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Kranker für Kranke * URTEILE * SOZIALES RECHT + GESETZE *

Letzte Änderung: Mi. 29. Dezember 2010
Alle 14 Tage gibt's hier Neues 
Der Weihnachtsmonat hat Einzug gehalten. So weicht Kranker für Kranke etwas vom gewohnten Design ab.
Kranker für Kranke wünsch Ihnen

* Das Archiv Urteile *
Wie immer bei allem hier auf der ganzen Seite an Erklärtem, ist es juristisch immer sicherer, wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!
Alle Infos hier sind nicht als Rechtsberatung zu sehen!!
Kranker für Kranke wünscht sich, daß auch etwas zu Ihrem Thema dabei ist.
Sie können aber auch auf die vergangene Seite zurück greifen!
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Aus * Infos Soziales * 2008
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Recht und Rat

* Mitarbeiter darf mehr verdienen als der Chef *
Vorgesetzte haben keinen gesetzlichen Anspruch, mehr zu verdienen als ihre Untergebenen.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Demnach dürfen Tarifparteien die Bezahlung im Einzelfall auch anders regeln. Geklagt hatte ein Meister aus Niedersachsen der weniger Geld gezahlt bekommt als seine Gesellen. (Az: 6 AZR 665/08)
* Prämien zählen beim Urlaubsgeld mit *
Beim Berechnen des Urlaubsentgelts sind auch Prämien zu berücksichtigen.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: 9 AZR 887/08). Um die Höhe des Urlaubsentgelts zu ermitteln, müssen Prämien demnach zumindest beim gesetzlichen Mindesturlaub mitgezählt werden. Denn während des vom Gesetz vorgeschriebenen bezahlten Urlaubs stehe Mitarbeitern genauso viel Geld zu, wie sie es erwartungsgemäß auch beim Arbeiten in dieser Zeit bekommen hätten.
* Berufspendler müssen die Kosten für Fahrten zur Firma in der Regel selbst tragen *
Beim Berechnen des Urlaubsentgelts sind auch Prämien zu berücksichtigen.
Das gilt auch für Leiharbeiter, wie sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz ergibt (Az.: I Sa 331/09). Solange nichts anderes vertraglich geregelt ist, haben Leiharbeiter demnach keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung. Sie können sich auch nicht pauschal auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Dafür müssen sie zunächst eine entsprechende betriebliche Praxis nachweisen.
* Kollegen beschimpfen ist Kündigungsgrund *
Wer seine Arbeitskollegen beleidigt, riskiert die fristlose Kündigung.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 3 Sa 224/09). Stören Streithähne durch Beleidigungen und Drohungen den Betriebsfrieden, darf der Vorgesetzte sie sofort entlassen, stellten die Richter klar. Seihe Fürsorgepflicht schreibe dem Chef vor, Beschäftigte vor solchen Drangsalierungen zu schützen.
* Altersabhängige Abfindung ist zulässig *
Abfindungen dürfen bei Kündigungen nach Alter und Betriebszugehörigkeit gestaffelt werden.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: I AZR 198/08). Es ist demnach keine unzulässige Altersdiskriminierung, wenn ein Sozialplan für langjährige Beschäftigte mehr Abfindung vorsieht als für Mitarbeiter, die nicht so lange im Betrieb sind. Erlaubt sind auch Ausnahmeregeln für Mitarbeiter kurz vor der Rente. Sie müssen sich mit geringeren Ausgleichszahlungen begnügen.
Vorteil für Ältere
Grundsätzlich seien solche Staffelungen rechtmäßig. Denn Sozialleistungen müssten sich nach den wirtschaftlichen Nachteilen richten, die Gekündigte zu erwarten haben. Mitarbeiter kurz vor der Rente treffe eine Kündigung weniger stark als andere. Das gelte auch für junge Mitarbeiter, weil sie auf dem Arbeitsmarkt als besser vermittelbar gelten. Das rechtfertige eine höhere Abfindung für Ältere.
* Lottoscheine als Belohnung für Kunden sind erlaubt *
Ein Geschäft darf seine Stammkunden nicht nur mit Rabattmarken und Präsenten, sondern auch mit Lottoscheinen belohnen.
Solche Rabattaktionen seien nicht automatisch unlauterer Wettbewerb, entschied der Europäische Gerichtshof in einem veröffentlichten Urteil. Die Aktion "Ihre Millionenchance" des Discounters Plus verstößt nach Ansicht der Richter nicht zwingend gegen geltendes Recht. Jedoch müsse im Einzelfall geprüft werden, ob sie das Verhalten der Durchschnittsverbraucher beeinflusse.
Die Supermarktkette hatte 2004 mit dem Slogan geworben: "Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen". Bei jedem Einkauf über fünf Euro erhielten Kunden Bonuspunkte. Wer 20 Punkte gesammelt hatte, konnte kostenlos an Ziehungen des Deutschen Lottoblocksteilnehmen. Dagegen hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil ihrer Ansicht nach Preisausschreiben und Gewinnspiele nicht mit einer Kaufverpflichtung verbunden werden dürfen. In erster und zweiter Instanz hatten das Landgericht Duisburg und das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Discounter die Aktion verboten. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall dann nach Luxemburg.
* Gegen Kündigung rechtzeitig klagen *
Die Klage gegen eine Kündigung müssen Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen erheben.
Die Frist läuft ab dem Zugang der Kündigung. Darauf weist der Bund-Verlag. Innerhalb dieser Zeit können Mitarbeiter nach dem Kündigungsschutzgesetz vom Arbeitsgericht prüfen lassen, ob ihre Entlassung zulässig ist. Wer die Frist versäumt, kann die Kündigung nicht mehr anfechten. Denn danach gilt sie als rechtswirksam, selbst wenn der Grund eigentlich unangemessen war. Ebenfalls eine Frist von drei Wochen gilt, wenn Arbeitnehmer einklagen wollen, dass die Befristung ihres Arbeitsvertrages für unwirksam erklärt wird. Die Zeit dafür beginnt mit dem Ablauf der im Arbeitsvertrag genannten Befristung.
* Zahle ich auf Direktversicherung Kassenbeiträge *
Muss ich von Leistungen aus meiner Direktversicherung, die ich über meinen Arbeitgeber abgeschlossen hatte, auch Kassenbeiträge zahlen?
