Kranker für Kranke * URTEILE * SOZIALES RECHT + GESETZE *

Letzte Änderung:
Mi. 14. Dezember 2011



Alle 14 Tage gibt's hier Neues


* Das Archiv Urteile *

Wie immer bei allem hier auf der
ganzen Seite an Erklärtem,
ist es juristisch immer sicherer, wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!

Alle Infos hier sind nicht
als Rechtsberatung zu sehen!!



Kranker für Kranke wünscht sich,
daß auch etwas zu Ihrem Thema dabei ist.
Sie können aber auch auf die
vergangene Seite zurück greifen!

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Aus * Infos Soziales * 2008
* URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze * URTEILE Soziales/Gesetze *
Recht und Rat


* Mitarbeiter darf mehr verdienen als der Chef *
Vorgesetzte haben keinen gesetzlichen Anspruch, mehr zu verdienen als ihre Untergebenen.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht.
Demnach dürfen Tarifparteien die Bezahlung im Einzelfall auch anders regeln.
Geklagt hatte ein Meister aus Niedersachsen der weniger Geld gezahlt bekommt als seine Gesellen. (Az: 6 AZR 665/08)

* Glatteisunfall ist versichert *
Arbeitnehmer, die bei Glatteis auf dem Weg zur Arbeit stürzen, sind gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz gilt auch für notwendige Umwege wie bei Umleitungen oder beim Absetzen der Kinder am Kindergarten.
Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in Berlin hin.
Die gesetzliche Versicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung sowie für die eventuelle anschließende Rehabilitation und Rente.
Allerdings sollte der Arbeitnehmer nicht zum Hausarzt, sondern direkt zu einem Durchgangsarzt gehen.

* Muss ich wirklich Zwangsurlaub nehmen? *
Seit sechs Monaten bin ich bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
Das heißt: Mein Arbeitgeber leiht mich an andere Firmen aus.
Immer dann, wenn nichts zu tun gibt.
Soll ich entweder bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
Muss ich das hinnehmen?

Natürlich nicht, sagt Rechtsexperte Wolfgang Büser.
Zeiten, in denen eine Zeitarbeitsfirma Sie wegen fehlender Aufträge nicht an einen anderen Arbeitgeber ausleihen kann, gehen nicht zu Ihren Lasten.
Ihr Arbeitgeber darf solche Zeiten nicht verurlauben.
Sie haben Anspruch auf Entgeltzahlung allein dafür, dass Sie Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

* Raser haften bei unverschuldetem Unfall mit *
Wer auf Autobahnen schneller als Tempo 130 fährt, bleibt auch bei einem unverschuldeten Unfall auf einem Teil seines Schadens sitzen, so das Oberlandesgericht Stuttgart.
Dem Gericht erschien in solchen Fällen wegen des erhöhten Unfallrisikos eine Haftungsbeteiligung von 20 Prozent als angemessen.
Das Gericht wies die Klage eines Autofahrers ab.
Der Mann war mit etwa 170 Stundenkilometer unterwegs gewesen, als ein anderer Fahrer auf die Autobahn einfuhr und unmittelbar auf die Überholspur wechselte.
Dadurch kam es zu einer Kollision.
Der Kläger meinte, der auffahrende Fahrer müsse den Schaden von mehr als 30.000 Euro allein tragen.
Das Gericht befand, der Fahrer habe zwar sorgfaltswidrig gehandelt der Unfall sei für den Kläger jedoch nicht unabwendbar gewesen.
Bei einer geringeren Geschwindigkeit hätte er noch rechtzeitig bremsen können.

* Werden für die Unfallrente Steuern fällig *
Werden für die Unfallrente Steuern fällig Aufgrund eines Arbeitsunfalls beziehe ich neben meiner normalen gesetzlichen Rente eine Unfallrente einer Berufsgenossenschaft in Höhe von 145 Euro.
Muss ich davon Steuern bezahlen?

"Nein, denn es handelt sich um eine Leistung aus der Sozialversicherung", sagt Rechtsexperte Wolfgang Büser.
Hierfür sieht das Einkommensteuergesetz Steuerfreiheit vor.
Für Renten aus, der privaten Unfallversicherung gilt das nicht: Sie sind mit ihrem "Ertragsanteil" steuerpflichtig.
Dafür kommt es auf das Lebensalter bei Rentenbeginn an (Beispiel: 65 Jahre = 18 Prozent der Rente sind steuerpflichtig).

* Abmahnung nur bei konkretem Fall *
Eine Abmahnung muss sich immer auf eine konkrete Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers beziehen
Pauschale Vorwürfe wie "Sie erscheinen ständig zu spät bei der Arbeit" reichen für eine solche Rüge durch den Vorgesetzten nicht aus.
Darauf weist der Rechtsanwalt Jason Schomaker in der Zeitschrift "Der Betriebsrat" hin.
Außerdem müsse eine Abmahnung eine Aufforderung zu vertragstreuem Verhalten und eine Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen enthalten, um wirksam zu sein.

* BGH -Urteil: Badenia hat Anleger getäuscht *
Die Bausparkasse Badenia hat laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Käufer von sogenannten Schrottimmobilien getäuscht.
Sie habe sie nicht ausreichend über die Höhe von Provisionen informiert, die bei der Vermittlung der Wohnungen anfielen, befanden die Richter gestern (Az.: XI ZR 220/08).
In den Vorinstanzen hatten die Gerichte entschieden, dass Badenia ihre Aufklärungspflicht nicht vernachlässigt habe.
Dem widersprachen die BGH-Richter in Karlsruhe und hoben diese Urteile in acht Fällen auf.
Sie müssen bei den zuständigen Gerichten neu verhandelt werden.
Gegen die Karlsruher Bausparkasse sind noch zahlreiche Klagen geprellter Anleger anhängig.

* Karneval im Büro: Zurückhaltung ist Trumpf *
Karnevalisten drängen sich im Büro besser nicht den Kollegen auf.
Das Verteilen von "Bützchen" - also Küsschen - mag zum Beispiel nicht jeder.
An Weiberfastnacht einfach alle anderen ohne deren Einverständnis abzuknutschen, geht daher nicht.
"Das ist total daneben", sagt der Etikettetrainer Horst Hanisch aus Bonn.
Denn wenn anderen solche Rituale aufgezwungen werden, dürften Mitarbeiter kaum darauf hoffen, damit auf Gegenliebe zu stoßen.

In den Karnevalshochburgen wie Köln und Mainz sei es zwar allgemein akzeptiert, dass an den jecken Tagen Schlipse abgeschnitten und Küsschen verteilt werden.
Alles erlaubt ist dort aber auch nicht Karnevalisten im Exil müssten sich umso mehr zurückhalten.
"Der Rest der Welt versteht das nicht.
Wenn man dann einem Geschäftspartner einfach den Schlips abschneidet, dürfte der ziemlich brüskiert sein."
Auch müssten Mitarbeiter Rücksicht auf ausländische Geschäftspartner nehmen.
Zurückhaltung sei in jedem Fall beim Thema Alkohol angesagt, mahnt Hanisch.

* Kein Zwang zur Unterschrift *
Anleger müssen das Beratungsprotokoll ihrer Bank oder ihres Finanzberaters nicht unterschreiben.
Und sie sollten sich dazu auch nicht drängen lassen.
Nur der Anlageberater sei gesetzlich verpflichtet, seine Unterschrift darunter zu setzen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin.
Immer wieder versuchten unseriöse Berater, ihr eigenes Haftungsrisiko zu verringern, indem sie Kunden auffordern, das Protokoll zu unterschreiben, erläutert Finanzexpertin Sylvia Beckerle.
Verbraucher müssten die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben oder den Empfang bestimmter Unterlagen nicht bestätigen.

* Alkohol am Steuer häufigste Verkehrsstraftat *
Betrunkene Autofahrten und Fahrerflucht gehören zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr.
Mehr als die Hälfte aller Urteile in Verkehrsstrafsachen fällten deutsche Gerichte wegen Trunkenheit am Steuer, berichtet der Auto Club Europa (ACE).
Der Club hatte zum Verkehrsgerichtstag in Goslar Daten des Statistischen Bundesamts ausgewertet.
Insgesamt wurden 2009 bundesweit knapp 190.000 Verkehrssünder verurteilt.

In 54 Prozent der Fälle ging es um Alkoholdelikte, wie ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner sagt.
Die Zahl der Verkehrsstraftaten, zu denen neben Alkohol am Steuer vor allem Fahrerflucht, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sowie fahrlässige Tötung und Körperverletzung gehören, sei damit erstmals seit 2005 wieder gestiegen.
85 Prozent der Verurteilten sind Männer.
Dies entspreche den Werten der Vorjahre.
Überproportional hoch sei der Anteil verurteilter junger Verkehrsteilnehmer zwischen 21 und 25 Jahren.

