Kranker für Kranke * URTEILE * SOZIALES RECHT + GESETZE *

Letzte Änderung:
So. 29. März 2015


* Das Archiv Urteile *
Wie immer bei allem hier auf der
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ist es juristisch immer sicherer,
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Alle Infos hier sind nicht
als Rechtsberatung zu sehen!!










Sozialgesetzbuch (SGB) * Neuntes Buch (IX)
SGB IX 01052004b.pdf



Seit dem 1. Mai 2002 ist das BGG in Kraft.
Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes
aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz
(„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“).
HIER... mehr darüber






* Erben und Vererben *
Inforeiche Seite



Internet

Abzocker locken Internet-Surfer
auf ihre Seiten

Verbraucherzentrale Baden Württemberg


Die Rechnung flattert meist promt ins Haus
Auf der Suche nach Glückwunschkarten im Internet landete ein User bei einem Angebot für kostenlose Spiele zum Herunterladen.
Er meldete sich an und wurde auf eine Seite weitergeleitet, auf die er gar nicht wollte.
Er saß in der Internetfalle.

Eine Rechnung über 39,95 Euro flatterte dem User ins Haus, die er postwendend zurückschickte.
Es folgten zwei Mahnungen einer Münchner Rechtsanwältin, ein ausgefülltes Überweisungsformular beiliegend über nun 86,25 Euro.
Das Ganze mit Paragrafen "geschmückt" und der Androhung, es könne noch viel teurer werden.
Der User ignorierte das Schreiben vom Juli.
Seither herrscht Funkstille.

Der 26-jährige User ist kein Einzelfall.
Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Tausende weitere vor.
"Die Masche ist immer die Gleiche" , erklärt Verbraucherschützerin Brigitte Sievering-Wichers.
Ein Internet-Surfer wird mit einem vermeintlichen Gratisangebot auf eine Homepage gelotst.
Das Angebot ist vielfältig: Kochrezepte, Routenplaner, Prüfungsvorbereitung.
Dort soll man sich "registrieren".
Ein Formular taucht auf, in die persönliche Daten eingegeben werden sollen.
Name, Anschrift, Telefon, E-Mail- Adresse, Bankverbindung oder Kreditkartennummer.
"Jetzt sollten die Alarmglocken
schrillen", warnt Sievering-Wichers.
für die Kosten des "Angebots" ausgeschrieben; Ziffern tauchen nicht auf.
Und aufs Euro-Zeichen wird verzichtet.
"Sichern Sie Beweise und drucken Sie die Seite aus, wenn Sie persönliche Daten weitergeben", so der Tipp.
Aufschlussreich sei ein Blick ins Impressum.
"Oft sind es Firmen mit Sitz im Ausland", beobachtet Sievering-Wichers.
Meist in der Geschäftsform einer "Ltd".
Dann sollte der Finger nur noch einmal krumm gemacht werden - um die Seite zu schließen.

Wer auf die Bauernfängerei hereingefallen ist, bekommt die Rechnung präsentiert.
Meist sind es Summen zwischen 60 und 200 Euro.
"Antworten Sie schriftlich, dass kein Vertrag zustande kam, fordern Sie Beweise.
Widerrufen sie ihn zum Beispiel vorsorglich", rät Sievering-Wichers.
Formbriefe dafür gibt es bei der Verbraucherzentrale.
Auch wenn in der Folge mit Anwalt und Inkassobüro gedroht wird: "Nicht einschüchtern lassen."
Erst wenn vom Amtsgericht ein Mahnbescheid kommt, muss man reagieren.
"Aber das ist uns noch nicht vorgekommen", sagt Sievering- Wichers.
Denn der Anbieter muss beweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam.
Und er habe meist schlechte Karten.

Dennoch: Das Geschäft mit dem Erschrecken floriert und spült Hunderte Millionen in die Taschen von Internet-Abzockern und Abmahnanwälten.
Nicht der Einzelfall macht beide reich.
Die Masse macht Kasse.


Vorsicht bei Lernhilfen im Internet
Das Internet bietet viele Hausaufgabenhilfen für Schüler - Eltern müssen dabei aber aufpassen, dass ihre Kinder im Netz keinen Abzockern auf den Leim gehen.
Bei unseriösen Anbietern sei die Abfrage von Referaten oder Formeln oft mit versteckten Kosten verbunden, sagt Mechthild Appelhoff vom Verein Internet-ABC in Düsseldorf.
Bei vermeintlichen Gratis-Angeboten handelten sich Schüler so leicht ein mehrjähriges Abonnement ein, für das die Anbieter dann teilweise bis zu mehrere Hundert Euro verlangen.