"Leider ja", sagt Renten- und Versicherungsexperte Wolfgang Büser. "Leistungen aus einer solchen Direktversicherung zählen - wie Betriebsrenten - zu den Versorgungsbezügen, von denen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind. Wählen Sie statt einer Rente eine Kapitalleistung, dann wird der Beitrag auf 120 Monate - also zehn Jahre verteilt. Das heißt: Die ausgezahlte Summe wird durch 120 geteilt. Der sich ergebende Teilbetrag ist dann zehn Jahre lang Monat für Monat beitragspflichtig."
* Kassen zahlen künftig digitale Hörgeräte *
Krankenkassen müssen digitale Hörgeräte künftig in vollem Umfang bezahlen, wenn die medizinische Notwendigkeit klar gegeben ist.
Das Bundessozialgericht (BSG) stärkte mit seiner Grundsatzentscheidung vom 17. Dezember 2009 die Ansprüche von 25.000 Schwerhörigen in Deutschland und beendete damit die Praxis der niedrigen Festbeträge, die die Zahlungen der Kassen bisher deckelten.
* Hartz IV: Anspruch auf eigene Wohnung sicher *
Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden.
Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse allerdings "angemessen" sein, das heißt der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen, heißt es in einem in Essen veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts. Der Beschluss (Az.: L 19 B 297 109 AS ER) ist rechtskräftig. Allerdings sprachen die Richter dem Kläger mit 323 Euro pro Monat nur einen Teil der von ihm verlangten Miete und Nebenkosten von insgesamt 380 Euro zu.
* Zahlen alle Eigentümer Reparaturkosten? *
Wir haben eine Eigentumswohnung genauso wie zwei weitere Parteien im Haus. Nun ist unser gemeinschaftlicher Heizungsbrenner defekt und muss ersetzt werden. Wie werden die Kosten aufgeteilt? Eine Regelung zwischen den Eigentümern gibt es bisher nicht.
"Laut Gesetz hat jeder Wohnungseigentümer im Verhältnis zu seinem Anteil (Miteigentumsanteil) die Kosten der Instandhaltung oder Instandsetzung zu tragen", sagt Oliver Kujer, Anwalt für Mietrecht. Es kann allerdings auch durch Beschluss ein anderer Maßstab bei den Kosten der Instandsetzung getroffen werden. Gerade bei Heizungskosten werden diese
meistens nach Wohnungen aufgeteilt, weil letztlich jeder gleichberechtigt die Heizung nutzt. So ein Beschluss kann auch bei baulichen Veränderungen oder Instandhaltungsmaßnahmen von den Eigentümern gefasst werden.
* Schmerzensgeld für Beleidigungen *
Eine Frau aus Hessen muss ihrer Nachbarin 700 Euro zahlen, weil sie diese und deren Familien mehrfach als "blöde Kuh", "asoziales , Pack" und "Hexe" beschimpft hatte.
Die Beleidigte klagte. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main steht der Nachbarin neben dem Anspruch auf Unterlassung dieser Behauptungen auch das Schmerzensgeld zu. Für einen Anspruch auf Schmerzensgeld müsse der Geschädigte nicht nachweisen, dass die ehrverletzenden Äußerungen zu gesundheitlichen Schäden geführt hätten, erklärte das Gericht. Vielmehr genüge es, wenn die Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen beeinträchtigt habe (Az.: 16 U 15/09).
* Hartz IV auch bei verspätetem Antrag *
Hartz-IV-Empfänger haben auch dann Anspruch auf ihr Geld, wenn sie sich monatelang nicht um ihren Antrag kümmern.
Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden und damit einem 48-Jährigen Recht gegeben. Der Dresdner hatte sich im Juni 2005 beim Arbeitsamt gemeldet und einen Anmeldebogen mit entsprechendem Datum mitgenommen. Er gab ihn aber erst im Januar des nächsten Jahres ab, weil er bis dahin vorn Ersparten oder Geld seiner Eltern gelebt habe.
Während die Arbeitsbehörde erst vom Januar an zahlen wollte, forderte der Arbeitslose das Geld auch für die sieben Monate davor. Unstreitig sei, dass der Mann seit Juni 2005 Arbeitslosengeld II bekommen konnte. Dieser Anspruch könne nicht einfach "verwirken". Stattdessen habe die Behörde die Pflicht, fehlende Angaben zu ergänzen. Weil der Arbeitslose die "Pflicht der Mitwirkung" habe, könne die Behörde das auch von dem Mann verlangen. Erst wenn er das verweigert oder vergessen hätte, hätte sie das Hartz-Geld streichen dürfen. (Az.: B 14 AS 56/08 R).
* Mietrecht *
Besichtigungsrecht
Das Besichtigungsrecht des Vermieters besteht nicht unbeschränkt, sondern ist von einer Vereinbarung und erheblichen Anlässen abhängig auszuüben (AG Coesfeld C 83/08WuM2009, 112).
* Mietrecht *
Mietschulden
Immer öfter fordern Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages von ihren neuen Mietern eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des früheren Vermieters. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt jedoch, dass Mieter keinen Anspruch gegenüber ihrem alten Vermieter auf Ausstellung einer derartgen Bescheinigung haben (BGH VlII ZR 238/08). Der bisherige Vermieter sei nicht verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen.
Zum einen könnte die Bescheinigung als "Ausgleichsquittung" im Verhältnis zum bisherigen Mieter angesehen werden, zum andern gebe es aber auch keine Verkehrssitte, wonach neue Vermieter von ihren künftigen Mietern immer Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen verlangten. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist damit auch der Praxis vieler Vermieter, derartige Bescheinigungen von ihren künftigen Mietern zu fordern, der Boden entzogen. Mieter sind gar nicht in der Lage, eine solche Bescheinigung beizubringen, ihr früherer Vermieter ist nicht verpflichtet, mitzuwirken.
In einer weiteren Entscheidung erklärte der Bundesgerichtshof, dass eine Vermieterkündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlungen unzulässig ist, wenn das Jobcenter die unpünktlichen Zahlungen verschuldet hat (BGH VIII ZR 64/09). Damit stellte der Bundesgerichtshof klar, dass Probleme, die aufgrund von Nachlässigkeiten oder Fehlern des Jobcenters auftreten, nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen werden dürfen. Der Mieter kann wohnen bleiben, und das Jobcenter muss für pünktliche Mietzahlungen sorgen.