* * Darf der Arbeitgeber bei
längerer
Krankheit Urlaub streichen? * *
Mein Sohn ist 23 Jahre alt, leider aber noch ohne Job.
Gibt es das Kindergeld nicht bis zum 25. Lebensjahr?
Und weshalb nimmt ihn die Krankenkasse nicht weiter in die Familienversicherung?

"Auch für die kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Vollendung des 23. Lebensjahres eine Schul oder Berufsausbildung vorausgesetzt."

* Gericht bestätigt Freispruch für Selek *
Ein Istanbuler Gericht hat auch im dritten Anlauf zu einem Prozess gegen die in Berlin lebende Soziologin und Schriftstellerin Pinar Selek auf Freispruch bestanden.
Die Richter stellten sich damit in dem Gerichtsverfahren wegen eines angeblichen Sprengstoffanschlags gegen eine Entscheidung des Obersten Gerichts. Selek äußerte sich erfreut."Ich bin glücklich über diese Entscheidung", sagte die Autorin der Nachrichtenagentur dpa.
"Ich freue mich, dass das Gericht dem politischen Druck widerstanden hat."

Die obersten Richter hatten zwei frühere Freisprüche für Selek aufgehoben und verlangt, den Fall neu aufzurollen.
Dem Istanbuler Gericht rieten sie zu einer lebenslangen Strafe.
Menschenrechtler sprechen von einem politisch motivierten Verfahren.
Selek wird vorgeworfen, für eine Explosion im Istanbuler Gewürzmarkt verantwortlich zu sein.
Im Juli 1998 waren dabei sieben Menschen tödlich verletzt worden, darunter drei Kinder.
Selek war festgenommen, als Bombenlegerin angeklagt und zweieinhalb Jahre inhaftiert worden.

* Ortsübliches Niveau als Grundlage *
Vermieter dürfen ihre Mieten nach jeweils einem Jahr bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
Und sie sollten sich dazu auch nicht drängen lassen.
Nur der Anlageberater sei gesetzlich verpflichtet, seine Unterschrift darunter zu setzen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin.
Immer wieder versuchten unseriöse Berater, ihr eigenes Haftungsrisiko zu verringern, indem sie Kunden auffordern, das Protokoll zu unterschreiben, erläutert Finanzexpertin Sylvia Beckerle.
Verbraucher müssten die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben oder den Empfang bestimmter Unterlagen nicht bestätigen.

* Ortsübliches Niveau als Grundlage *
Vermieter dürfen ihre Mieten nach jeweils einem Jahr bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund in seiner Mieter Zeitung (Ausgabefebruar 1/2011) hin.
Kostet eine Wohnung zum Beispiel anfänglich 420 Euro statt der ortsüblichen 500 Euro, müsse der Mieter nach zwölf Monaten damit rechnen, dass die Miete um 80 Euro steigt.

Die Mieterhöhung muss dem Mieter schriftlich angekündigt werden.
Begründet werden kann sie anhand eines aktuellen Mietspiegels, dem Gutachten eines Sachverständigen oder anhand der Mieten von drei Vergleichswohnungen.
Der Mieterbund rät Mietern, in solchen Fällen schon bei Abschluss des Vertrages schriftlich festzuhalten, dass die Miete dauerhaft unterhalb des ortsüblichen Niveaus bleibt.

* Nicht genutztes Gutachten *
Auch wenn ein Gericht ein Gutachten nicht berücksichtigt, hat der bestellte Sachverständige Anspruch auf Honorar (Az.: 2 Ws 19/11).
Das wäre nur dann nicht so, wenn das Gutachten Mängel aufweist, die es unbrauchbar machen, wie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervorgeht.
Das Gericht gab der Beschwerde einer gerichtlich bestellten Sachverständigen statt.
Eine Strafkammer des Landgerichts Trier hatte sich geweigert, das geforderte Honorar zu zahlen.
Das Gericht hielt die Stellungnahme der Gutachterin für nicht überzeugend und stützte sein Urteil nicht darauf.
Das OLG sah darin aber keinen Grund, das Honorar zu verweigern.

* Stromschulden sind Sache des Mieters *
Ist Mietern wegen Stromschulden der Strom abgestellt und der Zähler ausgebaut worden, können sie deshalb beim Vermieter keine Mietminderung geltend machen.
Stromschulden sind grundsätzlich Sache des Mieters, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (AZ: VIII ZR 113/10).
Der Vermieter müsse nicht für Fehler seines Mieters aufkommen.
Im konkreten Fall hatte ein Mieter aus Dresden, seinen Strom nicht bezahlt.
Wegen der aufgelaufenen Stromschulden sperrte der Energieversorger den Strom und baute rechtswidrig den Zähler aus.
Der Mieter minderte daraufhin die Miete um 50 Prozent, weil für ihn mit dem Ausbau des Stromzählers ein Wohnungsmangel vorlag.

* Risikogeschäfte ein Fall für das Bundesgericht *
Streit mit Deutscher Bank um Zinswetten
Der Streit zwischen Mittelständlern und der Deutschen Bank um verlustreiche Zinswetten wird erstmals vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
Es geht es im Kern um die Frage, ob Deutschlands größte Bank mit sogenannten Swap-Geschäften wissentlich Kommunen und Mittelständler abkassierte - oder ob Kämmerern und Finanzverantwortlichen der Firmen klar war, auf welches Risiko sie sich einließen.

Der konkrete Fall ist nur einer von etwa zwei Dutzend in diesem Streit, mit denen sich Deutschlands Gerichte seit Jahren herumschlagen.
Ein Unternehmen aus Hessen verlangt von der Deutschen Bank Schadenersatz nebst Zinsen für Einbußen von rund 540.000 Euro.
Der Mittelständler fühlt sich falsch beraten und arglistig über Chancen und Risiken getäuscht.

Der Mittelständler hatte im Jahr 2005 ein Swap-Geschäft (CMS Spread Ladder Swap) abgeschlossen.
Dieses beruht auf der Differenz (Spreaa) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen.
Die Erwartung bei den Swaps (englisch: "tauschen") war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen.
Doch die Wette ging nicht auf und so wurde das Abenteuer Kapitalmarkt für etliche Kommunen und Unternehmen zum Fiasko.

Die Deutsche Bank hatte stets betont, sie habe Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten.
Die Rechtsprechung ist uneinheitlich: Von elf Verfahren, die vor Oberlandesgerichten (OLG) landeten, endeten acht mit Urteilen zugunsten der Bank.
In einem Fall wurde auf eine 50-Prozent-Schuld der Bank entschieden, in zwei Fällen urteilte das OLG Stuttgart in vollem Umfang gegen die Bank. In diesen beiden Fällen rief die Deutsche Bank den BGH an.

* Bank haftet bei unverantwortlicher Kreditvergabe *
Eine Bank muss bei der Kreditvergabe verantwortlich handeln - sonst haftet sie.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt (Az.: 4 o 482/09).
So muss eine Bank ihre Kunden darauf hinweisen, wenn sie erkennt, dass die Finanzierung später nicht mehr störungsfrei möglich sein wird.
Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar eine vermietete Eigentumswohnung erworben und den Kaufpreis durch eine Bank finanzieren lassen.
Die Eheleute hatten später geltend gemacht, dass sie sittenwidrig getäuscht worden seien und die Bank davon auch Kenntnis gehabt hätte.
Sie wollten den Kauf rückgängig machen.
Das ließen die Richter zu: Die Eheleute wären bei vollständiger Tilgung des Darlehens 74, respektive 73 Jahre alt gewesen.
Für die Bank sei aufgrund der Berechnung erkennbar gewesen, dass spätestens bei Renteneintritt die Raten nicht mehr hätten bedient werden können, da kein weiteres Einkommen da gewesen sei.

* Staatsdiener haben keine Rechtschreibschwäche! *
Wer auf einen angeblichen Polizisten mit deutlichen Rechtschreibschwächen hereinfällt, ist selbst schuld.
So jedenfalls sieht es das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem bekannt gewordenen Urteil.
Die Richter verurteilten die Käuferin eines gestohlenen Wohnmobils, das Gefährt dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben, Sie hätte allein aufgrund der Rechtschreibschwäche merken müssen, dass es sich bei dem Verkäufer, der sich als Polizist ausgab, nie und nimmer um einen Staatsdiener handeln kann.
Die Frau hatte für 24.000 Euro das Wohnmobil von dem Mann erworben.
Laut Vertrag kaufte die Frau ein Wohnmobil mit "FAhRAD-TREGER" und verpflichtete sich "Fierundzwanzieg" tausend Euro zu zahlen.

