine Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Geburtstag, wird sie um bestimmte Prozentsätze gekürzt - so wie es inzwischen bei fast allen vorzeitigen Altersrenten der Fall ist.
Wird die Erwerbsminderungsrente mit 60 Jahren bezogen, werden 10,8 Prozent von der bis dahin erarbeiteten Rente abgezogen werden - und das lebenslang.
Das sind immerhin noch 7,2 Prozent weniger als bei einem Altersrentenbeginn mit 60, für den keine Vertrauensschutzregelung beansprucht werden kann.
Die Kürzungen bei den Erwerbsminderungsrenten wurden beschlossen, nachdem vor einigen Jahren die Abschläge bei den vorzeitigen Altersrenten eingeführt worden waren.
Der Gesetzgeber befürchtete, dass die Versicherten wegen der Einbußen bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente vermehrt auf den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ausweichen könnten.

Die gesetzlichen Rentenversicherer haben die Kürzungsregel weit ausgelegt und sie auch auf Frührenten angewandt, die vor dem 60. Geburtstag - der ersten Möglichkeit, die Altersrente abzurufen - beginnen.
Hat eine Erwerbsminderungsrente beispielsweise mit 58 Jahren begonnen, so wurde bisher der maximale Kürzungssatz von l0,8 Prozent fällig.
Entsprechendes gilt für diejenigen, die früher wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ihr Rentenkonto angezapft haben.

Das Unangenehme daran:
Die Kürzung gilt lebenslang, also auch beim späteren Übergang in die Altersrente, der auf jeden Fall mit 65 Jahren ansteht.
Das Bundessozialgericht hält die Auslegung der Rentenversicherer für "gesetz- und grundrechtswidrig"
(AZ: B 4 RA 22/05 R).
Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeit mit keiner Silbe im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert.
Ein Paragraf (§ 77 Absatz 2 Satz 3 SGB VI) besage vielmehr ausdrücklich, "dass die Zeit des Bezuges einer Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten nicht als vorzeitige Inanspruchnahme" gelte, die eine im Regelfall lebenslange Rentenkürzung rechtfertige.
Entsprechendes sei auch nicht aus den Gesetzesmaterialien zu entnehmen.

Geklagt hatte eine 42-jährige Rentenversicherte, die auf Grund einer Übergangsregelung einen Rentenabschlag von 8,1 Prozent hinnehmen sollte.
Das entspricht bei einem Rentenanspruch von 1.000 € monatlich 81 €.
Das Gericht sprach der Frau rückwirkend ab 2003 die volle Erwerbsminderungsrente zu.
Für Rentenantragsteller, deren Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, dürfte dies ebenfalls gelten.
Allerdings will die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher: BfA), die in Kassel vor dem Bundessozialgericht beklagte Partei war, zunächst die Urteilsbegründung abwarten.
Ob diejenigen Vorzeitigen, bei denen die einmonatige Einspruchsfrist gegen ihren Rentenbescheid (mit gekürzter Rentenzahlung) bereits abgelaufen ist, ebenfalls vom Urteil des Bundessozialgerichts profitieren können, ist eher unwahrscheinlich.

* POLIT-SATIRE *

Versteht jemand diese
Gesundheitspolitik ??
von
Ulla Schmidt ??


Spruch der Woche

Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.
Der kluge Satz stammt von
Franz Kafka.
Aber noch klüger ist es, zu erkennen, wenn es auf dem eingeschlagenen Weg fast nicht mehr weitergeht.
"Dann empfiehlt es sich umzukehren bzw. dieses verantwortungsvolle Amt jemand abzugeben, wo weiß damit entsprechend umzugehen!!"
Doch leider kam bei dem Postengeschacher alles anders als mancher dachte und hoffte!!




* Frage/Antworten *
Auch zur Gesundheitsreform
"HIER..." Teil 1
"HIER..." den Teil 2
"HIER..." der aktuelle Teil

"HIER..." bekommen Sie Mediensplitter Teil 1
"HIER..." den Teil 2

"HIER..."
den aktuellen Teil 3



Hier kommen Sie zur VdK-HP

Kann ich Erwerbsminderungsrente beantragen?

Beispiel:
Ich beziehe seit zwölf Jahren Witwenrente.
Seither arbeite ich zwar nicht mehr, habe davor aber selbst Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Inzwischen liegt bei mir laut eines Gutachtens eine Erwerbsminderung vor.
Kann ich deswegen jetzt Rente beanspruchen?

Nein, denn die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung sind in Ihrem Fall nicht erfüllt.
Notwendig hierfür ist nämlich unter anderem, daß in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens über drei Jahre Pflichtbeiträge für eine rentenversicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet wurden.
Da Sie aber seit zwölf Jahren nicht mehr erwerbstätig sind, können Sie nur die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres beziehen.






!! Linkliste !!

Kranker für Kranke verfügt ab sofort auch über eine eigene Linkliste, wo jeder seine Homepage bekannter machen kann.
Machen Sie bitte regen Gebrauch von diesem kostenlosen Angebot.

Wenn Sie nun auf das Banner von Kranker für Kranke drücken,
steht Ihnen nichts mehr im Wege.

Linkliste * Kranker für Kranke *





Mediensplitter zu Soziales/Unsoziales
Wie immer bei allem hier auf der
ganzen Seite an Erklärtem,
ist es juristisch immer sicherer,
wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!

Krankenkasse
Muss ich Beiträge aus Versorgungsbezügen nachzahlen?
Ich bin als Bezieher einer Erwerbsunfahigkeitsrente gesetzlich krankenversichert.
Zusätzlich erhielt ich eine Betriebsrente, allerdings ist die Firma inzwischen insolvent, sodass ich diese Betriebsrente nicht mehr erhalte.
Dass eine solche Betriebsrente beitragspflichtig ist, habe ich nicht gewusst und den Bezug deshalb auch meiner Krankenkasse nicht mitgeteilt (die mich aber auch nicht danach befragt hat).
Jetzt soll ich rückwirkend ab 1. 4. 2003 Beitrage zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzahlen.
Bin ich dazu verpflichtet?
Und was passiert, wenn ich das Geld gar nicht habe, weil ich zahlungsunfähig bin?


Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch von seiner Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen, wenn sie 2004 monatlich mehr als 120,75 € beträgt.
Ist diese Beitragszahlung versehentlich unterblieben, müssen Beiträge für die Vergangenheit im Rahmen einer vierjährigen Verjährungsfrist nachgezahlt werden.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die Beitragszahlung aufgrund eines Fehlverhaltens der Krankenkasse unterblieben ist und der Versicherte aufgrund dieses Fehlverhaltens darauf vertrauen durfte, dass Beiträge nicht zu zahlen sind.