* Mietrecht *
Abzug "neu für alt"
Ein Abzug "neu für alt" kommt bei einem Schadensersatzanspruch des Vermieters in Betracht, wenn der Vermieter durch vollen Kostenersatz besser gestellt würde als ohne das schädigende Ereignis, weil Altteile durch neuwertige Teile ersetzt wurden. (KG 8 U 154/07 WuM 2008, 724).
* BGH: Autos zur Erwerbstätigkeit nicht pfänden *
Autos, die für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigt werden, dürfen nicht gepfändet werden.
Das gilt auch, wenn das Kraftfahrzeug vom Ehegatten des Schuldners gefahren wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (AZ.: VII ZB 16/09 vom 28. Januar 2010). Er begründete dies mit der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familie aus dem
Raum Nordhausen. Demnach sind auch Gegenstände unpfändbar, die der Ehegatte des Schuldners für die Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit benötigt. Welcher Ehegatte den zu pfändenden Gegenstand für die Fortsetzung seiner Arbeit benötige, könne nicht entscheidend sein.
* * Zeckenbiss für Lehrer ein Dienstunfall * Urteil nach achtjährigem Rechtsstreit
Ein Zeckenbiss auf einer Klassenfahrt ist bei einer Lehrerin als Dienstunfall zu werten.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig nach fast achtjährigem Rechtsstreit in letzter Instanz entschieden. Damit hat eine 57-jährige Lehrerin aus dem niedersächsischen Soltau Anspruch auf Unfallfürsorge für Beamte. Die Frau war 2002 während einer Klassenfahrt im Wald gebissen worden. Sie erkrankte an Borreliose. Zehn Monate lang war sie wegen Seh- und Gleichgewichtsstörungen krankgeschrieben.
Die Klassenfahrt sei als Dienst anzusehen, der Zeckenbiss deswegen ein Dienstunfall. "Ein Zeckenbiss als Dienstunfall eines Beamten ist eine vergleichsweise seltene Angelegenheit", sagte der Vorsitzende Richter des 2. Senats am Bundesverwaltungsgericht, Georg Herbert. Schließlich sei "der Verbreitungsort der Zecke im normalen Aufenthaltsort des Beamten in seinem Dienstzimmer eher unwahrscheinlich". Die Landesschulbehörde Lüneburg, die den Dienstunfall nicht anerkennen wollte, hatte argumentiert, ein Zeckenbiss im Wald sei ein allgemeines Risiko.
* Unterhalt zahlen nach vierwöchiger Beziehung? *
Ich bin 2009 nach nur vier Wochen Beziehung Vater geworden. Selbstverständlich zahle ich für meine Tochter Unterhalt. Aber nun will auch die Mutter Geld von mir haben. Das sehe ich nicht ein. Warum sollte ich ihren zu hohen Lebensstandard finanzieren? Wir waren schließlich nur vier Wochen zusammen. Muss ich den Unterhalt für die Mutter zahlen?
"Grundsätzlich muss sich nach der Geburt des Kindes ein Elternteil regelmäßig verstärkt um das Kind kümmern. Dieses ist meistens die Mutter", sagt Katrin Grashoff, Anwältin für Familienrecht. Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass in den ersten drei Jahren nach der Geburt alle Mütter, die Kinder betreuen, einen Anspruch auf Unterhalt haben. Egal ob sie verheiratet sind oder wie lange die Beziehung vorher bestanden hat. Es geht dabei um das Wohl und die Interessen des Kindes, das in den ersten Jahren eine verstärkte Betreuung braucht.
* Verhaltensbedingte Kündigung nicht ohne Abmahnung *
Beleidigungen oder abwertende Äußerungen gegenüber Vorgesetzten können eine Kündigung rechtfertigen.
In aller Regel ist aber eine vorherige Abmahnung erforderlich. Das teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit Hinweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein mit (Az.: 2 Sa 460/08). In dem Fall hatte eine Tierärztin nebenberuflich als amtlich angestellte Veterinärmedizinerin auf mehreren Schlachthöfen gearbeitet. Gegenüber Kolleginnen äußerte sie sich zweimal abfällig über ihren Vorgesetzten. Die Frau bestritt, sich so geäußert zu haben, erhielt jedoch eine ordentliche Kündigung "aus verhaltensbedingten Gründen". Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg. Die Äußerungen rechtfertigten keine Kündigung ohne Abmahnung, entschieden die Richter.
* Unterhalt zahlen trotz Ausbildung? *
Seit Jahren bezahle ich den gesetzlichen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Ab September fangt mein Sohn eine Ausbildung an und bezieht dann eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 780 Euro monatlich. Muss ich dann immer noch Unterhalt bezahlen? Wird die Unterzahlung dann neu berechnet?
"Wenn ein Kind eigene Einkünfte hat, werden diese auf den Unterhaltsanspruch angerechnet", erklärt Katrin Grashoff, Anwältin für Familienrecht. Auch eine Ausbildungsvergütung wird auf die Unterhaltszahlungen angerechnet. Betreut der andere Ehegatte das Kind, wird die Ausbildungsvergütung zur Hälfte angerechnet. Sofern ein Unterhaltstitel besteht, ändert sich der Unterhalt nicht automatisch, sondern es muss mithilfe des Jugendamts oder per Abänderungsklage der Unterhalt neu festgelegt werden. Es empfiehlt sich, den Unterhalt durch einen Rechtsanwalt neu berechnen zu lassen.
* Pflicht zu Reparaturen eingeschränkt *
Mieter müssen bei Schönheitsreparaturen keinen Außenanstrich von Türen und Fenstern vornehmen oder das Parkett abziehen und versiegeln. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt.
Entsprechende Klauseln in Formularmietverträgen seien vollständig unwirksam, urteilte die Richter in Karlsruhe in einem schriftlich veröffentlichten Leitsatzurteil. Im verhandelten Rechtsstreit wollte ein Vermieter von seinen ehemaligen Berliner Mietern Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen von 8.030 Euro erhalten. Die Mieter hätten entgegen der Vereinbarung im Formularmietvertrag das Parkett nicht versiegelt und auch keinen Außenanstrich von Fenstern und Türen vorgenommen. Es empfiehlt sich, den Unterhalt durch einen Rechtsanwalt neu berechnen zu lassen.