* Keine Extrawurst für Rechtsanwälte *
Auch Anwälte müssen in den Parkzonen rund um die Gerichtsgebäude Gebühren bezahlen.
Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht (Az.: II K 645/09).
Denn selbst wenn Rechtsanwälte mehrmals täglich Termine an bestimmten Gerichten wahrnehmen, gelten sie nicht als Anlieger sondern als Berufspendler, so die Richter.
Eine Berliner Anwaltskanzlei hatte beim Bezirksamt für die von ihnen genutzten Pkw eine Ausnahmegenehmigung von der Parkgebührenpflicht sowie eine Parkvignette beantragt.
Begründet wurde der Antrag mit der Wahrnehmung zahlreicher Termine an den Gerichten in den jeweiligen Parkzonen.
Das umfangreiche Aktenmaterial von bis zu zehn Kilo pro Termin mache eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar.

* BGH: Vermieter dürfen Abrechnungen korrigieren *
Vermieter
Vermieter dürfen Betriebskostenabrechnungen auch dann nachträglich zulasten der Mieter korrigieren, wenn sie das zu hohe Guthaben schon dem Mieter überwiesen haben.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter einem Mieter 185,96 Euro aus einer Betriebskostenabrechnung überwiesen.
Danach fiel dem Vermieter auf, dass er eine Heizkostenabrechnung übersehen hatte.

* Keine Angst vor dubiosen Mahnungen *
Verbraucher sollten sich von unberechtigten Mahnungen dubioser Internetfirmen nicht einschüchtern lassen.
"Schock- Rechnungen müssen Betroffene nicht bezahlen", sagt Rechtsexpertin und Verbraucherschützerin Kathrin Körber.
Habe der Empfänger keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, sei er auch nicht zur Zahlung verpflichtet.
Diesen Forderungen sollte per Einschreiben mit Rückschein oder mit Einwurf-Einschreiben widersprochen werden.

* Mieterhöhung nach Modernisierung ohne Ankündigung *
Vermieter können Modernisierungskosten auch dann auf die Mieter umlegen, wenn sie die Baumaßnahmen vorher nicht angekündigt hatten.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem verkündeten Urteil.

Das Gesetz sieht zwar eine Pflicht zur Ankündigung von Modernisierungen vor.
Dies solle es jedoch dem Mieter nur ermöglichen, sich auf Bauarbeiten einzustellen und gegebenenfalls die Wohnung zu kündigen, so die Karlsruher Richter.
Es sei hingegen nicht Zweck der Vorschrift, das Recht zur Mieterhöhung einzuschränken (Az. VlII ZR 164/10).
Im konkreten Fall hatte die 86-jährige Mieterin einer Wohnung im zweiten Stock eines Hauses in Berlin dem geplanten Einbau eines Aufzugs widersprochen.
Daraufhin hatte der Vermieter seine Modernisierungsankündigung zurückgezogen, den Fahrstuhl aber dann ohne nochmalige Ankündigung trotzdem einbauen lassen.
Anschießend erhöhte er wegen der entstandenen Kosten die Grundmiete für die Wohnung von 338,47 Euro um 120,78 Euro.
Der BGH setzte seine frühere Rechtsprechung fort und erklärte die Mieterhöhung für zulässig.

* Zehntausende Leiharbeiter bekommen mehr Lohn *
Rund 280.000 Leiharbeiter, die nach dem Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften (CGZP) bezahlt wurden, können rückwirkend höhere Löhne verlangen.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az.: 1 ABR 19/10).
Insgesamt geht es um mehrere Milliarden Euro.
Die Richter hatten entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist.
Leiharbeiter haben damit den gleichen Lohnanspruch wie die jeweilige Stammbelegschaft.

* Ist ein Kassenwechsel möglich? *
Ich bin Beamter i. R. und privat krankenversichert, ebenso meine studierende Tochter.
Sie vollendet bald ihr 27. Lebensjahr und soll für einen Beitrag von 206,44 Euro privat krankenversichert werden.
Nach Auskunft einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt dort der Beitrag bei gleicher Leistung 52 Euro einschl. Pflegeversicherung.
Kann meine Tochter noch in die GKV wechseln?

"Studenten können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen", so Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten e. v. Dies gilt dann für die Dauer des gesamten Studiums, in der Zeit ist ein Wechsel zurück in die Gesetzliche nicht möglich.
Ein Tarifwechsel bei der privaten Krankenversicherung könnte aber zu einer Beitragsreduzierung führen und sollte deshalb geprüft werden.
Fordern Sie die Kasse auf, Alternativen zu berechnen.
Sind die nicht interessant, ist ein Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen möglich; dies aber nur, wenn Ihre Tochter kerngesund ist.
Denn ein neuer Versicherer wird die Aufnahme immer von einer positiven Gesundheitsprüfung abhängig machen.

* Tödliche Therapie Urteil aufgehoben *
Das Urteil gegen einen Berliner Arzt wegen einer , Gruppentherapie mit tödlichen Folgen ist nach Angaben seines Verteidigers aufgehoben worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) habe dies am 11. Januar entschieden teilte Anwalt Mark Höfler mit.
Der Fall hatte bundesweit schockiert.
Der Arzt hatte im September 2009 in seiner Praxis in Hermsdorf während einer Sitzung seinen Patienten einen tödlichen Drogencocktail aus Ecstasy gemixt, zwei Männer waren daran gestorben.
Das Berliner Landgericht hatte den Psychotherapeuten im Mai 2010 zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.
Der Fall müsse nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden, so der Anwalt.
Eine BGH-Sprecherin sagte auf Anfrage, zu dem Fall werde ein Beschluss veröffentlicht.

* Feuerwehr beschädigt Auto *
Auto: kein Schadensersatz
Wenn ein Auto bei einem Feuerwehreinsatz beschädigt wird, hat der Halter keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Rostock gilt das jedenfalls dann, wenn die Feuerwehr schnell handeln musste, um Menschen zu schützen und die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern.
Das Gericht wies die Klage eines Fahrzeughalters ab, auf dessen Auto bei einem Brandeinsatz Dachziegel gefallen waren.
Die Feuerwehrleute hatten die Dachziegel entfernt.
Es sei nicht zu beanstanden, dass sie sich in erster Linie auf eine effektive Brandbekämpfung konzentriere, so das Gericht.

* Skurriler Streit um Einäscherung vor Gericht *
Machtwort des Amtsgerichts München: Eine Frau hatte im März 2010 die Einäscherung für ihren Vater in Auftrag gegeben.
Kurz nach der Einäscherung stellte sie bei der Durchsicht der Unterlagen aber fest, dass der Mann, den sie jahrelang für ihren Vater gehalten hatte, gar nicht ihr Vater sein konnte.
Denn zum Zeitpunkt ihrer Geburt hatte ihre Mutter ihn noch gar nicht gekannt.
Daraufhin weigerte die Frau sich, die 450 Euro für seine Beerdigung zu zahlen.
Das Bestattungsinstitut erhob Klage vor dem Amtsgericht München - und das Institut bekam Recht, wie das Amtsgericht mitteilte.
Die Stellung als Tochter sei "in keinster Weise Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistung gewesen", hieß es in der Begründung.

* Reittherapie muss Kasse nicht zahlen *
Wenn ein behindertes Schulkind eine Reittherapie absolviert, muss die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen.
Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az.: 2 K902/10.TR).
Werde das heilpädagogische Reiten aus medizinischen Gründen angewandt, trage die Krankenversicherung die Kosten ohnehin nicht, weil es nicht in den Heilmittelrichtlinien enthalten sei, heißt es darin.
Als heilpädagogische Maßnahme, die die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen soll, werde es nur für Vorschulkinder bezahlt.
Bei eingeschulten Kindern gehe man davon aus, dass sie in einer Förderschule heilpädagogisch betreut würden.

* Kinderpornoprozess: Haupttäter verurteilt *
Im Darmstädter Kinderpornoprozess hat das Landgericht einen Hauptangeklagten zu achteinhalb Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung verurteilt.
Der 57 Jahre alte Speditionskaufmann aus Wald-Michelbach im Odenwald hatte in dem seit Ende vergangenen September laufenden Verfahren eingeräumt, Kinder mehrfach teils schwer missbraucht zu haben.
Der Richter hielt dem Mann mehr als 20 Taten vor.
Er habe sich auch regelmäßig an seiner heute 19 Jahre alten Nichte vergangen.
In dem Verfahren, das auch wegen der Menge von 100.000 sichergestellten Filmdateien als eines der größten bundesweit gilt, sind sieben von neun Angeklagten bereits verurteilt.
Sie erhielten Strafen zwischen zwei Jahre auf Bewährung und fünf Jahre ohne Bewährung.