Diesen Vertrauensschutz werden Sie nicht geltend machen können, weil Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Beitragspflicht nicht gesprochen hatten, bevor Sie den Beitragsbescheid erhielten.
Zahlen Sie die rückständigen Beiträge nicht, kann die Krankenkasse auch zu Maßnahmen der Zwangsvollstreckung greifen.
Diese können natürlich nur dann Erfolg haben, wenn pfändbare Beträge oder verwertbares Vermögen vorhanden sind.
Nicht nachvollziehbar ist Ihr Hinweis, Sie erhielten die Betriebsrente wegen der zwischenzeitlichen Insolvenz Ihres Arbeitgebers nicht mehr.
In aller Regel sind die Ansprüche der Arbeitnehmer auf erworbene Betriebsrentenansprüche bei dem Pensionssicherungsverein abgesichert.
Wird ein Arbeitgeber insolvent, übernimmt dieser Pensionssicherungsverein die weitere Zahlung.
Dieser ist dann auch zuständig für die Abführung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die zuständige Krankenkasse.


* Urteile *
Behinderten-Pflegegeld

Das zur Betreuung eines Kindes gezahlte Pflegegeld kann zum Teil als Einkommen gelten und muss dann auch für Unterhaltspflichten verwendet werden.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Az.: 7 UF 768/04).
Im konkreten Fall muss eine Frau, die ein behindertes Kind betreut und dafür 205 € Pflegegeld monatlich bekommt, einen Teil davon für den Unterhalt einer Tochter aus erster Ehe aufwenden.

Das Gericht gab der Unterhaltsklage des 14-jährigen Mädchens statt, das bei seinem Vater lebt.
Das Amtsgericht Montabaur hatte die Unterhaltsforderung zuvor mit der Begründung abgelehnt, die wieder verheiratete Mutter habe ein pflegebedürftiges Kind zu betreuen.
Daher sei ihr eine Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten, sodass sie finanziell nicht in der Lage sei, zum Unterhalt ihrer Tochter aus erster Ehe beizutragen.
Laut OLG werden die 205 € Pflegegeld für die Pflege des behinderten Kindes aufgebraucht, daher muss sie aus dem verbleibenden Restbetrag ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen.

Kasse zahlt Multifunktions-Rolli
Eine Krankenkasse muss einem ihrer in einem Altenheim lebenden Versicherten einen Multifunktions-Rollstuhl bezahlen.
Dies entschied das Sozialgericht Münster.
Die örtliche Caritas begrüßte die Klarstellung, dass nicht die Pflegeeinrichtungen verpflichtet seien, Hilfsmittel zu stellen.
Der Bewohner eines Altenheims in Ahaus sei geistig vollorientiert und nehme auch am Leben außerhalb der Einrichtung teil.
Nur brauche er dazu den besonderen Rollstuhl (Az.; S 12 KR 21/05).


Müssen wir den gekündigten
Bausparvertrag verbrauchen?

Beispiel:
Mein Mann und ich haben wegen Arbeitslosigkeit unseren Bausparvertrag gekündigt.
Obwohl der Betrag relativ gering war, erhielten wir im Auszahlungsmonat kein Arbeitslosengeld II.
Kann die Arbeitsagentur die Zahlung so lange verweigern, bis die Summe aus dem Bausparvertrag aufgebraucht ist?
Und wer bezahlt in dieser Zeit die Krankenversicherung?

Das Arbeitslosengeld II ist eine von der Bedürftigkeit abhängige Sozialleistung.
Solange ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, wie etwa aus einem Bausparvertrag, wird nicht gezahlt.
Erst wenn das zu verwertende Vermögen unter den maßgeblichen Freibeträgen liegt, besteht wieder Anspruch.
Bis dahin entfällt auch der Krankenversicherungsschutz.
Hierfür muß man dann selbst sorgen.
Aber: Wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes II nur für einen Monat unterbrochen, besteht der Krankenversicherungsschutz kostenfrei fort.
Da die Frist für die freiwillige Weiterversicherung drei Monate betragt, kann man zunächst abwarten, ob das Arbeitslosengeld II für den Folgemonat wieder bewilligt wird.
Entfällt der Anspruch für längere Zeit, wird eine freiwillige Versicherung notwendig.
Sie schließt sich dann nahtlos an die vorangegangene Pflichtmitgliedschaft an (also rückwirkend nach Anzeige der freiwilligen Weiterversicherung).
Die Krankenversicherungsbeitrage sind dann ebenfalls rückwirkend vom Beginn der freiwilligen Versicherung an zu zahlen.
Da diese Beiträge das Einkommen vermindern, werden sie entsprechend beim Arbeitslosengeld II angerechnet.


Muß ich krankheitsbedingte Rente beantragen?
Beispiel:
Ich bin vor einiger Zeit schwer erkrankt und beziehe seitdem Krankengeld.
Mein Arzt sieht kaum Chancen, daß ich noch einmal ins Arbeitsleben zurückkehren werde.
Kann jetzt meine Krankerversicherung von mir verlangen, daß ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle?
Und würde sich diese nach dem Erkrankungsgrad richten?


"...Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)"
In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen.
Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen.
Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist.
Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen.
Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.
Es gilt der Grundsatz:
"Rehabilitation vor Rente"

§51 ABS. 1, 2 SGB V:
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)

§ 51
Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.
Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.

(2) ...
(3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist.
Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.


Steht mir ab 60 Altersrente zu?
Beispiel:
Seit Juli 2004 habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit 50 Grad.
Mein Arbeitgeber meint, dies berechtige mich nicht, bereits mit 60 Altersrente zu erhalten.
Wenn ich dies wollte, dann müßte ich in Altersteilzeit arbeiten.
Stimmt das?

Vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung gibt es abschlagfrei nur dann ab 60, wenn die Schwerbehinderung bereits am 6.11.2000 bestand.
Das trifft für Sie nicht zu.
Denn Ihre Schwerbehinderung wurde erst Mitte des Jahres 2004 anerkannt.
Gleichwohl können Sie nach Vollendung Ihres 60. Lebensjahres als Schwerbehinderter vorzeitige Altersrente beziehen, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen.
Sie müssen dann allerdings lebenslang Abschläge für den Rentenbezug in Kauf nehmen.


Beiträge von privaten Berufsunfähigkeitsrenten ?
Beispiel:
Seit kurzem beziehe ich eine Berufsunfähigkeitsrente.
Diese Versicherung war früher einmal als Direktversicherung abgeschlossen worden und wurde von mir aus einem Verdienst bezahlt, der über der Krankenversicherungspflichtgrenze lag.
Meine gesetzliche Krankenkasse teilt mir nunmehr mit, auch von dieser Berufsunfähigkeitsrente seien Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Trifft das tatsachlich zu?

Zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung gehören auch alle Renten, die wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit gezahlt werden, also auch Berufsunfähigkeitsrenten.
Eine Betriebsrente in diesem Sinne liegt immer dann vor, wenn die Zahlung in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer früheren Erwerbstätigkeit steht.
Das trifft in Ihrem Fall zu.
Denn eine Direktversicherung kann nur unter Beteiligung des Arbeitgebers abgeschlossen werden.
Leistungen aus dieser Versicherung stehen deshalb mit dem früheren Arbeitsverhältnis im Zusammenhang.
Ohne Bedeutung ist, wer die Beiträge für diese Versicherung getragen hat.
Auch wenn ein Arbeitnehmer die Beiträge vollständig allein aufgebracht hatte, sind Beiträge von der Rente zu zahlen.
Dies hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen grundsätzlich entschieden.


Wer trägt beim 1-Euro-Job die Fahrtkosten?
Beispiel:
Ich bin von der Arbeitsagentur aufgefordert worden, einen 1-Euro-Job anzunehmen.
Dafür müßte ich allerdings täglich 70 Kilometer Fahrtstrecke auf mich nehmen, wozu ich ja grundsätzlich bereit wäre.
Doch wurde mir angedeutet, daß ich für die Fahrtkosten selbst aufzukommen hatte.
Stimmt das?

Grundsätzlich ja.
Die 1-Euro-Bezahlung ist nämlich kein Lohn, sondern eine Mehraufwandsentschädigung, womit auch die Fahrtkosten abgedeckt werden sollen.

Wenn allerdings - wie bei Ihnen - die Fahrtkosten Ihre Einnahmen durch die gemeinnützige Tätigkeit übersteigen, dann können Sie die Arbeit natürlich ablehnen.
Ernsthaft dürfte Ihnen die Arbeitsagentur diese Beschäftigungsmöglichkeit gar nicht erst angeboten haben.


Wann erlischt der Anspruch auf Krankengeld?
Beispiel:
Seit einem halben Jahr bin ich wegen einer schweren Krankheit arbeitsunfähig.
Nach Ablauf meiner Entgeltfortzahlung habe ich Krankengeld von der Krankenkasse beziehungsweise vorübergehend Übergangsgeld von der Rentenversicherung bezogen.
Weil sich mein Zustand nicht besserte, wollte ich bereits vier Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.
Der Rentenberater meinte jedoch, dies sei viel zu früh, da meine Kasse für anderthalb Jahre Krankengeld zahle.
Meine Kasse wiederum fragt mich ständig, ob ich schon einen Rentenantrag gestellt hätte.
Ich befürchte, wenn ich noch länger warte, läuft mein Anspruch auf Krankengeld ab, ohne daß über meinen Rentenanspruch entschieden worden wäre.
Wie ist die Rechtslage?

Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal anderthalb Jahre innerhalb eines Dreijahreszeitraums gezahlt.
Wenn absehbar ist, daß Ihre Erwerbsfähigkeit nicht mehr oder vorübergehend nicht wieder erlangt werden kann, dann ist grundsätzlich die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit die zutreffende Sozialleistung.
Die Zahlung des Krankengeldes wird erst dann eingestellt, wenn die Rente bewilligt wurde, frühestens aber vom Beginn der Rente an.
Wird Rente rückwirkend bewilligt, so stellt die Kasse die Zahlung des Krankengelds ein, sobald der Rentenbescheid vorliegt.
Ist über den Rentenbeginn hinaus Krankengeld gezahlt worden, geht der Rentenanspruch für die Zeit der Krankengeldzahlung auf die Krankenkasse über, und zwar maximal in Höhe des gezahlten Krankengelds.
War das Krankengeld höher, wird der Differenzbetrag von dem Rentenbezieher nicht zurückgefordert.

Es bleibt also bei dem bis zum Rentenbescheid gezahlten Krankengeld.
Allerdings kann ein Krankengeldbezieher den Rentenantrag nicht hinauszögern.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, den Versicherten aufzufordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn absehbar ist, daß die Erwerbsfähigkeit auf Dauer oder vorübergehend gemindert ist.
Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld so lange, bis der Rentenantrag nachgeholt ist.


Muß mein Arbeitgeber
rumänische Atteste anerkennen?

Beispiel:
Im Urlaub bin ich nach Rumänien gereist.
Leider bin ich dort erkrankt, was auch ärztlich festgestellt worden ist.
Mein Arbeitgeber kündigte aber das Arbeitsverhältnis und verweigerte mir auch die Entgeltfortzahlung.
Als Begründung wurde angegeben, Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen würden nur aus einem Land des europäischen Wirtschaftsraums oder der Türkei anerkannt.
Handelt mein Arbeitgeber rechtens?

Nein, natürlich nicht.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift im Entgeltfortzahlungsgesetz, die bestimmt, daß Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen nur aus bestimmten Ländern anerkannt werden.
Zwar ist ein Arbeitnehmer, der im Ausland arbeitsunfähig erkrankt, verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art zu übermitteln.

Solange ein Arbeitnehmer diese Verpflichtung nicht erfüllt, darf der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern.
Wird allerdings die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (wenn auch verspätet) eingereicht, besteht grundsätzlich auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung - es sei denn, der Arbeitgeber beweist, daß Arbeitsunfähigkeit (gemessen an den deutschen Rechtsvorschriften) tatsachlich nicht vorgelegen hat.
Sollte ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung ohne Berechtigung verweigern, steht dem Arbeitnehmer das Recht zu, seine Ansprüche vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.


Wie wird Arbeitslosengeld berechnet?
Beispiel:
Um nicht entlassen zu werden, wechselte ich im April 2006 bei meinem Arbeitgeber von einem Vollzeitjob in einen Teilzeitjob.
Leider verschlechtert sich die Lage für das Unternehmen im Lauf der Zeit so, dass ich wahrscheinlich doch noch arbeitslos werde.
Nach welchem Arbeitsentgelt wird dann mein Arbeitslosengeld berechnet?
Und wie lange habe ich gegebenenfalls noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ich bin dann bereits 58 Jahre alt.

Ihr Arbeitslosengeld wird nach Ihrem vorherigen vollen Arbeitsverdienst berechnet.
Sie haben Ihre Arbeitzeit "nicht nur vorübergehend" auf weniger als 80 Prozent der vorherigen Arbeitszeit (mindestens um 5 Stunden) vermindert.
Für diesen Fall sieht das Gesetz vor, dass der Teilzeitverdienst außen vor bleibt, wenn eine Arbeitslose wie Sie in den letzten 3,5 Jahren wenigstens sechs Monate zusammenhängend in Vollzeit tätig war.


Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II
Beispiel:
Wer arbeitslos ist, bekommt Arbeitslosengeld.
Es gibt Arbeitslosengeld I (Alg I) und Arbeitslosengeld II
(Alg II).
Die Leistungen unterscheiden sich nicht nur der Höhe nach erheblich.

Alg I:
Wer seine Beschäftigung verliert, erhält zunächst Alg I.
Das sind derzeit etwa 1,4 Millionen Menschen.
Das Alg I ist eine Versicherungsleistung, denn es wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt.
Bis Ende Januar erhielten über 57-Jährige noch bis zu 32 Monate lang Alg I.
Seither beträgt die Bezugsdauer grundsätzlich zwölf Monate.
Allein Erwerbslose über 55 erhalten Alg I bis zu 18 Monate lang.
Wie hoch das Alg I ausfällt, hängt vom Nettoeinkommen ab, das ein Beschäftigter in den zwölf Monaten vor seiner Arbeitslosigkeit nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag erhielt.
Alleinstehende bekommen davon dann 60 Prozent, für Arbeitslose mit Kindern gibt es 67 Prozent.

Alg II:
Wer länger als ein Jahr (über 55-Jährige: eineinhalb Jahre) erwerbslos ist, bekommt Arbeitslosengeld II.
Es ist die aus Steuermitteln finanzierte Unterstützung für derzeit etwa 2,8 Millionen Langzeitarbeitslose.
Das Alg II gibt es erst seit Anfang 2005, als Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt wurden.
Seit Mitte 2006 beträgt der Alg-II-Regelsatz bundeseinheitlich 345 Euro im Monat.
Erwerbslose, die vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II wechseln, erhalten für eine Übergangsfrist eine zusätzliche Unterstützung von bis zu 160 Euro im ersten Jahr und von bis zu 80 Euro im zweiten Jahr des Alg-II-Bezugs.


Wie lange bekomme ich finanzielle Hilfe?
Fr. 29. Dezember 2006

Beispiel:
Nach siebenjähriger Selbständigkeit bin ich jetzt wieder als Arbeitnehmer beschäftigt und zahle auch Beitrage zur Arbeitslosenversicherung.
Ich bin inzwischen 58 Jahre alt.
Sollte ich diesen Job wieder verlieren, kann ich dann auch Arbeitslosengeld beziehen?
Und wenn ja - für welche Zeit?


Antwort:
Arbeitslosengeld kann man erst beziehen, wenn man mindestens ein Jahr (innerhalb von drei Jahren) Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.
Wer danach arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld für sechs Monate.
Erst nach zweijähriger Beitragszahlung verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld auf zwölf Monate.
Im übrigen gilt bis zum 1. Februar 2006 ein Übergangsrecht.

Wer vor diesem Zeitpunkt arbeitslos wird und davor für fünf Jahre und vier Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hatte, der kann noch Arbeitslosengeld für 30 Monate beziehen, wenn er bereits das 57. Lebensjahr vollendet hat.
Tritt Arbeitslosigkeit ab dem 1. Februar 2006 ein, gelten längere Bezugszeiten nur noch für Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres.
Bei vorangegangener 30monatiger Beitragszahlung beträgt der Anspruch auf Arbeitslosengeld dann 15 Monate, bei vorangegangener 36monatiger Beitragszahlung sind es 18 Monate.



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Wann bekommt man einen Schwerbehinderten-ausweis??

Beispiel:
Meine 71jährige Mutter ist vor einem halben Jahr an Brustkrebs erkrankt.
Ihr mußte die rechte Brust abgenommen werden.

Nun riet mir eine Freundin, meine Mutter solle einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Der Eingriff war schwer und seelisch sehr belastend - reicht das, um den Ausweis zu bekommen?


Leider nein.
Um als schwerbehindert anerkannt zu werden, muß ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.

In Ihrem Fall dürfte er nach der Gutachtertabelle weniger als 50 GdB betragen.
Darum sind die Voraussetzungen für den Ausweis nicht erfüllt.

Es wäre aber zu prüfen, ob noch weitere dauerhafte Beeinträchtigungen vorliegen, die insgesamt zu einem Erreichen von 50 GdB führen.
Als Behinderung gilt eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, wenn sie länger als sechs Monate anhält.






Fragen zum Ausweis

1.) Welche Vorteile bringt der Ausweis?
"Er dient dazu, schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und Nachteile auszugleichen", erklärt Hans-Jürgen Leutloff, vom Sozialverband Deutschland (SoVD).
Der Ausweis berechtigt - nach Kauf einer Wertmarke für 60 € pro Jahr - etwa zur Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, um die Mobilität zu erhalten.
Zum Ausgleich für außergewöhnliche finanzielle Belastungen sind außerdem Erleichterungen bei der Einkommensteuer vorgesehen.
Der Behinderten-Pauschbetrag kann sich je nach Schwere der Behinderung auf 310 bis 1.420 € belaufen.
Welche Vorteile in Anspruch genommen werden können, hängt zum Teil von der Art der Behinderung ab.
Ein außergewöhnlich Gehbehinderter, der auf ein Auto angewiesen ist, wird etwa von der Kfz-Steuer befreit und darf einen Behindertenparkplatz nutzen.

2.) Wo kann ich den Antrag stellen?
Beim für den Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt.
Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Schwerbehinderter erfüllt sind - und zwar auf Basis eines versorgungsärztlichen Gutachtens.
In der Regel gehört dazu eine amtsärztliche Untersuchung.
Im Ausweis sind dann auch Zeichen für die vorliegende Behinderung enthalten, zum Beispiel "Bl" für Blind oder "aG" für außergewöhnlich Gehbehinderter.

3.) Wie kann ich mich gegen einen Ablehnungsbescheid wehren?
Gegen einen ablehnenden Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, in dem alle Argumente, die den Antrag stützen, nochmals einzeln dargelegt sind.

4.) Was passiert, wenn sich die Behinderung verschlimmert?
In diesem Fall, oder wenn eine weitere Behinderung hinzukommt, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
"Dies kann zu einer Höherstufung führen", so Leutloff.
"Allerdings: Verbessert sich der Zustand, kann auch eine Herabstufung erfolgen"





Mediensplitter zu Soziales/Unsoziales
Auch hier werden nun nach Themenvorgaben
wichtige Fragen beanwortet.

Wie immer bei allem hier auf der
ganzen Seite an Erklärtem,
ist es juristisch immer sicherer,
wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!