Eltern sollten ihre Kinder daher über solche Gefahren aufklären, bevor sie ihnen das Internet als Hausaufgabenhilfe bereitstellen, rät die Expertin der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen.
Zudem müssen Eltern die Kosten, die ihre Kinder unwissentlich angehäuft haben, in solchen Fällen oftmals nicht hinnehmen: Ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag sei ohne Einverständnis der Eltern ungültig.



Ärzte:
* Behandlung von Selbstzahlern eindämmen *

Kassenpatienten sollen künftig Selbstzahler-Angebote in Arztpraxen besser und länger abwägen können.
Ärzte müssen ihre Patienten vor einer solchen Behandlung schriftlich über die Kosten informieren, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, beschloss der Deutsche Ärztetag zum Abschluss in Kiel.
Die umstrittenen Individuellen Gesundheitsleistungen (Igel) haben sich stark verbreitet.

Der Ex-Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hatte in seiner Abschiedsrede gefordert, Patienten diese Leistung nicht aufzudrängen.
Die beschlossene Neufassung des ärztlichen Standesrechts verpflichtet die Mediziner auch, Patienten nach der Aufklärung über eine Behandlung mehr Bedenkzeit einzuräumen.
Der Ärztetag forderte auch zum Gegensteuern gegen das weit verbreitete Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen auf.
Eltern müssen besser aufgeklärt werden.


* Aktuelle Mitteilungen *


* News der Woche *
* Thema 1 *

Soziales

Mehrheit will früher in Rente


Viele ältere Erwerbstätige möchten vorzeitig in Rente gehen.
Das ist das Ergebnis einer Befragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua).
Von den 50- bis 64-jährigen wollen knapp zwei Drittel (64 Prozent) früher aufhören.
Etwas mehr als ein Viertel (27 Prozent) plant, bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten.
Nur wenige (sechs Prozent) möchten darüber hinaus tätig sein.
Der Rest hat keine Angaben gemacht.
Auffällig ist, dass Akademiker und Führungskräfte überdurchschnittlich häufig auch nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten möchten.
Jeder Neunte (elf Prozent) hat das vor.
Dagegen planen Handwerker häufiger als der Schnitt (73 Prozent) früher aus dem Job auszuscheiden.


* Thema 2 *

Soziales

Das Büro ist vielen zu laut

Rund vier von zehn Beschäftigten (39 Prozent) ist der Geräuschpegel bei der Arbeit zu hoch.
Das hat eine repräsentative Arbeitnehmerbefragung des Marktforschungsinstituts Ipsos ergeben.
Weiter sagen 40 Prozent, dass sie sich in ihrer Arbeitsumgebung nur schwer konzentrieren können.
Darüber klagen besonders häufig Mitarbeiter, die im Großraum arbeiten und keinen zugewiesenen Arbeitsplatz haben:
Von ihnen sagt mehr als jeder Zweite (53 Prozent), dass es ihm zu laut ist.
Nach wie vor arbeitet die Mehrheit der Arbeitnehmer jedoch in Einzelbüros (54 Prozent).
Eine Minderheit (19 Prozent) sitzt ausschließlich im Großraumbüro - der Rest (27 Prozent) hat die Möglichkeit, zwischen Einzel- und Großraumbüro zu wechseln.

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* Kurt Tucholsky: *
* Wenn die Börsenkurse fallen... *



Aus gegebenem Anlass sei an das Gedicht von
Kurt Tucholsky aus dem Jahre 1930 erinnert.
Vor 78 Jahren! Es klingt doch, als wäre es
gestern geschrieben worden...


Wenn die Börsenkurse fallen

Wenn die Börsenkurse fallen,
regt sich Kummer fast bei allen,
aber manche blühen auf:
Ihr Rezept heißt Leerverkauf.

Keck verhökern diese Knaben
Dinge, die sie gar nicht haben,
treten selbst den Absturz los,
den sie brauchen - echt famos!

Leichter noch bei solchen Taten
tun sie sich mit Derivaten:
Wenn Papier den Wert frisiert,
wird die Wirkung potenziert.

Wenn in Folge Banken krachen,
haben Sparer nichts zu lachen,
und die Hypothek aufs Haus
heißt, Bewohner müssen raus.