* Nebenjob als Zuhälter: Kündigung rechtens *
Einem Angestellten im öffentlichen Dienst darf fristlos gekündigt werden, wenn er sein Gehalt nebenbei als Zuhälter aufbessert.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Die Richter wiesen damit die Kündigungsschutzklage eines Straßenbauarbeiters ab.
Im verhandelten Fall war der Arbeiter wegen Zuhälterei und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin.
Die Klage gegen diesen Schritt blieb ohne Erfolg.
Die Kündigung sei gerechtfertigt, befanden die Richter.
Der Beschäftigte habe mit seiner Nebentätigkeit und den in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten gegen die Interessen seines Arbeitgebers verstoßen.

* Ledersofa hält großem Hund nicht stand *
Ein edles rotes Ledersofa und ein großer Hund waren die Hauptakteure in einem Streit vor dem Landgericht Magdeburg.
Das Möbelstück für 8.000 Euro war für den Rhodesian Ridgeback des Besitzers nicht widerstandsfähig genug.
Deshalb verklagte der Besitzer das Möbelhaus, in dem er das Sofa vor fünf Jahren erworben hatte und verlor.
"Ich habe bereits beim Kauf der Couch darauf hingewiesen, dass ein großer Hund im Haushalt lebt und das Stück auch mitnutzen soll", argumentierte der Kläger vor Gericht.
Es sei ihm nicht vom Kauf abgeraten worden.

* Haftpflicht zahlt nicht bei Unfallflucht *
Begeht ein Autofahrer Unfallflucht, muss die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden zahlen.
Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Ein Autofahrer hatte beim Einparken ein anderes Fahrzeug gerammt und sich anschließend vom Unfallort entfernt.
Seine Versicherung zahlte dem Geschädigten die Reparaturkosten und verklagte den Verursacher auf Erstattung.
Das Gericht gab der Versicherung recht.
Durch seine Unfallflucht habe der Fahrer die Warte- und Aufklärungspflicht missachtet und damit seinen Versicherungsvertrag verletzt.

* Kann ich dem Nachbarn das Taubenfüttern verbieten? *
Unser Nachbar füttert Stadttauben und der Schwarm wird immer größer.
Ihr Kot verschmutzt unser Dach und den Gehweg.
Unser Bitten das Füttern einzustellen, war ergebnislos.
Was können wir tun?

Tauben in Wohngebieten können ein Problem sein, da sie Krankheiten übertragen.
Häufig ist in der Satzungen der Gemeinden und Städte ein Fütterungsverbot für Tauben erlassen, um deren Vermehrung zu vermeiden, erklärt Oliver Kujer, Rechtsanwalt für Mietrecht.
Dies ist auch mit Bußgeld belegt.
Sie können zum einen das Ordnungsamt einschalten, zum anderen wegen der Verschmutzung auch direkt anwaltlich gegen Ihren Nachbarn vorgehen bzw. gegen dessen Vermieter als Eigentümer der Wohnung.

* Oldtimer ist keine Betriebsausgabe *
Ein Unternehmen kann einen auf die Firma zugelassenen Oldtimer nicht einfach als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden und damit abgelehnt, dass eine Firma wegen eines Jaguar E-Types aus dem Jahr 1973 weniger Steuern zahlt.
Der Kläger hatte den für 75.000 Euro erworbenen Klassiker zwar 2004 und 2005 für Geschäftszwecke genutzt und war damit zu Kunden gefahren.

* Kontoauszüge: Urteil rechtskräftig *
Deutsche-Bank-Kunden können Gebühren für unaufgefordert zugeschickte Kontoauszuge zurückfordern.
Ein Urteil des LG Frankfurt, dass solche Gebühren für unzulässig erklärt hatte, ist nun rechtskräftig. Das teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Entscheidung erstritten hatte, in Berlin mit. Deutschlands größte Bank hatte auf Berufung verzichtet. Die Verbraucherschützer erklärten, sie nähmen das Urteil vom 8. April (Az: 2-25 O 260/10) zum Anlass, Klauseln anderer Kreditinstitute zu überprüfen.

* Kein Rauswurf bei Drohung mit Krankschreibung *
Die Drohung eines Mitarbeiters, er werde sich krankschreiben lassen, rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung.
Das entschied das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz.
Wenn der Mitarbeiter tatsächlich krank sei, aber dennoch zur Arbeit erscheine, dürfe er im Streit durchaus ankündigen, er werde einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen.
(Az: 10 Sa 308/10)

* Betriebvereinbarung gilt nicht immer *
Arbeitgeber dürfen laut Bundesarbeitsgerichts Tarifregelungen nicht durch Betriebvereinbarungen aushebeln.
Gewerkschaften könnten von einem tarifgebundenen Unternehmen verlangen, eine gegen den Tarifvertrag verstoßende betriebliche Vereinbarung nicht anzuwenden, entschieden die Bundesarbeitsrichter in Erfurt.
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen statt der für die Metallindustrie laut Tarif gültige 35-Stunden-Woche eine Wochenarbeitszeit von 45 Stunden vereinbart.

* Mieterrechte auf dem Balkon *
Balkone und Terrassen gehören mit zur vermieteten Wohnung.
Mieter haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst.
Nach Angaben der Deutschen Mieterbundes heißt das: Mieter können Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme auf dem Balkon aufstellen.
Erlaubt ist auch ein unauffälliger Sichtschutz oder ein Rankengitter.
Auf dem Balkon darf Wäsche getrocknet werden - Auf Wäscheständern, Wäscheleinen oder Wäschestangen.
Auch Freunde und Bekannten dürfen eingeladen werden.
Allerdings ist dabei auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Das bedeutet, ab 22 Uhr gilt auf dem Balkon Nachtruhe.
Mieter haben das Recht, auf dem Balkon Blumenkästen oder Blumetöpfe aufzustellen.

* Auf die Rente vertröstet *
Altersabhängige Zahlung aus Sozialplan zulässig
Einbetrieblicher Sozialplan darf für Mitarbeiter altersabhängige Zahlungen vorsehen.
Das entschied das LAG Rheinland-Pfalz in Mainz.
Insbesondere sei es zulässig, für ältere Mitarbeiter, die kurz vor dem Rentenalter stehen, geringere Zahlungen vorzusehen.
Eine rechtswidrige Diskriminierung wegen des Alters sei dies nicht.
Das Gericht ließ jedoch die Revision zum BAG zu.
Der Kläger hat sich dagegen dagegen gewandt, dass er aus einem Sozialplan, der wegen der Entlassung von Mitarbeitern notwendig geworden war, nur 22.200 € erhalten sollte.
Er glaubte, Anspruch auf 157.000 € zu haben
Der Sozialplan sah jedoch für Mitarbeiter, die - wie auch der Kläger - nach Bezug von Arbeitslosengel I Anspruch auf die gesetzliche Rente haben, deutliche Abschläge vor.

* Müssen Mieter Toiletten überprüfen? *
Ich bin Mieterin in einem Vierparteienhaus, in dem der Wasserverbrauch stark angestiegen war.
Der Grund: Meine Toilette ist kaputt und lief ständig.
Ich bin schwerhörig und habe das nicht bemerkt.
Der Vermieter will nun, dass ich den Wasserspiegel ständig überprüfe.
Ist das rechtens?

Nein. Der Vermieter kann von Ihnen keine besondere Kontrollpflicht für die Toilette verlangen.
Ihr Vermieter muss bekannte Mängel unverzüglich beseitigen.
Offenbar will er sich mit dieser "Kontrollpflicht" eine Reparatur ersparen.
Darauf haben Sie aber Anspruch.

* Führt Gartenpflege zum Nutzungsrecht *
Seit 1978 wohne ich in einem 3-Familien-Haus zur Miete.
Vom ersten Tag an habe ich den Garten gepflegt.
Nun soll dieser verkauft werden.
Gibt es ein Recht, das es mir erlaubt, nach 30 Jahren Pflege den Garten weiterhin nutzen zu können?

Leider Nein.
Grundsätzlich kann ein Eigentümer den Gebrauch und die damit verbundene Erhaltung eines Grundstückes, hier des Gartens, auf Dauer vertraglich gewähren.
Haben Sie mit Ihrem Vermieter einen Vertrag abgeschlossen, können Sie das sogenannte Dauernutzungsrecht beweisen.
Ohne Vertrag kann Ihnen beim Grundstücksverkauf der Zutritt zum Garten verweigert werden.