Ab wann erhalte ich als Schwerbehinderter Rente ?
Seit 1995 bin ich im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einer Behinderung von 50 Grad.
Kann ich jetzt mit 60 Jahren in Rente Und:
Muss ich Abzüge hinnehmen?


Wenn Sie 35 Versicherungsjahre nachweisen können
(1. Bedingung), steht Ihnen die Altersrente mit Vollendung des 60. Lebensjahres deshalb abzugsfrei zu, weil Sie auch die zweite Bedingung erfüllen:
Sie waren am 16. November 2000 bereits schwerbehindert und sind (3. Bedingung) auch vor dem 16. November 1950 geboren.

Muß ich 6.200 € an Beiträgen nachzahlen?
Im Jahr 2002 wurde ich von meiner Krankenkasse darüber informiert, daß meine vorherige freiwillige Versicherung ab April 2002 wegen meines Rentenbezugs in eine Pflichtversicherung umgewandelt würde.
Die Pflichtbeiträge seien künftig vom Rentenversicherungsträger einzubehalten und an die Krankenkasse abzuführen.
Jetzt erhielt ich von dort ein Schreiben, man habe versehentlich ab April 2002 keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.
Dadurch sei eine Überzahlung von 6.200 € entstanden.
Ich wurde aufgefordert, diesen Betrag zu überweisen.
Bin ich dazu tatsachlich verpflichtet?


Es ist tatsächlich so, daß ein unterbliebener Beitragsabzug nachzuholen ist
Unerheblich ist, wer die Schuld daran trägt, daß die Beiträge nicht zeitgerecht von der Rente einbehalten wurden.

Das Gesetz sieht für solche Fälle vor, daß die rückständigen Beiträge aus der laufenden Rente einzubehalten sind.
Allerdings darf die Rente nun nicht so lange auf null Euro gekürzt werden, bis die Forderung beglichen ist.
Eine Aufrechnung ist nur bis zur Hälfte der Rente zulässig.
Und wenn Sie gegenüber Ihrer Rentenversicherung nachweisen, daß Sie durch diese Aufrechnung hilfebedürftig im Sinne des Sozialhilferechts würden, darf nur ein geringerer Betrag einbehalten werden - gegebenenfalls muß sogar ganz auf eine Aufrechnung verzichtet werden.
Auf jeden Fall sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherer über eine Ratenzahlung unterhalten.

Bekomme ich bei Arbeitsunfähigkeit
weiter Arbeitslosengeld?

Ich bin 59 Jahre alt und habe inzwischen für 43 Jahre lückenlos Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Seit einiger Zeit bin ich arbeitslos.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet im März 2006.
Nun steht mir allerdings eine Hüftoperation bevor.
Danach bin ich für etwa ein Jahr arbeitsunfähig.
Verlängert sich dann auch mein Anspruch auf Arbeitslosengeld für dieses Jahr?
Könnte ich nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld schon Altersrente beziehen?


Wenn Sie als Arbeitsloser arbeitsunfähig werden, zahlt zunächst das Arbeitsamt für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit das bisherige Arbeitslosengeld fort.
Anschließend zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Die Dauer des Krankengeldbezugs wird an das ursprüngliche Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld angehängt.
Sie erhalten somit Arbeitslosengeld für dieselbe Zeit wie ohne Arbeitsunfähigkeit.
Nach dem Ende Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld können Sie Altersrente beziehen.
Sie haben dann bereits das 60. Lebensjahr vollendet, sodaß Ihnen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zusteht.
Allerdings müssen Sie für jeden Monat vor Vollendung des 65. Lebensjahres einen Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent hinnehmen.
Dies gilt nicht nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern für die gesamte Laufzeit der Rente.

Wann zahlen Rentner höhere Beiträge?
Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter von ihrer Krankenkasse trotz Rentenbezugs weiterhin als freiwilliges Mitglied geführt.
Die Krankenkasse berechnet bei einer Monatsrente von 570 € monatliche Beiträge in Höhe von 140 €.
Wäre sie Pflichtmitglied, betrüge der Monatsbeitrag nur 79 €. Kann das tatsächlich sein?


Die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher einer Rente kann - trotz gleicher Rentenhöhe - unterschiedlich sein.
Das hängt davon ab, ob der Rentner bei der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied ist.
Bezieht ein Rentner als Einkünfte nur die Rente, dann berechnen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bei einem Pflichtmitglied nach der Höhe der Rente.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinseinkünfte bleiben unberücksichtigt.

Ist der Rentner indessen freiwilliges Mitglied, dann sind die Beiträge nach einer gesetzlich bestimmten Mindestbemessungsgrundlage zu berechnen, selbst wenn der Rentenzahlbetrag weit unterhalb dieser Bemessungsgrundlage (von etwa 800 €) liegt.
Hat dieser Rentner neben seiner Rente noch Einkünfte aus Vermietung oder Zinseinnahmen, dann handelt es ich auch bei diesen Einkünften um beitragspflichtige Einkünfte, die die Bemessungsgrundlage erhöhen können.

Warum muß ich
plötzlich Beiträge zahlen?

Ich habe als 19jährige geheiratet, fünf Kinder geboren und bin nie einer Beschäftigung nachgegangen.
Zum 65. Geburtstag wurde mir eine Altersrente aufgrund der Erziehungsjahre bewilligt.
Die Rente liegt unter dem Grenzwert für eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Obwohl ich bis zum Beginn meiner Rente immer bei meinem Ehemann, der gesetzlich krankenversichert ist, familienversichert war, werden mir jetzt von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.
Ist das statthaft?


Ja.
Denn da Sie seit Ihrer Heirat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren - wenn auch nur familienversichert -, entstand mit Bewilligung der Altersrente eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner.
Denn Sie haben die hierfür notwendige Vorversicherungszeit erfüllt.
Mit dem Eintreten der Pflichtversicherung ist aber auch die Beitragspflicht verbunden.
Denn Personen, die in der GKV pflichtversichert sind, müssen grundsätzlich auch Beitrage zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Auch eine Mini-Rente ist dann beitragspflichtig.
Beitragsfreiheit kann nur gelten, wenn ein Rentenbezieher nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner wird, weil die dafür erforderliche Vorversicherungszeit nicht nachgewiesen werden kann.
Er kann dann in der GKV weiterhin familienversichert bleiben, wenn der Rentenbetrag die gültige Einkommensgrenze von 350 Euro monatlich nicht übersteigt.