Trifft's hingegen große Banken,
kommt die ganze Welt ins Wanken -
auch die Spekulantenbrut
zittert jetzt um Hab und Gut!

Soll man das System gefährden?
Da muß eingeschritten werden:
Der Gewinn, der bleibt privat,
die Verluste kauft der Staat.

Dazu braucht der Staat Kredite,
und das bringt erneut Profite,
hat man doch in jenem Land
die Regierung in der Hand.

Für die Zechen dieser Frechen
hat der Kleine Mann zu blechen
und - das ist das Feine ja -
nicht nur in Amerika!

Und wenn Kurse wieder steigen,
fängt von vorne an der Reigen -
ist halt Umverteilung pur,
stets in eine Richtung nur.

Aber sollten sich die Massen
das mal nimmer bieten lassen,
ist der Ausweg längst bedacht:
Dann wird bisschen Krieg gemacht.


* © Kurt Tucholsky, 1930 *
veröffentlicht in "Die Weltbühne"





Patientenverfügungen sind oft
nicht viel wert
Hospiz-Stiftung gibt mit neuer
Checkliste Ratschläge

Etwa neun Millionen Menschen haben nach Angaben der Deutschen Hospiz-Stiftung eine Patientenverfügung verfasst.
Doch die meisten wissen nicht, was sie überhaupt
wert ist.
Mehr noch: Der überwiegende Teil der Verfügungen dürfte gar keine Bindungswirkung haben, weil der Inhalt "nicht die Erfordernisse eines praxistauglichen Dokuments" erfüllt, warnte in Berlin Hospiz-Vorstand Eugen Brysch.
Gegen diese Untauglichkeit legte die Stiftung eine Zwölf-Punkte-Checkliste vor.
Eine Patientenverfügung soll die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen bis zum Lebensende sichern.
Das ist etwa bei Komapatienten oder Demenzkranken wichtig.

Es gibt aber noch kein Gesetz, die Rechtsprechung ist undeutlich.
Wer deshalb vorab festlegt, dass er - wenn er erkrankt und zur Willensäußerung nicht mehr in der Lage ist - "nicht an Schläuchen hängen will und keine sinnlose Zufuhr von Medikamenten möchte", so Brysch, der kann nicht sicher sein, dass Betreuer-Ärzte, Pflegepersonal diesen Willen auch befolgen werden.
Vieles ist in diesem überaus sensiblen Bereich noch unklar.
Die von der Hospiz-Stiftung verfasste Checkliste soll es nun jedem ermöglichen, seine Vorsorgedokumente selbst zu überprüfen.
Die Liste umfasst zwölf Fragen, angefangen von "Welche Dokumente brauche ich, um vorzusorgen?", über "Wie kann meine Vertrauensperson meinen Willen tatsächlich durchsetzen?" bis hin zu "Habe ich voreilig generelle Festlegungen getroffen?"

Schwammige Begriffe sollen vermieden werden
Das wäre zum Beispiel der Satz:
"Ich schließe grundsätzlich künstliche Beatmung aus."
Im Ernstfall könnte diese Maßnahme aber tatsächlich noch lebensrettend sein, Die Stiftung empfiehlt überdies, schwammige Begriffe wie "falls mein Leben nicht mehr erträglich sein sollte" oder "man soll mich in Ruhe sterben lassen" zu vermeiden.
Sie sind für den Arzt zu allgemein, so dass er sie nicht befolgen kann.
Die Hospiz-Stiftung rät zudem dringend vorab zu einer Beratung über medizinische, juristische und pflegerische Fragen.
Auch ein Gespräch mit Vertrauenspersonen wie Freunden und Familien helfe, so die Empfehlung in der Checkliste.

Die Stiftung ermahnte die Politik erneut, endlich ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das konkrete Anforderungen an Inhalt und Form von Patientenverfügungen stellt.
Nach Ansicht Bryschs sind die bisher bekannten Pläne unzureichend und nicht praxistauglich.
Derzeit gibt es drei fraktionsübergreifende Anträge, mit denen sich der Bundestag vor Ostern beschäftigen will.
Die Parlamentarier sollen sich am Ende ohne Fraktionszwang für denjenigen Antrag entscheiden, den sie für den besten halten.