Mieter übermäßig belastet
Der VIII. Zivilsenat stellte nun fest, dass die Schönheitsreparaturklausel in diesem Fall den Mieter übermäßig belastet. Derartige Arbeiten würden nicht der Beseitigung von Gebrauchsspuren dienen, sondern seien als Instandhaltungsarbeiten anzusehen, um die sich der Vermieter kümmern müsse. Damit scheide ein Schadenersatzanspruch aus. Der BGH wies das Verfahren an das Landgericht Berlin zurück.
* BGH stärkt Rechte deutscher Anleger *
Für geprellte Anleger gibt es erneut eine gute Nachricht aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Brokerhäuser beim Missbrauch ihrer Handelssysteme haften, wenn sie auf Kontrollen ihrer Vermittler verzichtet haben.
Der "Bankensenat" hat damit die Aufklärungspflicht von Kreditinstituten bei hochspekulativen Geschäften weiter festgezurrt. Im konkreten Fall war die Klage einer Anlegerin erfolgreich, die von einem US-Brokerhaus Schadenersatz von knapp 6.000 Euro verlangt hatte. Diese Summe hatte sie von 2003 bis 2006 bei Optionsgeschäften an der US- Börse eingesetzt - und nahezu komplett verloren. Der deutsche Vermittler des Handelshauses in New Jersey hatte für die Klägerin Termin- und Optionsgeschäfte an der New Yorker Börse abgewickelt. Dies erfolgte ausschließlich über ein Online-System des Brokerhauses. Dem Urteil zufolge wurde die Klägerin nicht ausreichend über die hohen Risiken dieser Kapitalanlageform aufgeklärt. Das Geschäftsmodell des Vermittlers sei darauf ausgerichtet gewesen, uninformierte und leichtgläubige Anleger zu schädigen, so die BGH-Richter. Die Entscheidung ist die erste zu einer Reihe von 40 ähnlich gelagerten Verfahren beim BGH.
* Wohnung zu klein: Miete darf gekürzt werden *
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Mieterrechte gestärkt: Ist eine Wohnung deutlich kleiner als im Vertrag steht, dürfen Mieter ihre Zahlung kürzen. Das gilt auch bei groben Zirka-Angaben.
Die relativierende Angabe rechtfertigt demnach keine zusätzliche Toleranzschwelle. Die Richter bekräftigten damit ihre Rechtsprechung, danach liegt ein Mangel vor, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent geringer ist, als im Mietvertrag angegeben. In dem Fall hatte ein Aachener Vermieter die Wohnfläche mit "ca. 100 Quadratmeter" angegeben. Tatsächlich war die Wohnung nur 83,19 Quadratmeter groß. Das Landgericht wollte bei der vereinbarten Wohnfläche Abweichungen von fünf Prozent akzeptieren. Dem widersprachen die Karlsruher Richter. Die zehnprozentige Toleranzgrenze sei eine Ausnahmeregelung und schließe eine zusätzliche Toleranz aus. Dem relativierenden Zusatz komme keine Bedeutung zu.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil. "Es kann keine doppelte Toleranzgrenze bei falschen Wohnflächenangaben geben. Deshalb ist das Urteil richtig", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH könne der Mieter wegen der Flächenabweichung von etwa 17 Prozent auch die Miete um 17 Prozent kürzen. "Gleichzeitig hat der Mieter das Recht, in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückzufordern." Der Anspruch verjähre nach drei Jahren.
* Bleiben Punkte in Flensburg gespeichert? *
Stimmt es, dass Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei trotz Löschung immer noch gespeichert werden?
"Ja. Punkte im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf bestimmter Fristen, beispielsweise zwei Jahre bei Bußgeldentscheidungen, gelöscht", erläutert Verkehrsrechtler Kay P. Rodegra. Kommen während der Löschungsfrist neue Punkte hinzu, wird die Frist gehemmt. Die alten Punkte werden erst gelöscht, wenn auch die neuen Punkte getilgt sind, spätestens aber
nach fünf Jahren (außer bei Alkohol- und Drogenfahrten). Tilgungsreife Punkte verschwinden zudem nicht gleich gänzlich aus dem Register, sondern werden noch für zwölf Monate gespeichert. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Überliegefrist. "Wurde innerhalb der Löschungsfrist" der eingetragenen Punkte ein neuer punktebewährter Verkehrsverstoß begangen und erst nach deren Tilgungsreife in Flensburg eingetragen, tritt eine Tilgungshemmung auch für die bereits tilgungsreifen Punkte ein, so Rodegra.
* Keine Kündigung wegen langer Raucherpausen *
Ausgiebige Raucherpausen rechtfertigen nicht die Kündigung eines Mitarbeiters.
Das beschloss das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Einem Arbeitnehmer (50) war fristlos gekündigt worden, weil er fast zwei Stunden lang pro Tag für Raucherpausen die Arbeit unterbrach. Die Richter sahen die Kündigung dennoch als überzogen an.
(Az: 10 Sa 562/09)
* Gericht urteilt über häufige Pinkelpausen *
Auch viele Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung
Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nicht das Gehalt kürzen, weil sie während der Arbeit häufig zur Toilette mussten. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt. In dem Fall hatte eine Kanzlei einem angestellten Rechtsanwalt den Lohn mit dem Argument gekürzt, er habe zu viel Zeit auf der Toilette verbracht. Der Arbeitgeber hatte zuvor schriftlich protokollieren lassen, wie oft der Angestellte das WC während der Arbeit besuchte.
Demnach waren in einem Zeitraum von zweieinhalb Kalenderwochen 384 Minuten zusammengekommen. Der Chef rechnete das auf die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses und kam zu dem Ergebnis, dass der Beschäftigte über die üblichen Pausen- und Toilettenzeiten hinaus 90 Stunden auf der Toilette verbracht hatte. Dafür zog er ihm 682,40 Euro vom Gehalt ab. Dagegen klagte der Angestellte. Er habe an Verdauungsstörungen gelitten. Die Richter gaben ihm Recht.