Dieser scheinbare Vorteil kann sich aber zum Nachteil umkehren, etwa wenn die Familienversicherung endet (z. B. Tod des Ehepartners. Scheidung).
Dann ist der Rentenbezieher auf eine eigene Versicherung angewiesen und muß sich freiwillig in der GKV versichern - zu wesentlich höheren Beitragen als der pflichtversicherte Rentner mit einem gleich hohen Rentenanspruch.

Gilt die neue Rentensteuer auch
für frühere Rentner?

Beispiel:
Seit 1. Januar 2005 gilt die Neuregelung zur Besteuerung der Altersbezüge.
Meine Frage ist:
Sind hiervon nur Rentner betroffen, deren Rente im Jahr 2005 beginnt, oder auch diejenigen, die ihre Rente schon länger beziehen?


Die neue Rentenbesteuerung ab 2005 gilt für alle Rentenbezieher.
Begann die Rente vor oder in 2005, so beträgt der steuerpflichtige Teil der Rente 50 Prozent.
Dieser Prozentsatz bleibt dann für die folgenden Jahre bestehen.
Für Rentner mit Rentenbeginn 2006 gilt ein steuerpflichtiger Anteil von 52 Prozent, mit Rentenbeginn im Jahr 2007 von 54 Prozent - und so weiter steigend bis zum Jahr 2040.
Von 2040 an sind Renten dann zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Muß ich meinen Arzt von
seiner Schweigepflicht entbinden?

Beispiel:
Ich beziehe Arbeitslosengeld II und bin seit August 2005 arbeitsunfähig.
Die Agentur verlangt nun von mir, meinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
Muß ich befürchten, daß dann meine Leistung gekürzt wird?


Niemand kann Sie zwingen, Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden.
Doch darf die Arbeitsagentur Sie zum Amtsarzt bestellen.
Dieser Einladung müßten Sie nachkommen - oder eine Kürzung Ihrer Bezage hinnehmen.
Unabhängig davon:
Nach dem Gesetz ist nur derjenige "erwerbsfähig" (und kann deshalb Arbeitslosengeld II beziehen), der nur auf absehbare Zeit krank geschrieben ist.
Nach ständiger Rechtsprechung sind dies sechs Monate.
Sind Sie dann noch krank, wäre anschließend das Sozialamt für Sie zuständig.

Schluß mit Ich-AG -
kriege ich jetzt noch Unterstützung?

Beispiel:
Ich bin seit etwa einem halben Jahr arbeitslos, wollte mich jetzt mit einer Service-Agentur selbständig machen und dafür die Zuschüsse im Rahmen des Ich-AG-Projekts nutzen.
Leider wurde dieses Programm jetzt schon wieder abgeschafft.
Bekomme ich trotzdem noch finanzielle Unterstützung?


Ja.
Zwar ist das Ich-AG-Modell der Bundesagentur für Arbeit, bei dem es im ersten Jahr 600 €, im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 € "Existenzgründungszuschuß" im Monat gab, Ende Juni ausgelaufen.
Aber dafür kommt ab 1. August eine neue Leistung:
Der "Gründerzuschuß".


Die wichtigsten Fragen
zum Gründerzuschuß

Wie viel Geld gibt es?
Die neue Förderung setzt sich aus zwei Phasen zusammen.
In der ersten Phase gibt es eine Kombination aus dem bis zu neun Monaten weitergezahlten Arbeitslosengeld und einem Zuschuß von 300 € pro Monat.
Er soll es den Gründern ermöglichen, sich freiwillig in der Sozialversicherung abzusichern.
In der zweiten Phase gibt es dann für bis zu sechs Monate nur noch den 300-Euro-Zuschuß.
Bis zum Ablauf der insgesamt 15 Monate Förderzeit muß es der Gründer also geschafft haben, sich und sein Geschäft selbständig zu finanzieren.


Wer wird gefördert?
Arbeitslose, die noch mindestens drei Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Wer allerdings sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigt, um sich selbständig zu machen, erhält für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Unterstützung, die Förderdauer wird außerdem um diese drei Monate gekürzt.
Das entspricht der Sperrzeit für Arbeitnehmer, die kündigen und damit arbeitslos werden.
Begründung des Gesetzgebers:
Die Gründung einer selbständigen Existenz ist kein wichtiger Kündigungsgrund.


Besteht der noch verbleibende Anspruch auf Arbeitslosengeld fort, wenn die
Selbständigkeit scheitert?

Bedauerlicherweise nein.
Anders als bei dem bisherigen Ich-AG-Programm wird der noch bestehende Anspruch mit dem Gründerzuschuß verbraucht.
Er kann also bei einem Scheitern der selbständigen Existenzgründung nicht angehängt werden.
Ausnahme:
Es besteht beispielsweise noch ein sechsmonatiger Anspruch, und die Selbständigkeit wird bereits wieder nach drei Monaten beendet.
In einem solchen Fall gibt es dann noch für drei Monate Arbeitslosengeld.


Kann ich die Herausgabe eines
Arztberichtes verlangen?

Beispiel:
Nach einem Krankenhausaufenthalt erhielt meine Ärztin einen Entlassungsbericht der Klinik.
Ich hatte gebeten, mir diesen herauszugeben, damit ich den Bericht einem anderen Arzt vorlegen kann.
Meine Ärztin verweigerte die Herausgabe mit der Bemerkung, dieser sei für ihre Akten bestimmt.
Ich sollte den Bericht direkt bei der Klinik anfordern.
Ist meine Ärztin nicht zur Herausgabe verpflichtet?


Mit der letzten Gesundheitsreform sind die Patientenrechte erheblich ausgeweitet worden.
Zwar sind die Befunde und Berichte, zum Beispiel von Krankenhäusern, Eigentum der Ärzte oder des Krankenhauses.
Patienten haben jedoch ein Anrecht auf Einsicht in diese Krankenunterlagen.
Sie sind auch berechtigt, Ihre Krankenakten auf eigene Kosten zu kopieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Broschüre "Patientenrechte in Deutschland" herausgegeben, die kostenlos bestellt werden kann (Bestell-Nr. A 407).
Unter anderem wird hierin auch die Frage behandelt, welche Behandlungsunterlagen ein Patient einsehen darf.


Ärztepfusch ?
Behandlungsfehler ?
"Interessiert?"
"Dann drücken Sie"




Erbschaftssteuer -
es geht auch ohne!

Beispiel:
Bis zum Jahr 2010 werden in Deutschland schätzungsweise über 400 Milliarden € vererbt.
Darüber freuen sich nicht nur die Erben, sondern auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.
Denn der kassiert kräftig Erbschaftssteuer.
Was man beachten sollte, wenn man sein Vermögen vorab auf die Nachkommen überträgt und wie man den Fiskus austricksen und Steuern sparen kann.