* Fahrtkosten absetzbar *
Egal ob mit Kollegen oder dem Partner -
Egal ob mit Kollegen oder dem Partner - bei beruflich veranlassten Fahrgemeinschaften können alle Mitglieder die Fahrkosten steuerlich geltend machen.
Vorraussetzung ist, dass mit der Fahrgemeinschaft wirklich der tägliche Weg zur Arbeit bestritten wird.
Geltend gemacht werden können für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer.

* Urteile *
Gericht verurteilt angeblichen Magier
Als absolut filmreifen Tatbestand hatte ein Karlsruher Amtsrichter die Abzocke von zwei Männern bezeichnet.
Und in der Tat: Die Art und Weise, wie die beiden Täter eine 59jährige Altenpflegerin mit geheimnisvollen Rituale um ihre Altersvorsorge erleichterten, bietet ausreichend für einen abendfüllenden Kinofilm.
Der 35-jährige Hauptangeklagte wurde wegen gemeinschaftlichen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt, sein 57 Jahre alter Vater erhielt zwei Jahre und 6 Monate.
Das Gauner-Duo hat für den Richter eine "hohe kriminelle Energie" an den Tag gelegt.
Mit allerlei Hokus-Pokus habe es sich das Vertrauen der leichtgläubigen Frau erschlichen und diese dann um mindestens 165.000 Euro erleichtert.

* Kontogebühren *
Kunden müssen sich informieren
Bankkunden müssen sich selbst über Gebühren für die Kontoführung alter Sparbücher informieren.
Mit der Kontoeröffnung akzeptiert der Verbraucher ein mögliches Entgelt für Sparbücher, selbst wenn es erst nach Kontoeröffnung neu eingeführt wurde, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart.
Zu finden seien die Informationen in den jeweiligen Preisverzeichnissen.
Die Bank müsse die Kunden nicht gesondert informieren.
Letztlich könne der Kunde nur sein Sparkonto kündigen.

* Gericht: *
Gebühren für Darlehenskonten unzulässig
Banken dürfen für ein Darlehenskonto keine Kontogebühren von Privatkunden verlangen.
Solche Klauseln seien unwirksam, entschied der BGH in Karlsruhe.
Die Bank führe ein solches Konto ausschließlich für ihre eigene Buchhaltung, begründeten die Richter.
Der Bankkunde werde durch seinen Kreditvertrag oder einen Zins- und Tilgungsplan informiert, von einem Darlehenskonto aber habe er nichts.
Deswegen könne er auch nicht verpflichtet werden, dafür zu zahlen.
Geklagt hatte ein Verbraucherschutzbund.

* Vergessenes Sparbuch wird nicht wertlos *
Vergessenes Sparbuch wird nicht wertlos
Das geht aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt hervor.
Demnach müssen Banken Auskunft über das Guthaben von alten Sparbüchern erteilen, wie der Deutsche Anwaltsverein in Berlin mitteilt.
Im verhandelten Fall hatte ein Kläger erst nach dem Tod seines Vaters von dem 1959 eingerichteten Sparbuch erfahren.
Er verlangte von der Bank Auskunft über das Guthaben und die Auszahlung des Betrags.
Diese weigerte sich und bestritt, dass das Sparbuch echt sei.
Die Richter wollten diese Begründung aber nicht akzeptieren.

* Maß-Einbauküche ist kein Hausrat *
Eine Hausratversicherung ist nicht zwingend für alle Schäden an Möbeln in Haus oder Wohnung zuständig.
So ist etwa eine Küche, die individuell auf den betreffenden Raum zugeschnitten wurde, Bestandteil des Gebäudes.
Schäden an der Maßeinbauküche werden deshalb von der Wohngebäudeversicherung reguliert.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandgerichts Köln hervor.
Eine Einbauküche, die aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen zusammengesetzt ist, zählt hingegen zum Hausrat.

* Mieter muss Gefährdung
durch Schimmel beweisen *
Bei Schimmel in der Wohnung kann nicht einfach die Miete gemindert werden.
Der Mieter muss nachweisen, dass es eine konkrete Gefährdung für seine Gesundheit gibt, und er muss Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen.
Dafür sei ein ärztliches Attest erforderlich, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein (DAV) mit Bezug auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az: 12 U 164/09).
Im Falle eines Rechtsstreits gebe das Gericht dann ein Sachverständigengutachten in Auftrag.

* Bundesrichter schränken Befristungsverbot ein. *
Ein Mitarbeiter kann auch dann wieder befristet eingestellt werden, wenn seine letzte Beschäftigung beim selben Arbeitgeber mehr als drei Jahre zurückliegt.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und wies damit die Klage einer Lehrerin aus Sachsen zurück.
Laut Gesetz können Beschäftigungsverhältnisse ohne einen sachlichen Grund bis zu zwei Jahre befristet werden.
Das gilt aber nicht, wenn es zuvor bereits ein Beschäftigungsverhältnis beim selben Arbeitgeber gab. Dieses Verbot schränkten die obersten Arbeitsrichter mit ihrer Entscheidung ein.

* Muss die Verwaltung Sperrmüll entfernen *
In unserem Mietshaus ist das Treppenhaus total mit Sperrmüll zugestellt.
Ein Rundschreiben der Hausverwaltung brachte nichts.
Muss sie da nicht mehr tun?
Doch sollte sie.
Erfahrungsgemäß ist niemand bereit, den Sperrmüll zu beseitigen.
Die Folge: es sammelt sich immer mehr an, die Brandgefahr erhöht sich und die Fluchtwege sind verstellt.
Der Vermieter sollte daher durch Rundschreiben nicht nur dazu auffordern, den Müll zu beseitigen, sondern auf etwaige Folgen hinweisen - z. B. die kostenpflichtige Beseitigung für alle Mieter.
Fruchten die Hinweise nicht, muss er die Beseitigung veranlassen und die Kosten, sofern niemand verantwortlich zu machen ist, von allen Mieter zurückverlangen.

* Klagen gegen Kinderlärm künftig unmöglich *
Eine Eigentümergemeinschaft kann eine Volldämmung der Fassade auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer durchsetzen.
Das gilt zumindest dann, wenn mit dieser Maßnahme bestehende Mängel dauerhaft beseitigt werden.
Das hat das OLG Frankfurt entschieden.
In dem Fall hatte sich in einer Eigentumswohnung Schimmel gebildet.
Schuld daran waren Mängel der Fassade.
Ein Gutachten ergab, dass zur Behebung des Mangels entweder die Giebelseite für rund 17.000 Euro oder die komplette Hausfassade für etwa 34.900 Euro gedämmt werden könne.
Die Wohnungseigentümer beschlossen, die komplette zu dämmen.
Ein Wohnungseigentümer hielt das nicht für erforderlich und meinte, eine Teildämmung sei ausreichend.
Seine Klage war erfolglos.

* Auch bei großem Aufwand *
Handwerker müssen Mängel beseitigen
Handwerker müssen Defekte beheben, auch wenn es aufwendig ist.
Das entschied der BGH in Karlsruhe.
Können Mängel nur auf eine bestimmte Weise behoben werden, dürfen Auftraggeber ein anderslautendes Angebot des Handwerkers zurückweisen.
Im verhandelten Fall hatte ein Hauseigentümer bei einem Handwerker eine Holztreppe bestellt, die allerdings mangelhaft eingebaut wurde.
Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Mangel im eingebauten Zustand nicht zu beheben sei.
Die Treppe musste wieder ausgebaut werden.
Diesen Aufwand wollte der Handwerker nicht betreiben und schlug andere Maßnahmen vor, die der Auftraggeber verweigerte.
Die Richter gaben dem Auftraggeber Recht.
Zwar sei es grundsätzlich Angelegenheit des Handwerkers zu entscheiden, wie er den vertragsgerechten Zustand herstelle.
Sei dies jedoch nur auf eine Weise möglich, sei er dazu verpflichtet, entsprechend vorzugehen.

* Alkoholkranken darf nicht ohne weiteres gekündigt werden *
Ein Arbeitgeber darf einen alkoholkranken Mitarbeiter nicht ohne weiteres entlassen.
Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz.
Vor einer Kündigung müsse der Angestellte die Möglichkeit bekommen, eine Entziehungskur machen.
Erst wenn der Mitarbeiter diese Chance ungenutzt lasse, komme eine Entlassung oder Änderungskündigung infrage (Az: 10 Sa 419/10).

Kein Fehlverhalten
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einer Krankenschwester statt.
Die Frau ist nach eigenen Angaben alkoholkrank.
Nachdem es mehrere unliebsamen Zwischenfälle gab, kündigte der Arbeitgeber ihr fristlos, bot der Klägerin jedoch zugleich eine schlechter bezahlte Stelle an.
Die Richter waren der Meinung, der Arbeitgeber habe voreilig gehandelt.
Denn Alkoholsucht sei nicht wie ein vorwerfbares Fehlverhalten, sondern wie eine Krankheit zu werten.
Für den Arbeitgeber bedeute dies, dass er dem Mitarbeiter vor der Kündigung eine Chance auf Behandlung geben muss, stellten die Richter klar.