Internet:
www.hospize.de

* Themen aus vergangenen News * Themen aus vergangenen News * Themen aus vergangenen News * Themen aus vergangenen News * Themen aus vergangenen News *
Meldestelle
für Web-Barrieren

Wer durch seine Behinderung im Internet auf Barrieren stößt, hat nun eine Anlaufstelle, an die er sich mit dem Problem wenden kann.
Das "Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik" (AbI) hat im Dezember letzten Jahres eine Meldestelle für Web-Barrieren eingerichtet.
Untergebracht in den Räumen der BAG Selbsthilfe, sammelt die neue Stelle sämtliche Barrieren im Internet, um im nächsten Schritt direkt mit dem Betreiber Kontakt aufzunehmen.
Gemeinsam wird dann versucht, das Problem zu lösen.

Viele Menschen mit Behinderungen haben bis heute Schwierigkeiten, das Internet problemlos zu nutzen.
Und das, obwohl das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) seit 2002 Behörden zur barrierefreien Gestaltung ihres Internetangebots verpflichtet.
Auch auf Länderebene gibt es noch Handlungsbedarf.
Besonders die Internetangebote der freien Wirtschaft sind von Barrierefreiheit noch weit entfernt

Kontakt:
Meldestelle für Barrieren im Web,
Andreas Pützer, Telefon (0211) 3 10 06 38,
@: E-Mail andreas.puetzer@bag-selbsthilfe.de oder
@: E-Mail web-barrieren@wob11.de



Das Elterngeld
Wer bekommt Elterngeld?

Elterngeld gibt es u. a. für Angestellte, Beamte, Selbstständige, Hausfrauen, Studierende und Auszubildende, die nach der Geburt eines Kindes die Betreuung übernehmen.
In dieser Zeit darf man maximal 30 Stunden die Woche arbeiten, Azubis sogar mehr.

Die wichtigsten Fragen:
Bekommen auch Ausländer Elterngeld?
Alle Staatsangehörigen, die aus EU-Ländern und der Schweiz kommen und in Deutschland leben bzw. erwerbstätig sind, haben Anspruch.
Für andere Nationalitäten gilt:
Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, bekommt Elterngeld.
Hat derjenige nur eine Aufenthaltserlaubnis, muss er in Deutschland auch arbeiten dürfen oder schon gearbeitet haben.
Keinen Anspruch haben Personen, die nur für einen befristeten Zeitraum in Deutschland arbeiten oder ausgebildet werden.

Bekommen auch Deutsche,
die im Ausland leben, Elterngeld?
Nur wenn sie nicht ausländische Leistungen beziehen.

Wie hoch ist das Elterngeld?
67 Prozent des vorherigen monatlichen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro.
Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Monate, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bezogen wurden, werden dabei nicht mitgerechnet.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld pro Kind um je 300 Euro.

Wieviel Elterngeld bekommt man,
wenn man weiterhin Teilzeit arbeitet?
Wer Teilzeit arbeitet, bekommt sein Gehalt und Elterngeld dazu.
Hat jemand vor der Geburt 1.800 Euro verdient und erhält jetzt 1.200 Euro, beträgt die Differenz 600 Euro.
Von dieser Differenz werden 67 Prozent berechnet.
Es gibt also 402 Euro Elterngeld.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Für zwölf Monate - nimmt der andere Elternteil auch Elternzeit in Anspruch, verlängert sich die Zahlung um zwei weitere Monate.
Berechnungsgrundlage ist für diese acht Wochen das Gehalt des Betreuenden.
Alleinerziehende haben 14 Monate Anspruch auf Elterngeld.

Werden Geringverdiener besonders unterstützt?
Ja. Wer im Jahr vor der Geburt monatlich weniger als 1.000 Euro netto verdient hat, erhält ein erhöhtes Elterngeld.
Beispiel: Ein Elternteil verdient vor der Geburt 800 Euro.
Die Differenz zu 1.000 Euro beträgt 200 Euro.
Die werden durch zwei geteilt, ergibt 100 Euro.
Diese Summe wird mit 0,1 multipliziert.
Dieser Faktor - in diesem Fall 10 - wird zu den 67 Prozent dazugerechnet.
Der Berechtigte aus der Beispielrechnung erhält also 77 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, das sind 616 Euro.

Kann Elterngeld auch länger gezahlt werden?
Ja. Es kann auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.
Dann werden aber nur halbe Monatsbeträge gezahlt.

Ab wann wird das Elterngeld gezahlt?
Es gilt die Stichtagsregelung:
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es Elterngeld.
Für Kinder, die bis 31. Dezember 2006 zur Welt kamen, gibt es das bisherige Erziehungsgeld.

