Das Elterngeld Wer bekommt Elterngeld?
Elterngeld gibt es u. a. für Angestellte, Beamte, Selbstständige, Hausfrauen, Studierende und Auszubildende, die nach der Geburt eines Kindes die Betreuung übernehmen. In dieser Zeit darf man maximal 30 Stunden die Woche arbeiten, Azubis sogar mehr.
Die wichtigsten Fragen: Bekommen auch Ausländer Elterngeld?
Alle Staatsangehörigen, die aus EU-Ländern und der Schweiz kommen und in Deutschland leben bzw. erwerbstätig sind, haben Anspruch. Für andere Nationalitäten gilt: Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, bekommt Elterngeld. Hat derjenige nur eine Aufenthaltserlaubnis, muss er in Deutschland auch arbeiten dürfen oder schon gearbeitet haben. Keinen Anspruch haben Personen, die nur für einen befristeten Zeitraum in Deutschland arbeiten oder ausgebildet
werden.
Bekommen auch Deutsche, die im Ausland leben, Elterngeld?
Nur wenn sie nicht ausländische Leistungen beziehen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
67 Prozent des vorherigen monatlichen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurden, werden dabei nicht mitgerechnet. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld pro Kind um je 300 Euro.
Wieviel Elterngeld bekommt man, wenn man weiterhin Teilzeit arbeitet?
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt sein Gehalt und Elterngeld dazu. Hat jemand vor der Geburt 1.800 Euro verdient und erhält jetzt 1.200 Euro, beträgt die Differenz 600 Euro. Von dieser Differenz werden 67 Prozent berechnet. Es gibt also 402 Euro Elterngeld.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Für zwölf Monate - nimmt der andere Elternteil auch Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Zahlung um zwei weitere Monate. Berechnungsgrundlage ist für diese acht Wochen das Gehalt des Betreuenden. Alleinerziehende haben 14 Monate
Anspruch auf Elterngeld.
Werden Geringverdiener besonders unterstützt?
Ja. Wer im Jahr vor der Geburt monatlich weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, erhält ein erhöhtes Elterngeld. Beispiel: Ein Elternteil verdient vor der Geburt 800 Euro. Die Differenz zu 1.000 Euro beträgt 200 Euro. Die werden durch zwei geteilt, ergibt 100 Euro. Diese Summe wird mit 0,1 multipliziert. Dieser Faktor - in diesem Fall 10 - wird zu den 67 Prozent dazugerechnet. Der Berechtigte aus der Beispielrechnung erhält also 77 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, das sind 616 Euro.
Kann Elterngeld auch länger gezahlt werden?
Ja. Es kann auf bis zu 28 Monate gestreckt werden. Dann werden aber nur halbe Monatsbeträge gezahlt.
Ab wann wird das Elterngeld gezahlt?
Es gilt die Stichtagsregelung: Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es Elterngeld. Für Kinder, die bis 31. Dezember 2006 zur Welt kamen, gibt es das bisherige Erziehungsgeld.
Ab welchem Monat nach der Geburt wird das Elterngeld gezahlt?
Erwerbstätige Frauen erhalten bis acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, danach gibt es für zehn beziehungsweise 12 weitere Monate Elterngeld. Das Mutterschaftsgeld wird voll auf das Elterngeld angerechnet.
Erhalten Arbeitslose Elterngeld?
Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen kein Elterngeld. Grund: Wenn sie in Elternzeit gehen, gelten sie nicht mehr als arbeitslos, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Das aber ist Voraussetzung für den ALG-I-Anspruch. Für Bezieher von ALG II muss "Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit" vorliegen. Diese Anspruchsberechtigten erhalten Elterngeld in der Mindesthöhe von 300 Euro monatlich, zusätzlich zum ALG II.
Bekommen auch Unverheiratete, Stiefeltern und Erziehende in gleichgeschlechtlichen Ehen Elterngeld?
Ja. Wichtig ist, dass sie das Kind nach der Geburt betreuen. Es muss nicht das eigene sein. Bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern sind auch Verwandte bis dritten Grades (z. B. Großeltern, Onkel, Tanten) und ihre Ehegatten berechtigt.
Haben Adoptiveltern oder Pflegeeltern Anspruch?
Adoptiveltern erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Allerdings darf das zu betreuende Kind nicht älter als acht Jahre sein. Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Hier übernimmt das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt.
Wer bekommt Elterngeld, wenn getrennte Paare das gemeinsame Sorgerecht haben?
Anspruchsberechtigt ist derjenige, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind bei der Mutter, der Vater nimmt aber Elternzeit, muss das Kind dann auch bei dem Vater wohnen, damit er das Elterngeld bekommt.
Wann gibt es den Geschwisterbonus?
Ist ein Geschwisterkind bei der Geburt eines Kindes noch nicht drei Jahre alt, wird zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Das sind zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei drei oder mehr Kindern genügt es, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wieviel Elterngeld bekommt eine Mutter, wenn sie in Elternzeit ist und vor der Geburt eines weiteren Kindes nicht wieder berufstätig war?
Sie erhält den Mindestsatz des Elterngeldes (300 Euro, da sie vor der Geburt des neuen Kindes nicht erwerbstätig war) plus den Geschwisterbonus.
Wird das Elterngeld versteuert?
Nein, es ist abgabenfrei. Der individuelle Steuersatz steigt aber, weil Elterngeld zu den Einkünften dazugezählt wird.
Sollten Paare die Steuerklasse wechseln?
Verheiratete Paare, die 2007 ein Kind erwarten oder Nachwuchs planen, sollten ihre Steuerklassenwahl optimieren. Derjenige Partner, der sich für die Kindererziehung aus dem Berufsleben zurückzieht, sollte die günstigere Steuerklasse III wählen, da sich das Elterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt errechnet.
Gibt es weiterhin Erziehungsgeld?
Nein. Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld. Bisher gab es für Eltern maximal 300 Euro im Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr. Verdiener über einem Einkommen von 30.000 Euro (Alleinerziehende über 23.000 Euro) hatten keinen Anspruch auf Erziehungsgeld.
Was passiert mit dem Kindergeld?
Das wird auch weiterhin gezahlt. Pro Monat gibt es 154 Euro für das erste, zweite und dritte Kind und dann für jedes weitere 179 Euro.
Können Vater und Mutter die Elterngeldmonate splitten?
Die Elternzeit kann auch aufgeteilt werden. So kann die Mutter nach einigen Monaten wieder arbeiten gehen, und der Vater betreut das Kind. In diesem Fall erhält erst sie, später er Elterngeld
Wo wird das Elterngeld beantragt?
Schriftlich bei der Elterngeldstelle, es wird maximal drei Monate rückwirkend nach Antragstellung gezahlt
Die komplette Liste und Infos sind im Internet unter: www.bmfsfj.de
Das Elterngeld
Wie immer bei allem hier auf der ganzen Seite an Erklärtem, ist es juristisch immer sicherer, wenn Sie einen prof. Rechtsbeistand hinzu ziehen!!
Alle Infos hier sind nicht als Rechtsberatung zu sehen!!
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