* Gibt es für Unfallflucht Punkte in Flensburg? *
Ich habe einen Strafbefehl wegen Unfallflucht bekommen. Nach einem Parkplatzrempler bin ich weggefahren und wurde erwischt. Die Strafe zahle ich. Bekommt man dafür auch Punkte?
Unfallflucht im Straßenverkehr ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. "Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kommt es in der Regel auch zu einem Führerscheinentzug oder Fahrverbot", so Verkehrsexperte Kay P. Rodegra. Zudem bekommt der Täter sieben Punkte in Flensburg. Sind die Unfallschäden nicht so hoch, gibt es fünf Punkte. "Diese werden erst nach fünf Jahren aus dem Verkehrszentralregister gelöscht", so Rodegra.
* Kann ich Nachbarn das Rauchen verbieten? *
Der Mieter unter unserer Eigentumswohnung raucht auf dem Balkon und der Qualm zieht ins Schlafzimmer. Trotz Bitte hört er nicht auf. Was kann ich tun?
"Unter Umständen können die Eigentümer beschließen, dass das Rauchen einzuschränken ist", erklärt Oliver Kujer, Anwalt für Mietrecht. Machen Sie Zeiten ab, in denen Sie lüften können. Sie können auch direkt gegen den Mieter vorgehen, notfalls gerichtlich. Oft werden dort auch Nutzungszeiten vereinbart.
* Tanken auf dem Weg zur Arbeit ist nicht unfallversichert *
Verlässt ein Arbeitnehmer zum Tanken mit dem Auto den direkten Weg zur Arbeit, ist er nicht unfallversichert. Das ergibt sich aus einem Urteil des Sozialgerichts Detmold.
Die gesetzliche Unfallversicherung muss also nicht zahlen, wenn Beschäftigte dann einen Unfall haben. In dem Fall ging es um einen Elektroniker, der nach der Arbeit mit seinem Motorrad nach Hause fahren wollte. Kurz nachdem er losgefahren war, bemerkte er aber, dass die Tankanzeige aufleuchtete. Um zu tanken, fuhr er statt der direkten Strecke nach Hause eine andere Route. Auf diesem Umweg hatte er einen Unfall, durch den er drei Monate lang arbeitsunfähig war. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte ihm nichts zahlen, weil es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt habe. Das Betanken eines Fahrzeugs sei Privatsache - auch wenn der Arbeitnehmer damit zur Arbeit fahre. Das war zulässig, urteilten die Richter. Ein Umweg zur Tankstelle sei nicht abgesichert. Denn das Tanken gehöre nur zur Vorbereitung der Fahrt zur Arbeit.
* Sind Beiträge der Krankeilkasse absetzbar? *
Ich habe eine gesetzliche Krankenversicherung bei unserer Betriebskrankenkasse. Dort zahle ich 14,9 Prozent von meinem Bruttolohn an Krankenkassengebühren und habe gehört, dass ich die Beiträge bei meiner Einkommensteuererklärung absetzen kann.
Stimmt das?
Durch die Regelung im Bürgerentlastungsgesetz können seit dem 1. Januar 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung in der Tat steuerlich besser abgesetzt werden, erklärt Steuerberater Uwe Diekmann. Alle Aufwendungen des Steuerpflichtigen zu einer Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung können abgesetzt werden. Hierunter fallen sowohl Beiträge für den Versicherten selbst, als auch für den Ehegatten, den eingetragenen Lebenspartner und auch für seine Kinder.
* Gericht bremst Raucher aus *
Kein Anspruch auf Zigarettenpause während der Arbeit
Kippenpause ade: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Beschäftigten der Stadt Köln einen Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause versagt. Damit bestätigten die Münsteraner Richter gestern eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte im Februar 2008 die Klage eines einzelnen Mitarbeiters der Stadt gegen Regelungen zum Nichtraucherschutz als unbegründet zurückgewiesen. Eine Raucherpause ist demnach keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro.
Dabei sei das Verbot der zusätzlichen Zigarettenpause keineswegs einseitig raucherunfreundlich, wie das Gericht betont, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung. Es werde ja auch von Nichtrauchern während der Kernarbeitszeit die Anwesenheit im Büro verlangt. Dazu genüge es eben nicht, "dass sich der Beamte irgendwo auf dem Gelände des Verwaltungsgebäudes befindet" hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln befunden. Dass ein einzelner Mitarbeiter gegen die Regelungen klagte, wertete die Stadt Köln als positives Zeichen. Das Rauchverbot sei auf breite Zustimmung der gesamten Mitarbeiterschaft und aller Besucher gestoßen, sagte Stadtdirektor Guido Kahlen in einer Mitteilung.
Darüber hinaus habe man den Beschäftigten nicht einfach die Zigarette verboten, sondern mit einer Palette von Angeboten wie Rauchentwöhnungskursen den Nikotin-Abschied erleichtert. Außerdem bleibe das Rauchen während der regulären Pausenzeiten und außerhalb des Gebäudes von dem Verbot unberührt, betonte Kahlen. Ob die Entscheidung über NRW hinaus Bedeutung haben werde, sei schwer zu prognostizieren, sagte der Sprecher des OVG, Ulrich Lau. Es hänge immer davon ab, ob der Arbeitgeber gute Gründe für ein Rauchverbot habe, erklärte Lau: Wenn er einfach nur sagt "Ich bin ein Raucherhasser", dann ist das eher kein guter Grund.
* Nicht ausfragen lassen *
Bundesarbeitsgericht stärkt kranke Stellenbewerber
Bei einem Vorstellungsgespräch müssen sich Bewerber auch nicht indirekt nach einer möglichen Behinderung ausfragen lassen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied, können entsprechende Fragen zu einem Entschädigungsanspruch des Bewerbers führen. Ein Arzt in Bayern hatte für die von ihm betriebene Forschungseinrichtung einen Biologen oder Tierarzt gesucht. Der Kläger, ein promovierter Diplom-Biologe, bewarb sich, wurde aber nach mehreren Gesprächen abgelehnt. Er vertrat die Ansicht, der Arzt habe bei ihm eine Behinderung vermutet und ihn daher nach psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen sowie nach bestimmten Anzeichen für die Rheumaerkrankung Morbus Bechterew gefragt.