Ab welchem Monat nach der Geburt
wird das Elterngeld gezahlt?
Erwerbstätige Frauen erhalten bis acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld, danach gibt es für zehn beziehungsweise 12 weitere Monate Elterngeld.
Das Mutterschaftsgeld wird voll auf das Elterngeld angerechnet.

Erhalten Arbeitslose Elterngeld?
Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommen kein Elterngeld.
Grund: Wenn sie in Elternzeit gehen, gelten sie nicht mehr als arbeitslos, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen.
Das aber ist Voraussetzung für den ALG-I-Anspruch.
Für Bezieher von ALG II muss "Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit" vorliegen.
Diese Anspruchsberechtigten erhalten Elterngeld in der Mindesthöhe von 300 Euro monatlich, zusätzlich zum ALG II.

Bekommen auch Unverheiratete, Stiefeltern und Erziehende in gleichgeschlechtlichen Ehen Elterngeld?
Ja. Wichtig ist, dass sie das Kind nach der Geburt betreuen.
Es muss nicht das eigene sein.
Bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern sind auch Verwandte bis dritten Grades (z. B. Großeltern, Onkel, Tanten) und ihre Ehegatten berechtigt.

Haben Adoptiveltern oder Pflegeeltern Anspruch?
Adoptiveltern erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld.
Allerdings darf das zu betreuende Kind nicht älter als acht Jahre sein.
Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld.
Hier übernimmt das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt.

Wer bekommt Elterngeld, wenn getrennte Paare das gemeinsame Sorgerecht haben?
Anspruchsberechtigt ist derjenige, bei dem das Kind lebt.
Lebt das Kind bei der Mutter, der Vater nimmt aber Elternzeit, muss das Kind dann auch bei dem Vater wohnen, damit er das Elterngeld bekommt.

Wann gibt es den Geschwisterbonus?
Ist ein Geschwisterkind bei der Geburt eines Kindes noch nicht drei Jahre alt, wird zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt.
Das sind zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro.
Bei drei oder mehr Kindern genügt es, wenn mindestens zwei Kinder das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wieviel Elterngeld bekommt eine Mutter, wenn sie in Elternzeit ist und vor der Geburt eines weiteren Kindes nicht wieder berufstätig war?
Sie erhält den Mindestsatz des Elterngeldes (300 Euro, da sie vor der Geburt des neuen Kindes nicht erwerbstätig war) plus den Geschwisterbonus.

Wird das Elterngeld versteuert?
Nein, es ist abgabenfrei.
Der individuelle Steuersatz steigt aber, weil Elterngeld zu den Einkünften dazugezählt wird.

Sollten Paare die Steuerklasse wechseln?
Verheiratete Paare, die 2007 ein Kind erwarten oder Nachwuchs planen, sollten ihre Steuerklassenwahl optimieren.
Derjenige Partner, der sich für die Kindererziehung aus dem Berufsleben zurückzieht, sollte die günstigere Steuerklasse III wählen, da sich das Elterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt errechnet.

Gibt es weiterhin Erziehungsgeld?
Nein. Das Elterngeld ersetzt das Erziehungsgeld.
Bisher gab es für Eltern maximal 300 Euro im Monat für zwei Jahre oder 450 Euro im Monat für ein Jahr.
Verdiener über einem Einkommen von 30.000 Euro (Alleinerziehende über 23.000 Euro) hatten keinen Anspruch auf Erziehungsgeld.

Was passiert mit dem Kindergeld?
Das wird auch weiterhin gezahlt.
Pro Monat gibt es 154 Euro für das erste, zweite und dritte Kind und dann für jedes weitere 179 Euro.

Können Vater und Mutter
die Elterngeldmonate splitten?
Die Elternzeit kann auch aufgeteilt werden. So kann die Mutter nach einigen Monaten wieder arbeiten gehen, und der Vater betreut das Kind. In diesem Fall erhält erst sie, später er Elterngeld

Wo wird das Elterngeld beantragt?
Schriftlich bei der Elterngeldstelle, es wird maximal drei Monate rückwirkend nach Antragstellung gezahlt

Die komplette Liste und Infos sind im Internet unter: www.bmfsfj.de



Das Elterngeld

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* Gute Tipps *


Tipp der Woche
************

* Zentrum für Fuss *
* und Sprunggelenk *


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Rat von
Zahnarzt Dr. Johann Georg Schnitzer
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* "Dr. Schnitzer's Geheimnisse der Gesundheit" *



Zitate

Zitate sind etwas Feines.
Sie können das Salz in der Suppe sein.