Geld verschenken
Wer einen Teil des Vermögens zu Lebzeiten zum Beispiel auf die Kinder überträgt, kann dies steuerfrei bis zur Höhe eines Freibetrags tun.
Bei Kindern liegt er zum Beispiel bei 205.000 €
(siehe Tabelle).
Nach zehn Jahren kann die nächste Schenkung wieder bis zur Freibetragsgrenze erfolgen.


Schenkung aufteilen
Größere Beträge lassen sich zum Beispiel auf Kinder und Enkel steuerfrei aufteilen.
Jeder Beschenkte hat einen Freibetrag.
Tipp: Ehegatten können ihr gemeinsames Vermögen getrennt verschenken.
Ein Kind kann je vom Vater und der Mutter Geld in Höhe des Freibetrags von 205.000 € bekommen.
Macht 410.000 € steuerfrei.


Immobilie übertragen
Beim Vererben oder Verschenken werden Immobilien derzeit nur zu 50 bis etwa 70 Prozent besteuert.
Beispiel für eine Besteuerung zur Hälfte:
Ein Haus hat einen Verkehrswert von 400.000 €, davon sind aber nur 200.000 € (50 Prozent) steuerpflichtig.
Überträgt der Eigentümer das Haus auf sein Kind oder vererbt er es ihm, steht dem Kind ein Freibetrag von 205.000 € zu.
Es werden keine Steuern fällig.
Wichtig: Es ist eine Änderung der Erbschaftssteuer geplant.
"Bald könnte der Fiskus Steuern bei Erbschaften und Schenkungen auf 80 bis 90 Prozent des Immobilienwertes erheben", sagt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).


Zweckgebundene Schenkung
Wenn die Kinder einen Haus- oder Grundstückskauf planen, gelten Sonderregelungen für Geldgeschenke der Eltern.
Denn die Schenkung wird steuerlich wie eine Immobilienübertragung behandelt, für die Kinder fallen weniger Steuern an.
Wichtig: "Der Schenkende sollte genau kalkulieren, wie viel Vermögen er abgeben kann", sagt Bittler.
"Wer zu viel an die Nachkommen überträgt, ist später nicht mehr flexibel und unabhängig."

Erbschaftssteuersatz im Überblick
Höhe der steuerpflichtigen Erbschaft
Stufe 1
Ehegatten, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, Großeltern
Stufe 2
Geschwister & deren Kinder, Schwiegereltern, gesch. Ehegatten, Schwiegerkinder
Übrige
bis 52.000 €
7 %
12 %
17 %
bis 256.000 €
11 %
17 %
23 %
bis 512.000 €
15 %
22 %
29 %
bis 5.113.000 €
19 %
27 %
35 %
Freibeträge bei einer Erbschaft
Verwandtschaftsgrad
Freibetrag
Ehegatten
307.000 €
Kinder, Stiefkinder
205.000 €
Enkel
51.200 €
Großeltern
51.200 €
Geschwister
10.300 €
Nichten, Neffen
10.300 €
geschiedene Ehegatten
10.300 €
Schwiegerkinder/-eltern
10.300 €
Stiefeltern
10.300 €
Übrige
5.200 €






Hochstabler ?
Erfolg wäre das Ergebnis richtiger Entscheidungen gewesen!!

So wie es deutlich erkennbar ist, hat Schröder mit seiner Reformpolitik total versagt, weil er mit nichts von dem was er bisher anpackte, etwas Produktives zuwege gebracht hat !!
So blickt er nun so wie es aussieht auf das schmählichste Ende, das je ein Kanzler erlebt hat !!

Einem Abschied mit Anstand und Würde stand er
durch sein machtgeiles Gehabe selbst im Wege !!!

Wie sagt der Schwabe ?? Oh Gott wirf HIRN raa!!
Nur, unser Herr erhörte ihn nicht!!


Herrschen ist Unsinn,
Regieren ist Weisheit.
Man herrscht also,
weil man nicht regieren kann!!




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Hauptschwerpunkte sind Hilfen, Beratung, Information für behinderte Menschen, kranke Menschen und Senioren.




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Soziale Arbeit im Internet





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Mediensplitter zu Soziales/Unsoziales
Auch hier werden nun nach Themenvorgaben
wichtige Fragen beanwortet.

Wie immer bei allem hier auf der
ganzen Seite an Erklärtem,
ist es juristisch immer sicherer,
wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!

* Aktuelles Urteil *
Rente mit 68 für Beamte
Ein Beamter darf nur dann ausnahmsweise bis zum vollendeten 68. Lebensjahr weiterarbeiten, wenn dies auch im dienstlichen Interesse liegt.
Darauf wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hin.
Damit lehnte es den entsprechenden Eilantrag eines Beamten im Höheren Dienst der Trierer Universitätsverwaltung ab
(Az.: 2 B 11470/04.OVG).


* Welcher Urlaub steht mir zu? *
Beispiel:
Ich arbeite jeweils von November bis März als Kassiererin an einem Skilift im Rahmen eines Mini-Jobs.
Unklar ist, welche Urlaubsansprüche mir für diesen Zeitraum zustehen.
Müßte dieser Anspruch gegebenenfalls abgegolten werden?


Wenn keine tarif- oder einzelvertraglichen Regelungen greifen, steht Ihnen der gesetzliche Mindesturlaub zu.
Er beträgt 24 Werktage pro Jahr, also vier Wochen.

Da Sie nur von November bis März, also nur für fünf Monate, beschäftigt sind, ist der gesetzliche Jahresurlaub auf diesen Zeitraum umzurechnen (bei einer 6-Tage-Woche demnach auf 10 Tage).
Wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch nicht innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses realisieren können, ist der Anspruch - wie üblich - nach Beendigung der Beschäftigung bar abzugelten.


* Warum muß ich plötzlich Beiträge zahlen? *
Beispiel:
Ich habe als 19jährige geheiratet, fünf Kinder geboren und bin nie einer Beschäftigung nachgegangen.
Zum 65. Geburtstag wurde mir eine Altersrente aufgrund der Erziehungsjahre bewilligt.
Die Rente liegt unter dem Grenzwert für eine kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Obwohl ich bis zum Beginn meiner Rente immer bei meinem Ehemann, der gesetzlich krankenversichert ist, familienversichert war, werden mir jetzt von der Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.
Ist das statthaft?