* Schweigegeld gefordert: Kündigung rechtens *
Wer als Betriebsprüfer Schweigegeld fordert, riskiert seinen Rauswurf.
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz rechtfertigt ein solches Verhalten die fristlose Kündigung.
Das Gericht wies mir seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Betriebsprüfers ab.
Nach Angaben eines Autohändlers hatte ihm der Kläger angeboten, einen Prüfbericht zu schönen, wenn er dafür 15.000 Euro Schweigegeld bekomme.
Der Betriebsprüfer war für einen Autohersteller tätig.
Der Händler wandte sich jedoch an den Hersteller, der den Kläger daraufhin fristlos rauswarf.
Der Gekündigte bestritt den Vorwurf.
Gleichwohl wertete das LAG die Reaktion des Automobilherstellers als rechtmäßig.
Der Betriebsprüfer habe zu erkennen gegeben, dass er bestechlich sei.
Ein bestechlicher Mitarbeiter handle den Interessen des Arbeitgebers zuwider.
Daher sei ein Rauswurf vertretbar.

* Wenn Vermieter grundlos kündigen darf *
Wohnen Mieter und Vermieter unter einem Dach, haben Vermieter ein Sonderkündigungsrecht.
Allerdings gilt das nur Ein- und Zweifamilienhäuser mit Einliegerwohnung.
Hier könne der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das gelte selbst dann, wenn sich der Mieter nichts zu Schulden kommen lassen hat.
Vorraussetzung sei, dass der Vermieter tatsächlich mit im Haus wohne und seine Wohnung nicht nur als Wochenenddomizil nutze.
Anders wenn im Haus noch eine dritte Wohnung gibt.
Dann scheide das Sonderkündigungsrecht aus - auch wenn der Vermieter die dritte Wohnung nicht mehr vermiete, sondern in seinen Wohnbereich integriert habe.
Will der Vermieter das Mietverhältnis beenden, muss er um eine drei Monate verlängerte Kündigungsfrist einhalten.
Je nach Wohndauer des Mieters beträgt die Kündigungsfrist dann zwischen sechs und 15 Monaten.
Der gekündigte Mieter kann sich auf die Sozialklausel berufen, wenn die Räumung der Wohnung für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
Dann muss notfalls ein Gericht entscheiden, welche Interessen vorgehen.

* Gericht weist Banken in ihre Schranken *
Banken dürfen keine Gebühren verlangen, wenn sie einem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden.
Das hat das LG Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Deutsche Bank entschieden.
In ihren Geschäftsbedingungen behielt sich die Bank das Recht vor, ihren Kunden den Kontoauszug per Post zuzusenden, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker oder online abrufen.
Dafür sollten sie eine Gebühr von 1,94 Euro zuzüglich Porto zahlen.
Doch laut Urteil ist diese Gebühr unzulässig.
Eine Bank ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren.
Ein Entgelt dafür sei nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Kunde selbst die Zusendung der Auszüge verlangt.
Diese Ausnahme liegt bei der Deutschen Bank nicht vor, stellten die Richter fest.
Betroffene Bankkunden können diese Gebühr nun zurückfordern.

* Kritik an Firma kein Grund zur Kündigung *
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention.
Das hat das LG Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Deutsche Bank entschieden.
In ihren Geschäftsbedingungen behielt sich die Bank das Recht vor, ihren Kunden den Kontoauszug per Post zuzusenden, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker oder online abrufen.
Dafür sollten sie eine Gebühr von 1,94 Euro zuzüglich Porto zahlen.
Doch laut Urteil ist diese Gebühr unzulässig.
Eine Bank ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren.
Ein Entgelt dafür sei nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Kunde selbst die Zusendung der Auszüge verlangt.
Diese Ausnahme liegt bei der Deutschen Bank nicht vor, stellten die Richter fest.
Betroffene Bankkunden können diese Gebühr nun zurückfordern.

* Entschädigung vom Friseur *
Für eine Haarglättung mit schmerzhaften Folgen muss ein Bremer Friseur einer Kundin 4.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht.
Bei der Behandlung im Oktober 2009 wurde die Kopfhaut der Frau so stark verätzt, dass sie ihre Haare komplett abschneiden und etwa ein halbes Jahr eine Perücke Tragen musste.

* Absetzbar: Kombiniertes Wohn- und Arbeitszimmer *
Auch ein teilweise als Büro genutztes Wohnzimmer kann steuerlich absetzbar sein.
Das hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Nach Mitteilung des Gerichts gewährten die Finanzämter bisher nur einen Steuernachlass bei überwiegend beruflicher Verwendung:
"Wenn jemand in seinem Arbeitszimmer auch gebügelt hat, war das bisher ein Ausschlusskriterium", sagte der Pressesprecher des Gerichts, Heinz Neu.
Nach dem neuen Urteil schließe auch eine wesentliche private Nutzung die Anerkennung der Betriebskosten nicht mehr aus.
Im konkreten Fall hat ein Unternehmer geklagt, der im Wohnzimmer seines Mietshauses auch einen Arbeitsbereich mit Schreibtisch und Büroregalen unterhält.
Nach dem Urteil darf er die Kosten für das Zimmer zur Hälfte als "Betriebsausgaben" auf seine Einkommensteuer anrechnen.
Eine mögliche Revision vor dem Bundesfinanzhof steht noch aus.
Bis dahin empfiehlt Gerichtssprecher Neu Personen, die ihr Arbeitszimmer privat nutzen:" Sie können versuchen, die Kosten anteilig bei der Steuerklärung geltend zu machen.
Sollte das Finanzamt widersprechen, können Sie Einspruch einlegen."
(Aktenzeichen 10 K 4126/09).

* 7,2-Millionenklage-Euro-Klage *
Im Hamburger Prozess um Schadenersatz in Millionenhöhe das das Landgericht die Pauschalzahlung von 7,2 Millionen Euro abgewiesen.
Eine 25 Jahre alte Frau , die seit einem Autounfall 2004 pflegebedürftig ist, fordert das Geld von der Haftpflichtversicherung.
Sie wollte keine Rente, sondern die Summe als Einmahlzahlung bekommen.
Stattdessen sprach die Kammer der jungen Frau ein Schmerzensgeld über 430.000 Euro und eine Rente zu.

* Schwangere darf Vertrag kündigen *
Ein Vertrag mit einem Fitnessstudio kann aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Dieser liegt auch dann vor, wenn sich eine Schwangere subjektiv nicht mehr in der Lage fühlt, das Studio zu nutzen.
Das hat das Amtsgericht München entschieden (Aktenzeichen: 251 C 26718/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein mitteilt.
In dem Fall hatte eine Frau einen Vertrag mit einem Fitnessstudio über 24 Monate abgeschlossen.
Zwei Monate später wollte sie den Vertrag vorzeitig beenden, da sie schwanger und ein Besuch des Studios nicht mehr möglich sei.
Das Sportstudio war jedoch der Ansicht, es gebe keinen Grund für die Kündigung, und verlangte die Zahlung aller Beiträge.
Das Gericht befand, dass die Schwangerschaft an sich keinen Kündigungsgrund darstelle, da eine Schwangere bis kurz vor der Entbindung Sport treiben könne.
Es komme aber nicht allein auf die medizinische Sicht an, sondern auch auf das subjektive Befinden der Frau.
Im vorliegenden Fall leide die Schwangere an schwerer Übelkeit.
Deshalb sei die Kündigung gerechtfertigt.

* Urlaub genehmigen lassen *
Bezieher von Krankentagegeld dürfen nicht ohne weiteres in den Urlaub fahren.
Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht.
Bei der Behandlung im Oktober 2009 wurde die Kopfhaut der Frau so stark verätzt, dass sie ihre Haare komplett abschneiden und etwa ein halbes Jahr eine Perücke Tragen musste.