Der Kern des Landes - wo liegt der geografische
Mittelpunkt der BRD?
Das bleibt auch 25 Jahre nach der Wiedervereinigung umstritten.
Mehrere Orte beanspruchen- nach unterschiedlichen Berechnungen - den Titel "Mittelpunkt Deutschlands" für sich.
"Letztlich bleibt die Frage des Mittelpunkts immer eine Frage des Standpunktes."

Thomas Gernhardt, Landvermessung Brandenburg

Sie wissen, dass es gegen die Bildungspläne in Stuttgart Demonstrationen gibt.
Sie wissen vielleicht nicht, dass ich die organisiere, das läuft auch aus meinem Büro.

Beatrix von Storch, AfD-Europaabgeordnete

Es bleibt das Projekt der CSU (Maut), das außerhalb dieser Partei keine nennenswerte Zustimmung findet.

Thomas Oppermann, SPD-Fraktionschef


Kinder schwer traumatisiert.
Die Leiterin des Unicef-Büros in Damaskus versucht, das Leid wenigstens zu lindern.
Dem Jungen fehlt ein Auge, mit dem anderen sah er mich an, sein Blick war wie tot und voller Bitterkeit.

Hanaa Singer, Unicef-Leiterin in Damaskus


Man kann das Recht auch mit Gesetzen verletzen.

Der Dichter Erich Limbach



Das Winterloch
Das Winterloch ist gesundheitsschädlich!
Dauernd fordern Politik-Hinterbänkler Hühnerkram:
neue Parteienfinanzierung oder Pkw-Maut!
Langsam leiden die Bürger an Polit-Bulimie:
"Erst zuhören, dann kotzen!"


März 2015

Alternde Menschen

Alternde Menschen sind wie Museen: Nicht auf die Fassade kommt es an, sondern auf die Schätze im Innern.

Jeanne Moreau,
franz. Schauspielerin
(geb. 1928)
März 2015

mit der Peitsche

Die modernen Sklaven werden nicht mit der Peitsche, sondern mit dem Terminkalender angetrieben.

Telly Savalas,
US-Schauspieler
(1924-1994)



wo es allemal lohnt tief darüber nachzudenken
Neujahrsgebet

Herr, setze dem Überfluss Grenzen
und lasse die Grenzen überflüssig werden.

Lasse die Leute kein falsches Geld machen
und auch das Geld keine falschen Leute.

Nimm den Ehefrauen das letzte Wort
und erinnere die Männer an ihr erstes.

Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
und der Wahrheit mehr Freunde.

Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig, aber nicht wohltätig sind.

Gib den Regierenden gute Deutsche
und den Deutschen eine gute Regierung.

Herr, sorge dafür, daß wir alle
in den Himmel kommen
--- aber nicht sofort.

vom Pfarrer von St. Lamberti zu Münster
aus dem Jahre 1883



Buttonnetzwerk für ein freies Internet* Rettet das Internet *Buttonnetzwerk für ein freies Internet

Als Mitglied von "Rettet das Internet"
gebe ich Ihnen hier die letzte Newsletter weiter.

Liebe Webmaster und Surfer,
erstmals seit Gründung von Rettet-das-Internet habt Ihr jetzt die Möglichkeit, selber aktiv zu werden!
Viele von Euch haben sich in der Liste eingetragen, eventuell einen Link gesetzt, und damit ist die Sache für sie erledigt.
Das ist auch okay.
Aber natürlich kamen auch immer wieder Anfragen, was man noch tun könnte.
Schreibt an das Bundesjustizministerium!
Vor allem die Abgemahnten unter Euch, oder jene, die solche Fälle kennen oder beobachtet haben, oder jene, die einfach Angst haben, sollten ihren Unmut kundtun.
Adressen und vielleicht auch ein paar Argumente findet Ihr
Wir haben ganz bewußt kein Formular oder anklickbare Links zur Verfügung gestellt.
Dies soll keine Spam-Aktion werden.
Ihr sollt aus eigenem Antrieb und mit ein paar eigenen Zeilen schreiben, per Email, oder noch besser: Als richtiger Brief.
Verweist dabei ruhig auf unseren offenen Brief, auf diese Weise erreichen wir, dass er wenigstens zur Kenntnis genommen wird.
Auch wenn eine direkte Antwort die Ministerin in ziemliche Verlegenheit bringen dürfte.