Entschädigungsanspruch möglich
Wie nun das BAG hervorhob, untersagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht nur Diskriminierung wegen einer tatsächlichen, sondern auch wegen einer vermuteten Behinderung. Die Fragen des Arztes deuteten auf eine solche Vermutung hin. Daher komme ein Entschädigungsanspruch durchaus in Betracht, urteilte das BAG. Das Landesarbeitsgericht München soll die Ablehnungsgründe nun weiter aufklären.
* Urteil stellt Enterbte besser *
Enterbte Angehörige können künftig mehr von Lebensverscherungen profitieren, als dies bislang der Fall war.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass sich ihr Pflichtteil danach errechnet, welchen Wert die Anlage unmittelbar vor dem Tod hatte. Bislang gingen die Gerichte bei der Berechnung der Ansprüchen von den Prämien aus, die der Verstorbene gezahlt hat.
* Schadensersatz für Autohändler *
Das Auto ist gekauft, doch dann will es der Kunde nicht mehr: Autohändler dürfen in solchen Fällen pauschalen Schadensersatz verlangen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.
Die Karlsruher Richter erklärten eine Klausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam, wonach zehn Prozent des Kaufpreises zu zahlen sind. Ihrem Urteil zufolge muss der Käufer allerdings auch erfahren, dass er unter Umständen weniger Schadenersatz zu zahlen hat: Dies ist der Fall, wenn er nachweist, dass der Schaden des Verkäufers geringer ist als die Pauschalsumme. Der BGH gab damit einem Autohändler aus Mainz recht.
* Keine Kündigung wegen privater Internetnutzung *
Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung.
Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter eine schriftliche Erklärung abgegeben hat, das Internet nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen. Dies geht aus einem bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Das Gericht betonte, der Arbeitgeber müsse nachweisen, dass es durch die Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen sei.
* Gericht: "Keine Gebühr für geplatzten Scheck " *
Wenn eine Bank einen Scheck platzen lässt, darf sie dem Kunden dafür nicht auch noch Gebühren abknöpfen.
Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem unlängst veröffentlichten Urteil (Az: 1-31 U 55/09). In dem Fall hatte sich ein Kunde der Sparkasse Dortmund an Verbraucherschützer gewandt. Für Benachrichtigungen über nicht eingelöste Überweisungen, Lastschriften oder Schecks hatte die Sparkasse drei Euro Gebühr in Rechnung gestellt. Das OLG erklärte diese Praxis für unzulässig und gab der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Recht.
Die Richter sahen die Sache nämlich so: Wenn die Bank einen Scheck auflaufen lässt und keinen weiteren Kredit gibt, trifft sie damit eine Entscheidung. Diese "Kredit-Entscheidung" erfolgt allein im eigenen Interesse. Deswegen darf sie keine Gebühren nach sich ziehen. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass andere Banken ähnliche Gebühren kassieren. Mit Verweis auf das Urteil können betroffene Kunden ihr Geld zurückfordern. Die Entscheidung war im September 09 gefallen, jetzt aber erst rechtskräftig geworden.
* Schönheits-OP ist Gewalttat *
Nach zwei misslungenen Schönheits-OP's stehen einer Frau aus Kassel Entschädigungen zu.
Wie das Bundessozialgericht entschied, kommen die nach einer Fettabsaugung entstandenen gesundheitlichen Probleme einer Gewalttat gleich. Die Frau sei nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden (Az: B 9 VG 1/09R)
* Schönheits-OP ist Gewalttat *
Verbraucherschützer warnen vor einer neuen Telefonabzocke mit einem angeblichen Auto-Gewinnspiel.
Seit den Ostertagen teile eine Bandansage Angerufenen mit, sie hätten einen Mercedes im Wert von 45.000 Euro gewonnen - erforderlich sei nur der Rückruf einer 0900er-Nummer. "Doch der angebliche Gewinn ist ein faules Ei", sagt Kristina Mladenovic von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Niemand gewinnt etwas." Der Rückruf allerdings koste je nach Dauer schnell 30 bis 40 Euro.
* Auch wer kein TV schaut, muss Gebühren zahlen *
Wer einen Fernseher oder ein Radio besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen - auch wenn er die Geräte nie einschaltet.
Das entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis. Demnach reicht eine Abmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) allein nicht aus, um der Abgabe zu entgehen. Man muss auch sein Empfangsgerät abschaffen (Az: 6 K 1646/08).
* Mieterhöhung auch ohne Gutachten *
Will ein Vermieter die Miete erhöhen, so muss er zur Begründung nicht unbedingt ein Gutachten über die konkrete Wohnung des Mieters beifügen.
Die Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen können auch mit einem "Typengutachten" erfüllt werden, das sich auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht, entschied der Bundesgerichtshof. Daneben kann die Erhöhung auch über einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank oder die Nennung von Vergleichswohnungen erfolgen.
* Mieterhöhung auch ohne Gutachten *
Hauseigentümer riskieren ihren Versicherungsschutz, wenn sie falsche Angaben zu einer Schadenshöhe machen.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor, über die die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 6/2010) berichtet. In dem Fall stellten die Eigentümer der Versicherung die komplette Gebäudesanierung in Rechnung, obwohl nur ein Teil durch einen Brand beschädigt wurde.
* Rückzahlung der Kaution im Todesfall? *
Unser Sohn hat mit seiner Lebensgefährtin 1999 eine Wohnung angemietet. Wir haben ihm die Kaution geliehen, und er hat sie von seinem Konto an den Vermieter überwiesen. Leider ist unser Sohn kürzlich verstorben, seine Lebensgefährtin wohnt noch in der Wohnung. Können wir von dem Vermieter die Kaution zurückverlangen?
"Nein", sagt Oliver Kujer, Anwalt für Mietrecht. Sofern Sie Ihrem Sohn ein Darlehen gewährt haben, muss dies unabhängig von der Zahlung Ihres Sohnes an den Vermieter betrachtet werden. Zudem läuft das Mietverhältnis noch, da die Lebensgefährtin noch in der Wohnung lebt. Ein Anspruch gegen den Vermieter auf Auszahlung der Kaution besteht daher nicht.
* Händler haftet für Transport *
Für eventuelle Transportschäden bei der Möbel-Lieferung haftet der Verkäufer.