* Haftstrafe nach Skandal um Ekelfleisch *
Der Haupangeklagte im Prozess um einen der größten Ekelfleischskandale in Deutschland muss zwei Jahre ins Gefängnis.
Der 60-Iährige hatte laut Urteil in 22 Fällen nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch mit neuen Etiketten versehen und mit Hilfe zweier Geschäftspartner vor allem an Berliner Dönerbuden verkauft.
Das Landgericht Augsburg verurteilte den Wertinger Fleischfabrikanten wegen gewerbsmäßigen Betrugs.
Der 60-Jährige und seine Geschäftspartner hatten mit 130 Tonnen Fleisch gehandelt und rund 150000 Euro umgesetzt.
Die Ware sei nicht gesundheitsschädlich gewesen, sondern habe aus formalen Gründen die Zulassung verloren, betonte der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale.
Als besonders gravierend wertete er jedoch, dass der Angeklagte nach dem Bekanntwerden des Skandals im Sommer 2007 gegen ein Gewerbeverbot verstieß und über eine Strohfrau weiter mit Fleisch handelte.
Ausgelöst hatte den Ekelfleisch-Skandal ein Lastwagenfahrer.
Im Sommer 2007 brachte er mehrere Tonnen Fleischabfälle in die Wurst- und Fleischfabrik in Bayerisch-Schwaben und beobachtete wie der Angeklagte die Ware heimlich umetikettierte.

* Vorjahresurlaub: *
Anspruch früh melden
Wer Urlaubsansprüche aus Vorjahren retten will, muss sie rechtzeitig geltend machen.
Das Bundesarbeitsgericht wies zwei Klagen ab, bei denen lange krankgeschriebene Beschäftigte solche Ansprüche zu spät angemeldet hatten.
In einem Fall hatte ein Mitarbeiter nach dreieinhalb Jahren Krankschreibung im zweiten Halbjahr 2008 zwar noch seinen Jahresurlaub für das Jahr genommen.
Die Urlaubsansprüche für die drei Kalenderjahre davor machte er aber erst 2009 geltend.
Dies hätte aber noch 2008 geschehen müssen.

* Telefonverträge nicht an der Haustür abschließen *
Telefon- und Internetverträge sollten nie an der Haustür oder an Ständen im Supermarkt unterschrieben werden.
Viele Tarifanbieter werben auf diesen Wegen um neue Kunden und locken bei sofortigem Vertragsabschluss mit besonders günstigen Tarifen.
Darauf weist das Telekommunikationsportal Teltarif.de hin.
Oft gebe es die vermeintlichen Sonderangebote aber auch im regulären Verkauf.
Grundsätzlich sollten Verbraucher nur Verträge unterschreiben, die sie geprüft haben.
Neben den Kosten sind auch Anschlussgebühren oder Vertragslaufzeiten einen Blick wert.
An der Haustür oder per Telefon abgeschlossene Verträge können innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen werden.
Das geht nicht, wenn der Vertrag im Laden eines Tarifanbieters unterzeichnet wurde.

* Schlechte Arbeit führt nicht automatisch zur Kündigung *
Ein Arbeitgeber kann einem Angestellten nicht einfach mit der Begründung kündigen, er würde zu viele Fehler machen.
Eine solche Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass die "Durchschnittsleistung" der vergleichbaren anderen Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum Arbeitgeber dokumentiert wird.
Nur so kann festgestellt werden, ob der gekündigte Arbeitnehmer die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit über längere Zeit hinweg erheblich überschritten hat.
Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München (Az: 3 Sa 764/10) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
In dem Fall war die Klägerin als kaufmännische Angestellte beim Versand von Paketen und Frachtbriefen für die Erfassung nationaler und internationaler Frachtdaten zuständig.
Nach einer Reihe von Fehlern, wie der Aufnahme einer falschen Länderkennung oder der falschen Bezeichnung des Frachtgutes, kündigte ihr der Arbeitgeber.
Die Kündigung sei aber unwirksam, stellte das Gericht nun fest.
Der Arbeitgeber könne nicht darlegen, wie hoch die durchschnittliche Fehlerquote im Unternehmen gewesen sei.

* Vermietung an Familie:
Steuerabzug nur bei Nachweis *
Auch bei Mietverträgen zwischen nahe stehenden Personen können Eigentümer Ausgaben steuerlich geltend machen.
Auch bei Mietverträgen zwischen nahe stehenden Personen können Eigentümer Ausgaben steuerlich geltend machen.
Allerdings müssen die Verträge wirksam vereinbart worden sein, wie der Eigentümerverband Haus & Grund erklärt.
Auch müsse die Vereinbarung dem entsprechen, was zwischen Fremden üblich ist.
Wird die Miete in Form von Dienstleistungen erbracht, muss der Wert der Miete im Voraus vereinbart werden und nachvollziehbar sein.
Ansonsten würden die Vereinbarungen steuerlich nicht anerkannt, entschied das Hessische Finanzgericht(Az.: 3 K 646/06 und 3 K 2511/06).
In dem Fall hatte der Kläger sein Einfamilienhaus an seine Eltern vermietet.
Für 2002 und 2003 machte er in seiner Steuererklärung Werbungskosten sowie Abschreibungen (AfA) geltend.
Einnahmen gab er nicht an.
Das Finanzamt lehnte die Anerkennung der Werbungskosten aufgrund der unentgeltlichen Überlassung des Hauses ab.

* Betrüger verurteilt *
Ein Internetbetrüger ist vom Heidelberger Landgericht zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige Internet-Nutzer von Thailand aus um über 130.000 Euro prellte.
So hatte der Mann zwischen 2007 und 2010 über fiktive oder gekaperte Accounts auf Verkaufsportalen wie Ebay Waren gegen Vorkasse oder Anzahlung angeboten - Handys, Spielkonsolen und Weine.
Ausgeliefert hat er aber nichts.
Verurteilt wurde er für rund 320 Fälle des Betrugs und der Urkundenfälschung.

* Gericht stärkt Recht auf Unterhalt *
Verzögerte Ausbildung durch eigene Kinder
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige Internet-Nutzer von Thailand aus um über 130.000 Euro prellte.
So hatte der Mann zwischen 2007 und 2010 über fiktive oder gekaperte Accounts auf Verkaufsportalen wie Ebay Waren gegen Vorkasse oder Anzahlung angeboten - Handys, Spielkonsolen und Weine.
Ausgeliefert hat er aber nichts.
Verurteilt wurde er für rund 320 Fälle des Betrugs und der Urkundenfälschung.

* Gericht stärkt Recht auf Unterhalt *
Verzögerte Ausbildung durch eigene Kinder
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 42-Jährige Internet-Nutzer von Thailand aus um über 130.000 Euro prellte.
So hatte der Mann zwischen 2007 und 2010 über fiktive oder gekaperte Accounts auf Verkaufsportalen wie Ebay Waren gegen Vorkasse oder Anzahlung angeboten - Handys, Spielkonsolen und Weine.
Ausgeliefert hat er aber nichts.
Verurteilt wurde er für rund 320 Fälle des Betrugs und der Urkundenfälschung.

* Gericht bestätigt Meisterzwang beim Handwerk *
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den umstrittenen Meisterzwang im Handwerk bestätigt.
Es wies gestern die Klagen einer Friseurin und eines Dachdeckers ab, die sich ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig machen wollten.
Die Anforderungen der deutschen Handwerksordnung, wonach für eine Selbstständigkeit entweder ein Meisterbrief oder eine sechsjährige Berufserfahrung als "Altgeselle" notwendig sind, seien verhältnismäßig, entschied das oberste deutschen Verwaltungsgericht.
Die Handwerker würden nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt.
Sie würden auch nicht gegenüber EU-Ausländern benachteiligt.
Damit besteht der Meisterzwang in 41 "gefahrengeneigten" Branchen fort.
Dazu zählen unter anderem Gerüstbauer, Maurer, Fleischer und eben auch Dachdecker und Friseure.
Der Meistertitel oder die langjährige Berufserfahrung sollen gewährleisten, dass die Handwerker sichere Arbeit abliefern.

* Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen *
Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie im Einzelnen belegen kann.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Konkret verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan hat.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Mitarbeiters ab.
Er behauptete, für seinen früheren Arbeitgeber knapp 700 Überstunden geleistet zu haben, die er aber nicht mit Belegen nachweisen konnte.


* Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen *
Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie im Einzelnen belegen kann.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Konkret verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan hat.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Mitarbeiters ab.
Er behauptete, für seinen früheren Arbeitgeber knapp 700 Überstunden geleistet zu haben, die er aber nicht mit Belegen nachweisen konnte.


* Arbeitnehmer muss Überstunden nachweisen *
Ein Arbeitgeber muss im Streitfall Überstunden nur dann bezahlen, wenn der Mitarbeiter sie im Einzelnen belegen kann.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Konkret verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan hat.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Mitarbeiters ab.
Er behauptete, für seinen früheren Arbeitgeber knapp 700 Überstunden geleistet zu haben, die er aber nicht mit Belegen nachweisen konnte.


* Hospitanten haben Urlaubsanspruch *
Auch Praktikanten können Anspruch auf Urlaubstage haben.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Konkret verlangten die Richter, dass der Arbeitnehmer darlegt, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er Überstunden geleistet und was er konkret getan hat.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Mitarbeiters ab.
Er behauptete, für seinen früheren Arbeitgeber knapp 700 Überstunden geleistet zu haben, die er aber nicht mit Belegen nachweisen konnte.