Noch ein Hinweis an die Abgemahnten unter Euch, die eventuell schon ans BMJ geschrieben hatten.
Falls Ihr einen scheinbar persönlichen Brief von Frau Zypries erhalten habt:
Dies war eine reine Pauschal-Serienantwort, die zudem erkennen lässt, dass man bislang nicht beabsichtigt, tatsächlich etwas zu ändern.
Der Vorschlag mit der "Deckelung" der Abmahnkosten ist eine reine Retusche, die in der Praxis nicht greifen wird!
Scheut Euch nicht, noch mal zu schreiben!


Wir würden uns sehr über Eure Unterstützung freuen.
Und natürlich könnt und sollt Ihr auch unseren offenen Brief verlinken oder veröffentlichen!

Dr. Reinhard Freund [reinhard@rettet-das-internet.de]
Peter Kerl [peter@rettet-das-internet.de]




Thema Sozialrecht
Wissen Sie, wie schwer es ist, einen
sehr guten Fachanwalt für Sozialrecht zu finden?
Aus dieser eigenen Erfahrung heraus kann
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Raum Ludwigsburg/Stuttgart leben *
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Tel. 0711/ 2 48 24 46
Fax: 0711/ 2 48 24 48
E-Mail: KanzleiEschle@aol.com
Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de


Bei Rechtsfragen www.lawchannel.de
auch in sozialen Bereichen



Gesetzes-
sammlung
Online-Recht


Gesetze und Richtlinien


Forschungs-
institut für


Deutsches und Europäisches Sozialrecht Universität zu Köln


Deutsches Bundesrecht

nach Rechtsgebieten Staatsrecht Verwaltungsrecht Steuerrecht Sozialrecht Zivilrecht Strafrecht



Arbeitskreis Sozialrecht (AKSR)

der DCCV e.V.



Rechtspraxis
Sozialrecht



GVN


Abteilung Arbeits- und Sozialrecht



Fibromyalgie-Netzwerk








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Recht und Rat
* URTEILE *

Auch bei Hilfe für den
Nachbarn Haftung möglich
Wer für einen Nachbarn unentgeltlich handwerkliche Arbeiten übernimmt, kann bei späteren Unfällen in Haftung genommen werden.
Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil (Az.:5 U 311/12).
In dem konkreten Fall hatte der Helfer auf Bitten seiner Nachbarin an der Außenfassade ihres Hauses eine Lampe angebaut.
Dabei übersah er laut Gericht, dass ein Nagel im Haus den Schutzleiter des Lampenkabels durchtrennt hatte und das Gehäuse der Leuchte Strom führte.
Im September 2009 erlitt ein Fassadenarbeiter auf einem Metallgerüst einen Stromschlag an der Lampe und einen Hirnschaden.
Er ist laut Gericht seitdem pflegebedürftig und verlangt von dem Nachbarschaftshelfer Schadenersatz sowie 600.000 Euro Schmerzensgeld sowie eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente.

* § RUND UMS RECHT
Konsequenzen nach Knöllchen
aus dem Ausland
Wer im Auslandsurlaub über die rote Ampel brettert oder betrunken am Steuer sitzt, muss mit Konsequenzen rechnen, auch wenn er wieder zu Hause ist.
Die Behörden können die Halterdaten vom Herkunftsland anfordern.
Dies regelt ein EU-Gesetz.
Nun fordert der Europäische Gerichtshof zwar rein formelle Nachbesserungen.
Doch die Regelung an sich bleibt.

* § URTEIL *
Anleger müssen trotz
Verlusten Steuern zahlen
Anleger der zusammengebrochenen amerikanischen Firma Business Capital Investors (BCI) müssen für nicht entnommene Renditen Steuern zahlen, obwohl sie Geld verloren haben.
Das hat das Finanzgericht Köln in einem veröffentlichten Urteil entschieden.
BCI hatte Anleger mit Renditen von 15,5 Prozent gelockt, doch das Geld versickerte in einem Schneeballsystem:
Mit den eingezahlten Beträgen wurden Ansprüche anderer Anleger befriedigt.
Bei einer Kündigung der Anlage wurden Einlagen und Renditen zunächst noch ausbezahlt - bis Anfang 2010 das System zusammenbrach.
Zahlreiche deutsche Anleger verloren ihr Geld.
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das sich zwischen 2002 und 2007 mit 338.000 Euro an BCI beteiligt und die gutgeschriebenen Renditen in Höhe von 190.000 Euro wiederangelegt hatte.
Nach dem Zusammenbruch des Schneeballsystems war das Geld weg - trotzdem verlangte der Fiskus 45 000 Euro.