So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart. (Az: 2 U 7/10). Danach darf sich ein Möbelunternehmen nicht auf die häufig übliche Vertragsklausel berufen, nach der der Kunde bestätigen soll, die bestellte Ware auf eigenes Risiko transportieren zu lassen.
* Arbeitsfähig trotz Arbeitsunfähigkeit? *
Ein Kollege war seit März 2010 arbeitsunfähig krank. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse befand ihn ab dem 16. April wieder für arbeitsfähig. Doch zwei Tage später erklärte ihn der Betriebsarzt erneut für krank. Die Kasse zahlte aber ab dem 16. April kein Geld. Ein Kollege war seit März 2010 arbeitsunfähig krank. Der Medizinische Dienst der Krankenkasse befand ihn ab dem 16. April wieder für arbeitsfähig. Doch zwei Tage später erklärte ihn der Betriebsarzt erneut für krank. Die Kasse zahlte aber ab dem 16. April kein Krankengeld mehr. Durfte sie das?
Ja. Die Krankenkasse muss das betriebsärztliche Gutachten nicht anerkennen, erklärt Rechtsexperte Wolfgang Büser. Der Hausarzt Ihres Kollegen (nicht der Betriebsarzt) darf dagegen Einspruch einlegen. Dann gibt es ein Zweitgutachten vom Medizinischen Dienst. Dagegen kann gegebenenfalls Widerspruch durch Ihren Kollegen und nachfolgend sogar Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
* Darf mein Nachbar Erde an der Grenze aufschütten? *
Mein Nachbar hat eine von mir geschieferte Begrenzungsmauer auf seinem Grundstück mit Erde zu 2/3 verfüllt, ohne von der Mauer Abstand zu lassen. Ich habe ihn gebeten, das wieder zu entfernen, er lehnte ab. Kann ich dagegen etwas tun?
"Nein, sofern durch die Anhöhung des Bodens kein Schaden entstanden ist", erklärt Oliver Kujer, Anwalt für Mietrecht. Der Vermieter kann zunächst auf seinem Grundstück Erde anhäufen, wenn die Begrenzungsmauer auf die Grenze gesetzt ist. Auch bis an die Mauer heran. Nur wenn diese Anhäufung Ihr Grundstück oder die Mauer schädigt, bestehen entsprechende Beseitigungsansprüche.
* Provisionen verheimlich: Schadenersatz fällig
Kläger bekommt in acht Fällen recht. *
Wer Finanzprodukte verkauft und dabei Provisionen verschweigt, muss dem Kunden Schadensersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab mit Urteil in acht Fällen Klägern recht, die auf Anraten ihrer Bank Anteile eines Medienfonds erworben hatten.
Was das Geldinstitut nicht sagte: Für den Verkauf der Anteile strich es eine Provision von 8,25 Prozent auf das eingezahlte Geld ein. Die Bank habe einen Interessenkonflikt verschwiegen und ihre Beratungspflicht "schuldhaft verletzt", begründete das Gericht sein Urteil. Der Fonds war zudem als "Garantiefonds" bezeichnet worden - tatsächlich drohte den Kunden im schlimmsten Fall ein Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Die Bankkunden, die zwischen 25.000 und 50.000 Euro eingesetzt hatten, waren vor Gericht gezogen, nachdem sich der Fonds negativ entwickelt hatte. Zuvor gaben bereits die Landgerichte in Baden-Baden, Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe den Klagen statt. Berufungen der Bank blieben jeweils erfolglos.
* Höherer Steuerabzug für Rechnungen *
Steuerzahler können sich unter Umständen auch für 2008 einen höheren Steuerabzug für Handwerkerarbeiten sichern.
Bislang vertraten die Finanzgerichte die Auffassung, dass der höhere Steuerabzug von 1.200 Euro pro Jahr erst ab dem Kalenderjahr 2009 gewährt werden kann. Das teilt der Bund der Steuerzahler in Berlin mit und verweist auf Entscheidungen der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz und Münster (Aktenzeichen: 3 K 2002/09 und 10 V 4132/09 E). Bis einschließlich 2008 war ein Abzug von 600 Euro möglich. Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, keine Revision zum Bundesfinanzhof zuzulassen, wurde nun eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt - sie werde unter dem Aktenzeichen VI B 37/10 geführt, so der Steuerzahlerbund. Wer seine Steuererklärung für 2008 noch nicht angefertigt oder noch keinen Bescheid erhalten hat, sollte unter Umständen den höheren Steuerabzug geltend machen.
* Beitrag für Golfclub - keine Betriebsausgabe *
Die Mitgliedschaft in einem Golfclub ist steuerlich reine Privatsache, auch wenn sie vor allem dazu dient, Geschäfte anzubahnen.
Die Beiträge und andere Kosten können deshalb nicht als Betriebsausgabe voll der Steuer abgesetzt werden. Das hat das niedersächsische Finanzgericht entschieden und damit die Klage einer Steuerberatungsgesellschaft abgewiesen, die ihrem Geschäftsführer die Kosten für die Mitgliedschaft im Golfclub erstattet hatte. In diesem Fall müsse der Geschäftsführer den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern, heißt es in dem Urteil.
* Kürzungen bei Dauer-Krankheit *
Wer lange krank ist, muss eine Kürzung seines Weihnachtsgeldes in Kauf nehmen.
Ein Arbeitgeber dürfe seinen Beschäftigten solche Sonderzahlungen bei längerer Krankheit kürzen, entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz. Nach Überzeugung der Mainzer Richter kann dies sogar dazu führen, dass der Anspruch auf die Gratifikation völlig entfällt. Das Gericht wies damit die Klage einer Arbeitnehmerin ab. Die Frau hatte sich dagegen gewandt, dass sie im Gegensatz zu vergangenen Jahren für 2008 kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehalts bekommen hatte. Der Arbeitgeber hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, die Klägerin sei sechs Monate krank gewesen. Das LAG gab ihm nun Recht.
* Mieter darf Reparaturen selber machen *
Ein Mieter muss die Möglichkeit haben, Schönheitsreparaturen in der Wohnung auch in Eigenregie zu machen.
Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe. Der BGH erklärte eine Vertragsklausel für unwirksam, die den Mieter verpflichtet hätte, die Arbeiten durch einen Fachbetrieb ausführen zu lassen. Eine solche Bestimmung bedeute eine unangemessene Benachteiligung des Mieters (Az.: VIII ZR 294/09).