* Waffenbesitzer müssen für Kontrolle zahlen *
Waffenbesitzer müssen kommunale Gebühren für unangemeldete und verdachtsunabhängige Kontrollen bezahlen.
Das hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden und die Klage eines Mannes gegen die Stadt Heilbronn abgewiesen.
Der Besitzer von 38 Lang- und Kurzwaffen hatte gegen die Stadt geklagt, nachdem diese für eine Überprüfung seines Tresors 50 Euro erhoben hatte.
Das hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden und die Klage eines Mannes gegen die Stadt Heilbronn abgewiesen. Das hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden und die Klage eines Mannes gegen die Stadt Heilbronn abgewiesen.
Der Besitzer von 38 Lang- und Kurzwaffen hatte gegen die Stadt geklagt, nachdem diese für eine Überprüfung seines Tresors 50 Euro erhoben hatte.
Der Vorsitzende Richter Eckhard Proske stellte in dem Urteil fest, die Erhebung der Gebühr für die durchgeführte Waffenkontrolle sei rechtmäßig (Az.: 5 K2953/10).
Der Kläger, ein Sportschütze und Waffensammler, hatte argumentiert, die Gebühr sei rechtswidrig, da das Waffengesetz des Bundes die Kommunen nicht zur Erhebung ermächtige.
Zudem habe er die Überprüfung weder veranlasst noch liege sie in seinem Interesse.
Dem Gericht zufolge knüpft die Waffenkontrolle "wegen der besonderen Gefährlichkeit des Waffenbesitzes allein an den Waffenbesitz als solchen an".
Mit dem Kauf einer Waffe sei die zuständige Behörde auch ohne besondere Genehmigung seitens des Besitzers zu Überprüfung berechtigt, erläuterte eine Gerichtssprecherin.
Das Gebührenrecht ist demnach Länderkompetenz.


* Matratzenzwischenbezüge *
Gesetzlich Krankenversicherte mit einer Hausstaubmilbenallergie haben Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge.
Das entschied das Landessozialgericht Sachsen -Anhalt.
In dem Fall litt der Kläger unter einer Hausstaubmilbenallergie.
Bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung beantragte er die Erstattung der Kosten für zwei allergendichte Matratzenzwischenbezüge.
Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung legte er vor.
Die Krankenkasse lehnte ab: Bei den Überzügen handele es sich um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens.
Außerdem seien sie nicht in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen.
Das sahen die Richter anders.
Um die allergieauslösenden Kontakte mit dem Kot der Hausstaubmilbe zu verhindern, seien die antiallergenen Matratzenbezüge ein geeignetes Mittel.
Sie seien kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand, der von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgenommen sei.
Die Richter sahen zudem einen Unterschied zu antiallergener Bettwäsche: Diese habe eine Doppelfunktion als medizinisches Hilfsmittel und als Gebrauchsgegenstand des Alltags.
Dagegen hätten die Matratzenzwischenbezüge nur die Funktion, vor dem Allergen zu schützen.


* Verjährungsfrist 31. Dezember *
Viele Steuerzahler sind nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Wer aber mit einer Steuererstattung rechnen kann, sollte eine Erklärung beim Finanzamt einreichen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.
Das Gesetz räume Steuerzahlern einige Jahre Zeit für die Abgabe ein.
Laut Bundesfinanzhof tritt nach vier Jahren Verjährung ein (Az.: M R 53/10).
Das heißt: Die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2007 kann noch bis zum 31. Dezember eingereicht werden.


* Urteil: Pflegezeit nur einmal beanspruchbar *
Für die Pflege eines nahen Angehörigen können Arbeitnehmer nur einmalig eine Auszeit beantragen.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt und wies damit die Klage eines Betriebsmittelkontrolleurs aus Baden-Württemberg zurück.
Mit der erstmaligen Erklärung der Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber sei jeder weitere Anspruch erloschen.
Das gelte selbst dann, wenn die genommene Pflegezeit unter der gesetzlich festgelegten Höchstdauer von sechs Monaten liege, urteilte der Neunte Senat.
Die Frage, ob die Pflegezeit zeitlich gestückelt werden kann oder im Block beansprucht werden muss, beantworteten die obersten Arbeitsrichter nicht.
Die Klage des Mannes war in allen Instanzen erfolglos.


* Bei strittiger Rechnung keine Telefonsperrung *
Eine Telefongesellschaft darf ihren Kunden den Telefonanschluss bei einem Streit über eine Rechnung nicht einfach sperren.
Das hat das Landgericht München I in einer einstweiligen Verfügung gegen einen Telefonanbieter entschieden (Az: 37 O 2l2l0/11).
Das gilt auch, wenn Kunden sich weigern, einen Teil der Rechnung zu zahlen.
In dem verhandelten Fall hatte ein Telefonanbieter den Anschluss einer Kundin gesperrt.
Die Frau hatte sich zuvor geweigert, rund 163 Euro aus ihrer Telefonrechnung zuzahlen, weil die Entgelte aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar waren.
Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so müsse die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen, hieß es.


* Gericht hebt Urteil zu Sportwetten auf *
Hartz-IV- Empfänger sind nicht automatisch von Sportwetten ausgeschlossen.
Das entschied das Oberlandesgericht Köln.
Es hob damit eine einstweilige Verfügung des Landgerichts auf.
Ein Konkurrent hatte Westlotto verpflichten wollen, einen Tipper zu sperren, wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass er sich seine Wette nicht leisten kann. Ein solcher Eintrag sei nicht zumutbar, so das OLG.


* Gericht untersagt gewaltsames Schieben *
Ein Einkaufswagen sollte nicht mit Gewalt über eine Fußmatte am Geschäftseingang geschoben werden.
Ein Einkaufswagen sollte nicht mit Gewalt über eine Fußmatte am Geschäftseingang geschoben werden.
Denn wenn ein Kunde aus diesem Grund stürzt, kann der Geschäftsinhaber nicht haftbar gemacht werden, entschied das Oberlandesgericht Koblenz, wie die Neue Juristische Wochenschrift berichtet.
In dem behandelten Fall war eine Frau am Eingang eines Geschäfts gestürzt und verletzte sich, als sie mit dem Wagen an einer Matte hängen blieb.
Vom Geschäftsinhaber forderte sie Schadensersatz.
Die Fußmatte stelle keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, so die Richter.
Die Klägerin hätte ihren Einkaufswagen nicht mit Gewalt über die Matte schieben dürfen.


* Sicherheitshinweise nach Reifenwechsel *
Landgericht verurteilt Werkstatt - Klagenden Autofahrer trägt aber Mitschuld
Wegen mangelhafter Sicherheitshinweise nach dem Reifenwechsel muss eine Autowerkstatt nach einem Unfall dem Fahrer Schadenersatz zahlen.
Das urteilte das Landgericht Heidelberg in einem Berufungsverfahren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Werkstatt nicht deutlich genug daraufhin gewiesen hatte, dass die Radschrauben neu aufgezogener Winterreifen nach den ersten maximal 100 Kilometern nach gezogen werden müssen.
Lediglich auf der Rechnung unterhalb der Unterschriftenzeile und ohne besondere Kennzeichnung stand ein Hinweis auf die Pflicht, wie das Gericht jetzt mitteilte.
Das Urteil war bereits am 27. Juli gesprochen worden.
Ein Mann hatte geklagt, weil er von der Werkstatt einen Schaden in Höhe von 4.000 Euro ersetzt bekommen wollte.
Nach dem er 1.900 Kilometer gefahren war, hatte sich ein Reifen während der Fahrt auf der Autobahn gelöst und einen Unfall verursacht.
Das Gericht gab ihm nun in der Berufungsinstanz recht.
Allerdings trage der Kläger eine Mitschuld von 25 Prozent, weil er die Lockerung hätte bemerken müssen und nicht rechtzeitig zur Werkstatt gefahren war.





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Sollte ich in irgendeiner Weise gegen das COPYRIGHT Gesetz verstoßen haben, bitte ich Sie das zu entschuldigen und um Benachrichtigung per Mail, ich werde dann das Gif, Bild oder den Artikel umgehend löschen.
Dabei möchte ich wie schon erwähnt aber nochmals zu Bedenken geben, dass ich als Schwerbehinderter ohne jegliche finanzielle Unterstützung meine Homepage betreibe, um anderen kranken Menschen Informationen, Poesie und auch Lustiges zukommen lassen.

Man mir wie schon erwähnt auch oft Texte/Bilder etc. zusendet, um mir hinsichtlich meiner Handicaps etwas Erleichterung zu verschaffen.
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