Recht und Rat





Wann bekommt man einen Schwerbehinderten-ausweis??

Beispiel:
Meine 71jährige Mutter ist vor einem halben Jahr an Brustkrebs erkrankt.
Ihr mußte die rechte Brust abgenommen werden.

Nun riet mir eine Freundin, meine Mutter solle einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Der Eingriff war schwer und seelisch sehr belastend - reicht das, um den Ausweis zu bekommen?


Leider nein.
Um als schwerbehindert anerkannt zu werden, muß ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.

In Ihrem Fall dürfte er nach der Gutachtertabelle weniger als 50 GdB betragen.
Darum sind die Voraussetzungen für den Ausweis nicht erfüllt.

Es wäre aber zu prüfen, ob noch weitere dauerhafte Beeinträchtigungen vorliegen, die insgesamt zu einem Erreichen von 50 GdB führen.
Als Behinderung gilt eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, wenn sie länger als sechs Monate anhält.






Fragen zum Ausweis

1.) Welche Vorteile bringt der Ausweis?
"Er dient dazu, schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu erleichtern und Nachteile auszugleichen", erklärt Hans-Jürgen Leutloff, vom Sozialverband Deutschland (SoVD).
Der Ausweis berechtigt - nach Kauf einer Wertmarke für 60 € pro Jahr - etwa zur Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, um die Mobilität zu erhalten.
Zum Ausgleich für außergewöhnliche finanzielle Belastungen sind außerdem Erleichterungen bei der Einkommensteuer vorgesehen.
Der Behinderten-Pauschbetrag kann sich je nach Schwere der Behinderung auf 310 bis 1.420 € belaufen.
Welche Vorteile in Anspruch genommen werden können, hängt zum Teil von der Art der Behinderung ab.
Ein außergewöhnlich Gehbehinderter, der auf ein Auto angewiesen ist, wird etwa von der Kfz-Steuer befreit und darf einen Behindertenparkplatz nutzen.

2.) Wo kann ich den Antrag stellen?
Beim für den Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt.
Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung als Schwerbehinderter erfüllt sind - und zwar auf Basis eines versorgungsärztlichen Gutachtens.
In der Regel gehört dazu eine amtsärztliche Untersuchung.
Im Ausweis sind dann auch Zeichen für die vorliegende Behinderung enthalten, zum Beispiel "Bl" für Blind oder "aG" für außergewöhnlich Gehbehinderter.

3.) Wie kann ich mich gegen einen Ablehnungsbescheid wehren?
Gegen einen ablehnenden Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, in dem alle Argumente, die den Antrag stützen, nochmals einzeln dargelegt sind.

4.) Was passiert, wenn sich die Behinderung verschlimmert?
In diesem Fall, oder wenn eine weitere Behinderung hinzukommt, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.
"Dies kann zu einer Höherstufung führen", so Leutloff.
"Allerdings: Verbessert sich der Zustand, kann auch eine Herabstufung erfolgen"







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Thema: © COPYRIGHT

Kranker für Kranke bekommt sehr oft von Stammbesuchern Texte/Bilder etc. zugemailt, wo oft aber der/die AutorIN nicht benannt wurde und man davon ausgeht daß es Gedankengut des Zusenders ist.

Sollte ich in irgendeiner Weise gegen das COPYRIGHT Gesetz verstoßen haben, bitte ich Sie das zu entschuldigen und um Benachrichtigung per Mail, ich werde dann das Gif, Bild oder den Artikel umgehend löschen.
Dabei möchte ich wie schon erwähnt aber nochmals zu Bedenken geben, dass ich als Schwerbehinderter ohne jegliche finanzielle Unterstützung meine Homepage betreibe, um anderen kranken Menschen Informationen, Poesie und auch Lustiges zukommen lassen.

Man mir wie schon erwähnt auch oft Texte/Bilder etc. zusendet, um mir hinsichtlich meiner Handicaps etwas Erleichterung zu verschaffen.
Den hier zugrunde gelegten Anforderungen gute Infos an Kranke weiter zu geben, erfordern oft trotz vieler Schmerzen Disziplin!!

Dies möge Ihre Toleranz anregen.
Wenn Sie dennoch auf eine Löschung bestehen schicken Sie mir Ihre Mail.
Pocht einfach auf den Briefkasten
    

Ihr
Hubert "Charly" Wissler







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Es erwartet Sie wirklich
ein reichhaltiges Angebot !!


 
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