Ja.
Denn da Sie seit Ihrer Heirat in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren - wenn auch nur familienversichert -, entstand mit Bewilligung der Altersrente eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner.
Denn Sie haben die hierfür notwendige Vorversicherungszeit erfüllt.
Mit dem Eintreten der Pflichtversicherung ist aber auch die Beitragspflicht verbunden.
Denn Personen, die in der GKV pflichtversichert sind, müssen grundsätzlich auch Beitrage zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Auch eine Mini-Rente ist dann beitragspflichtig.
Beitragsfreiheit kann nur gelten, wenn ein Rentenbezieher nicht pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner wird, weil die dafür erforderliche Vorversicherungszeit nicht nachgewiesen werden kann.
Er kann dann in der GKV weiterhin familienversichert bleiben, wenn der Rentenbetrag die gültige Einkommensgrenze von 350 Euro monatlich nicht übersteigt.

Dieser scheinbare Vorteil kann sich aber zum Nachteil umkehren, etwa wenn die Familienversicherung endet (z. B. Tod des Ehepartners. Scheidung).
Dann ist der Rentenbezieher auf eine eigene Versicherung angewiesen und muß sich freiwillig in der GKV versichern - zu wesentlich höheren Beitragen als der pflichtversicherte Rentner mit einem gleich hohen Rentenanspruch.


* Sind Zusatzrenten beim Rentenantrag anzugeben? *
Beispiel:
Ich werde demnächst einen Rentenantrag stellen.
Zur Zeit beziehe ich eine Unfallrente von einer Berufsgenossenschaft.
Außerdem könnte ich ab Rentenbeginn von meinem Arbeitgeber eine Betriebsrente beanspruchen.
Muß ich im Rentenantrag den Bezug der Unfallrente und der Betriebsrente angeben?


Ja.
Der Bezug der Unfallrente ist für den Rentenversicherungsträger von Interesse, weil die Unfallrente zusammen mit der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung einen bestimmten - individuell zu ermittelnden - Grenzbetrag nicht überschreiten darf.

Der Rentenversicherungsträger muß also prüfen, inwieweit die Unfallrente gegebenenfalls zu einer Minderung seiner Rente führt.
Die Angaben zur Betriebsrente benötigt die gesetzliche Krankenkasse, die den Antragsvordruck erhält, um das Krankenversicherungsverhältnis für die Zeit des Rentenbezugs zu prüfen.
Von Betriebsrenten sind grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Bei pflichtversicherten Rentnern muß die Krankenkasse die Zahlstelle der Betriebsrente über die Beitragspflicht informieren.


Kann ich die Herausgabe eines
Arztberichtes verlangen?

Beispiel:
Nach einem Krankenhausaufenthalt erhielt meine Ärztin einen Entlassungsbericht der Klinik.
Ich hatte gebeten, mir diesen herauszugeben, damit ich den Bericht einem anderen Arzt vorlegen kann.
Meine Ärztin verweigerte die Herausgabe mit der Bemerkung, dieser sei für ihre Akten bestimmt.
Ich sollte den Bericht direkt bei der Klinik anfordern.
Ist meine Ärztin nicht zur Herausgabe verpflichtet?


Ja.
Mit der letzten Gesundheitsreform sind die Patientenrechte erheblich ausgeweitet worden.
Zwar sind die Befunde und Berichte, zum Beispiel von Krankenhäusern, Eigentum der Ärzte oder des Krankenhauses.
Patienten haben jedoch ein Anrecht auf Einsicht in diese Krankenunterlagen.
Sie sind auch berechtigt, Ihre Krankenakten auf eigene Kosten zu kopieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Broschüre "Patientenrechte in Deutschland" herausgegeben, die kostenlos bestellt werden kann (Bestell-Nr. A 407).
Unter anderem wird hierin auch die Frage behandelt, welche Behandlungsunterlagen ein Patient einsehen darf.


Kann Berufsunfähigkeitsrente in eine Erwerbsminderungsrente
umgewandelt werden?

Beispiel:
Mein Mann ist 57 Jahre alt und bezieht seit 2000 eine Berufsunfähigkeitsrente.
Mit 60 Jahren kann er ohne Abzüge Altersrente erhalten.
Ist es möglich, daß die Berufsunfähigkeitsrente gegebenenfalls in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird?
Könnten dadurch Nachteile entstehen?


Die Umwandlung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ist möglich, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Hierzu sollten Sie dem Rentenversicherungsträger ein ärztliches Attest vorlegen.
Ein Gutachter der Rentenanstalt klärt dann, ob die Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind.
Nachteile würden hierdurch nicht entstehen; insbesondere ginge der Anspruch auf die Altersrente dadurch
nicht verloren.


Wird mir das Altersruhegeld
ins Ausland gezahlt?
Fr. 01. Dez. 2006

Beispiel:
Ich bin Rentner und mit einer Frau aus Sri Lanka verheiratet.
Meine Ehefrau möchte in ihr Heimatland zurückkehren.
Wenn ich nun ebenfalls meinen Wohnsitz verlege, wird meine Rente dann auch ins Ausland gezahlt?


Grundsätzlich werden Renten auch ins Ausland gezahlt.
Allerdings sollten Sie sich vor Verlegung Ihres Wohnsitzes mit Ihrer Rentenanstalt in Verbindung setzen und nachfragen, ob die Rente in bisheriger Höhe weitergezahlt wird oder ob gegebenenfalls eine Rentenkürzung ansteht.
Möglich wäre dies, wenn in Ihrem Versicherungsverlauf auch ausländische Versicherungszeiten enthalten wären.






Thema: © COPYRIGHT

Kranker für Kranke bekommt sehr oft von Stammbesuchern Texte/Bilder etc. zugemailt, wo oft aber der/die AutorIN nicht benannt wurde und man davon ausgeht daß es Gedankengut des Zusenders ist.

Sollte ich in irgendeiner Weise gegen das COPYRIGHT Gesetz verstoßen haben, bitte ich Sie das zu entschuldigen und um Benachrichtigung per Mail, ich werde dann das Gif, Bild oder den Artikel umgehend löschen.
Dabei möchte ich wie schon erwähnt aber nochmals zu Bedenken geben, dass ich als Schwerbehinderter ohne jegliche finanzielle Unterstützung meine Homepage betreibe, um anderen kranken Menschen Informationen, Poesie und auch Lustiges zukommen lassen.

Man mir wie schon erwähnt auch oft Texte/Bilder etc. zusendet, um mir hinsichtlich meiner Handicaps etwas Erleichterung zu verschaffen.
Den hier zugrunde gelegten Anforderungen gute Infos an Kranke weiter zu geben, erfordern oft trotz vieler Schmerzen Disziplin!!

Dies möge Ihre Toleranz anregen.
Wenn Sie dennoch auf eine Löschung bestehen schicken Sie mir Ihre Mail.
Pocht einfach auf den Briefkasten
    

Ihr
Hubert "Charly" Wissler





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