Nach dem Gesetz ist eigentlich der Vermieter dazu verpflichtet, sich auch um Schönheitsreparaturen zu kümmern - in der Praxis wird diese Pflicht jedoch meist im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt. Im konkreten Fall lautete die Klausel: "Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen ausführen zu lassen." Dies könne so verstanden werden, dass der Mieter einen Handwerker mit den Arbeiten beauftragen müsse, entschied der BGH. Dem Mieter müsse jedoch die Möglichkeit bleiben, die Arbeiten selbst auszuführen, gegebenenfalls mit Hilfe von Freunden oder Verwandten.
* Gebühren für Geschäftsräume *
Ich bin Mieter eines Geschäftsraums und würde gern wissen, ob ich verpflichtet bin, Hausverwaltungsgebühren zu zahlen?
"Ja, wenn dies in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist", sagt Oliver Kujer, Anwalt für Mietrecht. Im Gegensatz zu Wohnraum-Mietverträgen können bei Gewerbemietverträgen auch besondere Nebenkosten verlangt werden, zu denen auch die Verwaltungsgebühren gehören, sofern dies mietvertraglich vereinbart ist.
* Kann ich eine Forderung selbst einklagen? *
Ich bin Opfer eines mehrfachen eBay-Betrügers. Er wurde bereits verurteilt, und ich habe eine Forderung in Höhe von 700 Euro gegen ihn. Ich bin Opfer eines mehrfachen eBay-Betrügers. Er wurde bereits verurteilt, und ich habe eine Forderung in Höhe von 700 Euro gegen ihn. Soll ich vor Gericht gehen? Und brauche ich einen Anwalt? Ich bin Opfer eines mehrfachen eBay-Betrügers. Er wurde bereits verurteilt, und ich habe eine Forderung in Höhe von 700 Euro gegen ihn. Soll ich vor Gericht gehen? Und brauche ich einen Anwalt? Soll ich vor Gericht gehen? Und brauche ich einen Anwalt?
"Sie sollten schon Ihre Ansprüche sichern. Aber ein Anwalt ist erst nötig, wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt", erklärt Anwalt Uwe Scherf. Sie können einen Mahnbescheid und Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen. Der kostet nur eine halbe Gerichtsgebühr. Wehrt sich der Betrüger, lassen Sie Ihre Ansprüche titulieren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
* Ab wann steht mir Frührente zu? *
Seit 2001 habe ich bereits einen Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung: 100). Kann ich deshalb eine Frührente beantragen?
"Ihre Schwerbehinderung allein ist noch kein ausreichender Grund dafür, dass Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung zustehen würde", erklärt Finanzexperte Wolfgang Büser. Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, kann durch ein Gutachten Ihres Rentenversicherungsträgers geklärt werden. Der Rentenanspruch setzt allerdings voraus, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Sollten Sie seit 2001 nicht mehr rentenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und auch kein Arbeitslosengeld bezogen haben, gibt es für Sie leider erst ab dem 65. Lebensjahr die normale Altersrente.
* Prüfungsangst ist kein Wiederholungsgrund Gericht lehnt Klage eines Jurastudenten ab *
Allgemeine Prüfungsängste berechtigen einen erfolglosen Kandidaten nicht, zum zweiten Mal zu einer Wiederholungsprüfung antreten zu dürfen.
Das geht aus einem veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor. Nach Auffassung der Richter ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, überhaupt eine weitere Wiederholungsprüfung zuzulassen (Az.: 10 D 10529/10.0VG).
Das Gericht lehnte es ab, einem Jurastudenten ohne Abschluss Prozesskostenhilfe für eine Klage zu bewilligen. Die Richter sahen dafür keine Erfolgsaussichten. Der Kläger hatte sich dagegen gewandt, dass ihn das Justizprüfungsamt nicht zu einer zweiten Wiederholungsprüfung zugelassen hatte.
Zuvor war er zweimal durch das juristische Staatsexamen gefallen. Der Kläger behauptete, er sei wegen seiner Prüfungsängste ein besonderer Härtefall und die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die zweite Wiederholungsprüfung seien zu streng. Das OVG teilte seine Meinung nicht. Prüfungsängste seien grundsätzlich kein Härtefall.
* Mieter haften für Helfer *
Mieter haften für Schäden, die ihre freiwilligen Umzugshelfer im Haus verursachen.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach (Az.:10C169/09), auf das die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins hinweisen. In dem Fall hatten zwei Bekannte eines Mieters beim Umzug geholfen und dabei den Notschalter im Fahrstuhl beschädigt. Der Vermieter klagte mit Erfolg die Reparaturkosten ein. Laut Richter sei der Mieter verpflichtet, die ihm nicht vermieteten, allgemein zugänglichen Gebäudeteile nicht zu beschädigen. Das gelte auch für Helfer, Gäste und Lieferanten.
* Richter: Bafög darf zulasten von Hartz IV gehen *
Bafögleistungen dürfen auf Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden. Nach einem gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht zu beanstanden, wenn die Ausbildungsförderung bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt wir
Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen. Die Karlsruher Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Sachsen, die eine dreijährige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte. Dabei erhielt die 22-Jährige sowohl Hartz-IV-Leistungen als auch sogenanntes Schüler-Bafög nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass die Bafög- Leistungen mit Ausnahme einer Pauschale für ausbildungsbestimmte Kosten als bedarfsmindernd zu berücksichtigen seien. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Dabei verwiesen die Richter auf ihr Grundsatzurteil zu Hartz-IV-Leistungen vom Februar diesen Jahres. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums enthalte nur einen Anspruch auf die Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich seien: "Die Verfassung gebietet nicht die Gewährung von bedarfstunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen." Aufwendungen für den Besuch einer Privatschule oder zur Rücklagenbildung zählen dem Gericht zufolge nicht zum Existenzminimum. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, wenn die Kosten für die private Ausbildung bei der Berechnung des Bedarfs nicht berücksichtigt würden. Darin liege auch kein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor. Die Beschwerdeführerin werde nicht anders behandelt als Auszubildende, die eine schulgeldfreie Schule besuchen, so die Richter. "Unterschiedlich ist lediglich das diesbezügliche Ausgabeverhalten, das aber nicht von staatlicher Seite kompensiert werden muss."
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